Kritische Psychologie und phänomenologische Psychologie

Der Weg der Kritischen Psychologie zur Subjektwissenschaft

Artikel von Klaus Holzkamp in Forum Kritische Psychologie 14 (1984).

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1. Fragestellung

Prinzipielle Auseinandersetzungen mit der phänomenologischen Psychologie sind bisher innerhalb der Kritischen Psychologie nicht zu finden: Offensichtlich hielten wir die kritische Abarbeitung unserer Positionen an den »Hauptströmen« der traditionellen Psychologie, wie Behaviorismus und Psychoanalyse, für dringlicher – dies besonders auch angesichts des relativ marginalen Stellenwertes der phänomenologisch-psychologischen Herangehensweise im gegenwärtigen psychologischen Forschungsbetrieb.

Durch das auf dem letzten Marburger Kongreß [1984] gehaltene Referat von ||6| Carl Friedrich Graumann zum Problem der Vermittlung zwischen phänomenologischer Analytik und experimenteller Methodik in der Psychologie und die inhaltlich daran anschließende Diskussion mit Graumann in der AG »Ausklammerung des Bewußtseins aus der psychologischen Forschung: Methodische Notwendigkeit oder Gegenstandsverfehlung?«1 aktualisierten sich für mich schon länger latente Zweifel, ob dies Versäumnis tatsächlich zu rechtfertigen ist. Schon in der kritisch-psychologischen Programmschrift »Sinnliche Erkenntnis« etc. (1973), insbesondere aber in meinem neuen Buch »Grundlegung der Psychologie« (1983) finden sich mannigfache, explizite oder implizite Bezüge auf phänomenologische Verfahrensweisen und Konzeptionen: Konnte man es sich tatsächlich leisten, den inhaltlichen und methodischen Stellenwert solcher Bezüge innerhalb unseres Gesamtansatzes unhinterfragt zu lassen – zumal ja im Kontext marxistischer Grundpositionen die Einbeziehung von »Phänomenologie« sich nicht gerade von selbst versteht?

Diese Zweifel verdichteten sich für mich zur Gewißheit, als ich meine Erfahrungen und Eindrücke aus den Kongreßveranstaltungen etwas systematischer auszuwerten begann: Dabei wurde mir immer klarer, daß hier nicht nur ein psychologiegeschichtlicher Rückstand aufzuarbeiten war, sondern daß aus der Rechenschaftslegung darüber, warum und in welchen Zusammenhängen bei uns phänomenologische Aussagen vorkommen bzw. fehlen, sich wichtige Einsichten über die Grundlagen unserer eigenen Vorgehensweise, insbesondere des innerhalb kritisch-psychologischer Forschung zentralen Verfahrens der Kategorialanalyse und seiner Resultate, ergeben müssen. Mehr noch: Indem ich den Spuren der Phänomenologie in den Arbeiten der Kritischen Psychologie nachzugehen begann, eröffnete sich mir ein neuer Zugang zur Frage der Stufen und der Richtung der dabei vollzogenen Entwicklung: Hier besteht – wie mir scheint – die Möglichkeit, in kritisch-selbstkritischer Aufarbeitung früherer Widersprüche und Verkürzungen die Besonderheiten und die Perspektiven unserer gegenwärtigen Positionen klarer herauszuheben. (In diesem Zusammenhang bot sich für mich Gelegenheit, eine Teilantwort auf die gelegentlich gestellte Frage zu versuchen, worin denn nun präzise das »Neue« der »Grundlegung der Psychologie«, jenseits bloßer Systematisierungen älterer Konzeptionen, zu finden sei.)

So geriet mir meine zunächst mehr beiläufig gemeinte Kongreß-Nachlese zu dem hier vorgelegten kritisch-psychologischen Selbstverständigungsartikel, dessen Umfang und Anspruch durchaus der grundsätzlichen Bedeutung entspricht, die ich ihm beimesse.||7|

