Zur Rechtsstellung klinisch-psychologischer Tätigkeit nach dem »Heilpraktikerurteil« von 1983

Artikel von Hartmut Böhm in Forum Kritische Psychologie 21 (1988).

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Zusammenfassung

In diesem Beitrag wird die Rechtsstellung klinisch-psychologischer Tätigkeit nach dem Heilpraktikerurteil von 1981 diskutiert und die Relevanz für die gesundheitspolitische Diskussion erläutert. Von Psychologen ausgeübte Psychotherapie ist heilkunde- und erlaubnispflichtig. Damit erhält klinisch-psychologische Tätigkeit zum ersten Mal einen offiziellen rechtlichen Status. Bezüglich der Eigenverantwortlichkeit und Abgrenzung gegenüber Ärzten bietet das BVG-Urteil vielerlei Möglichkeiten für neue Positionsbestimmungen der klinischen Psychologie im Gesundheitswesen. Berührt wird aber auch die Rechtstellung anderer Berufszweige in der psychosozialen Versorgung,

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