2. Ansatz und Begrifflichkeit phänomenologisch-psychologischer Strukturanalyse unmittelbarer Erfahrung

Die Phänomenologie – als philosophische Schule von Brentano und Husserl begründet – hat sich seither in unterschiedliche Ebenen von als »phänomenologisch« bezeichneten Arbeitsrichtungen differenziert. So finden sich neben philosophischen auch einzelwissenschaftliche Grundansätze, die programmatisch als »phänomenologisch« auftreten bzw. sich auf phänomenologische Traditionen beziehen, etwa in der Soziologie die Ethnomethodologie (Garfinkel, Cicourel etc.). Für jeweils andere Spielarten des »phänomenologischen« Herangehens stehen die Namen Schütz, A. Strauß, Gurwitsch, Merleau-Ponty, Buytendijk, Linschoten etc. Ich kann die komplexe und widersprüchliche Entwicklung solcher phänomenologischer Richtungen hier nicht nachzeichnen, muß aber wenigstens pragmatisch darlegen, was ich im folgenden unter phänomenologischer Psychologie verstehen will: Phänomenologische Psychologie (wie ich sie in Obereinstimmung mit dem Graumann-Referat fasse) ist einerseits (obwohl sich mannigfache Berührungen und Verflechtungen mit philosophischen Problemen ergeben) kein philosophischer Ansatz, in dem es um irgendwelche Erst- oder Letztbegründungsfragen unserer Erfahrung ginge, sondern gehört in die einzelwissenschaftliche Psychologie. Sie ist aber andererseits keine besondere psychologische Schule oder Teildisziplin, sondern eine bestimmte Ebene psychologischen Denkens/Forschens, in welcher als Voraussetzung für angemessene Forschung/Praxis innerhalb der gesamten Psychologie allgemeinste Dimensionen menschlicher Erfahrung analytisch herausgehoben werden sollen, um so eine Klärung und Verständigung über die nicht-hintergehbaren Grundzüge des Gegenstandes der Psychologie, also das, worum es in spezifisch psychologischer Forschung/Praxis geht bzw. gehen sollte, zu erreichen. Ich rede dementsprechend – wie Graumann – in diesem Zusammenhang von phänomenologischer Analyse oder Phänomenanalyse und halte mich in der folgenden Darstellung – obwohl ich mich einer etwas anderen Anordnung und Terminologie bediene – prinzipiell an die von Graumann herausgehobenen Gesichtspunkte. (Weitergehende Klärungen über die phänomenologische Analyse, ihre Bedeutung und ihre Mißdeutungen, finden sich in seinem genannten Referat.)

Die phänomenologische Analyse ist darauf gerichtet, im Ansatz an der unmittelbaren Lebenswelt des Menschen durch bestimmte abstraktive Verfahren der Einklammerung, Reduktion etc. in Absehung von deren je besonderer Inhaltlichkeit zu Aussagen über die unhintergehbare, da mit der spezifischen Weise menschlicher Existenz mitgegebene Grundstruktur dieser Lebenswelt als Mensch-Welt-Zusammenhang zu gelangen (Graumann ||8| nennt demgemäß die phänomenologische Analyse eine »Strukturanalyse«). Als zentrales Strukturmerkmal wird dabei die intentionale Bezogenheit des Subjekts auf etwas, das als davon unabhängig gemeint ist, herausgestellt: »Intentionalität« impliziert jeweils »mich« als »Intentionalitätszentrum«, von dem aus ich mich zur unabhängig von mir gegebenen Welt ins Verhältnis setze, das heißt in diesem Sinne »verhalte«. Dies »Verhalten-Zu« wiederum schließt ein, daß auch der jeweils andere von mir als sich zu mir »verhaltend«, also als von mir unabhängiges, auf mich bezogenes »Intentionalitätszentrum« erfahren wird, daß ich ihn also quasi als einen mich Wahrnehmenden wahrnehme. Durch diese reziproke Struktur ist unsere Erfahrung genuin »sozial«, genauer »intersubjektiv« konstituiert. Dabei ist im »Verhalten-Zu« die »Intersubjektivität« notwendig auch auf mich selbst zurückbeziehbar: Ich kann mich auch zu mir selbst als einem Subjekt »verhalten«, womit gleichzeitig realisiert ist, daß, wie der andere für mich der andere ist, ich selbst auch für den anderen »der andere« bin. In dieser Rückbezogenheit und Dezentrierung bedeutet Intentionalität also immer auch die »Reflexivität« unserer intersubjektiven Welt- und Selbstbeziehung.

Indem ich mich als »Intentionalitätszentrum« mit der Realität, die als unabhängig von mir gegeben gemeint ist, ins Verhältnis setze, finde ich mich als Erfahrender immer schon auf einem bestimmten Standpunkt mit einer bestimmten Perspektive auf die Welt und mich selbst, wodurch meine Erfahrung begrenzt ist: Erfahrung bezieht sich somit auf die von mir unabhängige Realität, soweit und in den Zügen, wie sie mir von meinem Standpunkt aus in meiner Perspektive zugänglich ist. Da mithin die Realität selbst immer mehr ist, als ich von ihr schon erkannt oder handelnd ergriffen habe, ist meine Welt- und Selbsterfahrung strukturiert als Horizont allseitig unabgeschlossener Möglichkeiten. Indem ich mich so als Erkennender/Handelnder immer der Realität als Inbegriff bestimmter situativer Möglichkeitsräume gegenübersehe, ist die Intentionalität eine Möglichkeitsbeziehung zur Welt und zu mir selbst, in welcher die Dimensionen und die Reichweite meiner Handlungsalternativen zwar durch den situativen Möglichkeitsraum selegiert bzw., begrenzt sind, in der ich aber im »Verhalten-Zu« notwendig Alternativen habe und in diesem Sinne »frei« bin.

Aus dem Umstand, daß die Realität das von mir Intendierbare stets allseitig überschreitet, wodurch einerseits die intentionale Beziehung als Möglichkeitsbeziehung konstituiert ist, ergibt sich andererseits auch die allseitige Beschränkung meiner Handlungsmöglichkeiten durch das von mir (noch) nicht er- bzw. begriffene bloß »Faktische«. Diese meine Möglichkeiten begrenzende »Faktizität« ist nicht nur mitgemeint, wenn ich mir die notwendige Unabgeschlossenheit des von mir intentional Durchdrungenen vergegenwärtige, sie ist auch Inbegriff der nicht intendierten oder ||9| gar meiner Intention zuwiderlaufenden »zufälligen« Einbrüche »blinder« Ereignisse oder Prozesse in meine intentional geordnete Erfahrung, wodurch jedesmal eine Umstrukturierung der intentionalen Ordnung in Berücksichtigung der »Widerständigkeiten« der Realität erzwungen wird etc.

Das in meiner intentionalen Möglichkeitsbeziehung zur Welt, zu anderen und zu mir selbst liegende antizipatorische Moment läßt sich verallgemeinern als umgreifende Dimension der Zeitlichkeit meiner Erfahrung, wobei meine eigene, standortgebundene Lebenszeit den Bezug darstellt, für die sich damit überschneidenden und darin verschränkten besonderen Zeitlichkeiten, wie ich sie in der Existenz anderer Menschen und Weltereignisse/-prozesse erfahre. Durch die Rückbeziehbarkeit des »Verhaltens-Zu« auf mich selbst hat. somit meine Selbsterfahrung den Grundzug der phänomenalen »Geschichtlichkeit«, in welcher mir meine Vergangenheit als Inbegriff realisierter oder vertaner Möglichkeiten und meine Zukunft als Inbegriff (mehr oder weniger) offener Möglichkeiten gegeben sind. Die jeweils an Möglichkeitsräume »angrenzende« unintendierbare und undurchdringliche »Faktizität« erscheint in diesem Zusammenhang als erfahrene Endlichkeit meiner Lebensspanne, womit der letzte, nicht mehr zur Disposition stehende Rahmen für die zeitliche Strukturierung meiner Phänomenalbiographie gesetzt ist, etc.

In der vorstehenden Skizzierung wesentlicher Dimensionen der Struktur unserer Erfahrung, wie sie in phänomenologischer Analyse aufgewiesen wurden, sollte (zur Vorbereitung meiner weiteren Überlegungen) vor allem die Besonderheit gerade der phänomenanalytischen Herangehensweise an unsere Erfahrung deutlich werden: Die Erfahrung wird hier weder einfach »beschrieben« noch irgendwo »überschritten«, sondern lediglich durch vorübergehendes Absehen von ihrer Inhaltlichkeit auf ihre strukturellen Grundzüge hin befragt, die dann, bei »Wiedereinführung« der inhaltlichen Fülle und Vielgestaltigkeit der Erfahrung, als deren allgemeine Strukturmomente erkennbar werden sollen. Die aufgewiesene intentionale Struktur der Mensch-Welt-Beziehung wird so als universelles Konstituens menschlicher Erfahrung, unabhängig von verschiedenen Inhalten, damit auch unabhängig von gesellschaftlichen oder »kulturellen« Unterschieden aufgefaßt: Auch die spezifische Art etwa von Sozialbeziehungen der Menschen in Vietnam ist (wie verschieden von den unseren sie im übrigen immer sein mögen) gleichwohl charakterisiert als reziprokes Verhältnis zwischen »Intentionalitätszentren«, innerhalb dessen jeder den anderen als ihn wahrnehmend wahrnimmt etc. Man diskutiert und streitet unter Phänomenologen natürlich darüber, welche Dimensionen unserer Erfahrung als deren Grundstruktur zukommen, wie man sie am präzisesten sprachlich zu umschreiben hat u.ä.; das Aufgeben des Anspruchs, daß diese ||10| Struktur, wie immer man sie näher bestimmen muß, eine für Menschen universelle Weise der Welt- und Selbstbeziehung charakterisiert, wäre abergleichbedeutend mit dem Aufgeben der Eigenständigkeit des phänomenologischen Ansatzes, die vielfältigen, von unterschiedlichen Lebensbedingungen und historischen Umständen abhängigen Erfahrungen durch Rückgriff auf deren phänomenale Grundstruktur als Spielarten menschlicher Erfahrung in ihren Unterschieden faßbar, damit vergleichbar zu machen.

Ein zentrales methodologisches Problem phänomenologischer Analysen ist sicherlich, wieweit es sich in den phänomenanalytischen Strukturbestimmungen lediglich um beliebige Definitionen oder Konventionen handelt, die genausogut auch anders lauten könnten, und wieweit bzw. auf welche Weise man solche Bestimmungen, obwohl sie nicht den üblichen Kriterien empirischer Forschung unterworfen werden können, wissenschaftlich verbindlich machen kann. Die vielfältigen und widersprüchlichen Erörterungen dieser Frage innerhalb der Phänomenologie sind für mich nicht leicht durchschaubar; ich habe mir aber bezüglich der phänomenologischen Psychologie darüber folgende Hilfskonstruktion zurechtgelegt: Die phänomenologisch-psychologischen Aussagen sind zwar, da Resultat analytischer Anstrengungen, keineswegs »naheliegend« oder trivial, müssen aber, wenn einmal gewonnen, sofern damit tatsächlich strukturelle Grundzüge unserer aller Erfahrung getroffen sind, im Nachvollzug ihres analytischen Zustandekommens konsensfähig sein. Anders gewendet: Sofern jemand leugnet, bestimmte phänomenologisch-psychologische Strukturbestimmungen als Grundzüge seiner eigenen Erfahrung wiederzufinden, so mußt er damit (wenn diese Bestimmungen triftig sind) sich eindeutig und für alle einsehbar von der gemeinsamen Erfahrungsgrundlage, durch welche intersubjektive Verständigungsprozesse (alltäglicher wie wissenschaftlicher Art) zwischen uns als Menschen überhaupt möglich sind, entfernen, sich also zu diesem Thema selbst aus solchen Verständigungsprozessen ausschließen.

Nehmen wir etwa an, jemand sage zu mir, »Erfahrung« sei keineswegs an jeweils mich als erfahrendes Subjekt gebunden (dies sei vielmehr ein subjektivistisches Vorurteil), tatsächlich sei sein Zahnschmerz keineswegs nur der seine, sondern gleichzeitig der Zahnschmerz jedes beliebigen anderen; ebenso erfahre er das Haus dort keinesfalls nur von seinem Standort aus in der dadurch gegebenen Perspektive (dies sei vielmehr eine agnostizistische Verirrung), sondern er erfahre das objektive Haus, so wie es außerhalb von ihm selbst sei und wie es deshalb jeder andere genau so auch erfahren müsse: Ich könnte einem solchen fiktiven Sprecher zwar sagen, er vermenge die phänomenologische mit der erkenntnistheoretischen Ebene und rede deshalb Unsinniges, könnte ihn aber, wenn er trotz dieser Einrede auf seinen Erfahrungen beharrt, nicht eigentlich widerlegen. Allerdings gehörte er dann, da er elementare Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, nicht zum Kreise derjenigen, mit denen man über Belange menschlicher Subjektivität sinn-||11|voll reden kann. Mögliche Gesprächspartner für ihn wären Individuen, die ebenfalls in einer Welt subjektloser Erfahrung leben (womit ein solcher Gesprächskreis allerdings irdischen Verhältnissen entrückt wäre).

Auf dem Wege zur Klärung des Verhältnisses zwischen Kritischer und phänomenologischer Psychologie ist nun – nach Skizzierung der phänomenologischen Strukturanalyse unmittelbarer Erfahrung – die Besonderheit der historischen Kategorialanalyse, wie sie innerhalb der Kritischen Psychologie entwickelt wurde, in wesentlichen Zügen zu kennzeichnen. lm nächsten, dritten Teil des vorliegenden Beitrages werden dabei zunächst nur die Schritte und Aspekte des kategorialanalytischen Vorgehens dargelegt, die in allen kritisch-psychologischen Arbeiten prinzipiell in gleicher Weise charakterisiert werden. Deswegen kann ich in diesem Zusammenhang jeweils auf die Abschnitte in der »Grundlegung der Psychologie« (GdP) verweisen, innerhalb derer frühere Positionen – im wesentlichen aus »Sinnliche Erkenntnis« (SE), den beiden Motivationsbüchern von Ute H.-Osterkarnp, 1975 und 1976 (MI und MII) und Volker Schurigs drei Büchern zur naturgeschichtlichen Entwicklung des Psychischen bzw. der Entstehung des Bewußtseins, 1975a, b, c und 1976 – im neuen Begründungskontext zusammenfassend dargestellt werden. Diejenigen Schritte/Aspekte der Kategorialanalyse, hinsichtlich derer ich in GdP in grundsätzlichen Positionen über die früheren Arbeiten hinausgehen mußte, werden dann vom 4. Teil des Artikels an schrittweise in die Diskussion einbezogen.

3. Ansatz und Begrifflichkeit der genetisch-rekonstruktiven Kategorialanalyse innerhalb der Kritischen Psychologie

Das Erfordernis kritisch-psychologischer Kategorialanalyse begründet sich aus der Notwendigkeit einer fundamentalen Kritik/Revision der vorfindlichen psychologischen Grundbegrifflichkeit. – An den psychologischen Theorien (ob nun wissenschaftlich oder »alltäglich«) wird deren implizites Vorverständnis über die Eigenart des zu erforschenden Gegenstandes als kategorialer Gegenstandsbezug expliziert, der in der empirischen Forschung (traditioneller Prägung) nicht zur Disposition steht, sondern von dem im Gegenteil abhängt, welche Aspekte des Gegenstandes jeweils überhaupt identifiziert und der Forschung zugänglich gemacht werden. In den Kategorialbestimmungen gegebener psychologischer Theorien ist – so wird angenommen – aufgrund mangelnder theoretisch-methodologischer Reflexion das ideologisch geprägte Alltagsverständnis dergestalt blind reproduziert und »verdoppelt«, daß sich daraus eine durchgängige – durch kein nachgeordnetes Forschungsverfahren bzw. -resultat heilbare –Verkürzung und Zerstückelung des in den Grundbegriffen abgebildeten psychologischen Gegenstandes ergibt. Diese Annahme ist nur soweit ||12| begründbar, wie sich in wissenschaftlich fundierter Weise kategoriale Bestimmungen gewinnen lassen, die den psychologischen Gegenstand vergleichsweise unverkürzt und im Zusammenhang abbilden, weil erst von da aus die traditionell-psychologischen Kategorialbestimmungen als demgegenüber verkürzend und zerstückelnd auf den Gegenstand bezogen ausgewiesen werden können – womit die allgemeinste Zielsetzung des kategorialen Verfahrens umschrieben ist. Die so gefaßte Kategorialanalyse ist zu verstehen als ein (in den Prinzipien materialistischer Geschichtsdialektik gegründetes) empirisches Analyseverfahren an historischem Material (und als solches in seinen Resultaten unabgeschlossen und methodisch begründet dem Scheitern an der Empirie auszusetzen). Die Kategorialanalyse steht, da auf die Kritik/Revision psychologischer Grundbegrifflichkeit bezogen, in ihrem Versuch der historisch-empirischen Gewinnung kategorialer Bestimmungen des psychologischen Gegenstandes nicht mit den empirisch-psychologischen Verfahren im üblichen Sinne (die wir zur Abhebung von der historisch-empirischen Kategorialanalyse »aktualempirisch« nennen) in Konkurrenz, sondern stößt in einen bisher weitgehend »wissenschaftsfreien« Raum vor. Aufgrund notwendiger methodologischer Implikationen psychologischer Kategorienbildung ergeben sich allerdings da aus deren Kritik/Revision auch Konsequenzen für eine gegenstandsadäquate Methodik der aktualempirischen Forschung etc. (zu diesem Abschnitt vgl. GdP, Kap. 1.2, 1.3 und 9).

Das kategorialanalytische Verfahren ist zwar, wie die phänomenologische Strukturanalyse2 eine Herangehensweise »oberhalb« der Theorienbildung und -prüfung, indem hier erst einmal die begrifflichen Voraussetzungen zur adäquaten Erfassung des Gegenstandes, um den es in den Theorien gehen soll, zu schaffen sind. Phänomen- wie Kategorialanalyse können also in ihrer forschungsstrategischen Funktion nur dann richtig verstanden werden, wenn man eingesehen hat, daß die in psychologischen Theorien enthaltenen Grundbegriffe hinsichtlich ihres Gegenstandsbezuges nicht auf die übliche Weise empirisch geprüft werden können, sondern daß es vielmehr umgekehrt von diesem Gegenstandsbezug abhängt, was man in der empirischen Forschung überhaupt vom psychologischen Gegenstand zu Gesicht bekommt, und wenn man so die methodologische Eigenständigkeit der Kategorial- bzw. Phänomenanalyse gegenüber den spezielleren Theorienbildungs- und -prüfungsverfahren anerkennt. Dabei setzt in gewissem Sinne auch das phänomenanalytische Verfahren wie die Kategorialanalyse an unmittelbar Gegebenem, nämlich den (alltagspsychologischen bzw. wissenschaftlich-psychologischen) »Vorbegriffen« an, da ja beide Herangehensweisen auf die Klärung der Voraussetzungen gerichtet sind, unter denen psychologische Forschung/Praxis erst sinnvoll möglich ist. Dennoch unterscheidet sich die Kategorialanalyse von der Phänomenanalyse prinzipiell durch eine methodisch anders gerichtete Er-||13|kenntnishaltung: Hier wird (zunächst) nicht versucht, das unmittelbar Gegebene auf die darin liegende intentionale Struktur etc. hin zu analysieren, vielmehr wird die in den Vorbegriffen vollzogene Intention auf den Erkenntnisgegenstand übersprungen und gleich das darin Intendierte. Der psychologische Erkenntnisgegenstand selbst, angesprochen. Darin erweist sich die Kategorialanalyse als ein durch Absehen von der Struktur der unmittelbaren Erfahrung »realwissenschaftlich« konstituierter Ansatz, der insoweit mit der phänomenologischen Analyse nicht auf gleicher Ebene in Beziehung gesetzt werden kann. Da nun wissenschaftliche Gegenstande ja nicht unabhängig von dem auf sie bezogenen intentionalen Akt »als solche« vorliegen, sondern gegenüber ihren standpunkt-/perspektivenabhängigen Ansichten und Hinsichten etc. als diese überschreitend in ihrer »wirklichen« Eigenart gedanklich nachkonstruiert/modelliert werden müssen, ist die Kategorialanalyse als historisch-rekonstruktiver Ansatz zu spezifizieren.

Wenn das historisch-rekonstruktive Herangehen an den psychologischen Gegenstand einen Sinn machen soll, so muß sich daran überhaupt etwas historisch rekonstruieren lassen. In der Tat gehen wir davon aus, daß sich in der Kategorialanalyse am Gegenstand der Psychologie eine historische Dimension eröffnet, die nicht lediglich die phänomenanalytisch aufgewiesene Geschichtlichkeit unserer individuellen und sozialen Erfahrung, sondern weit darüber hinausgehend naturgeschichtliche und gesellschaftlich-historische Prozesse umgreift. Das »Erleben und Verhalten«, »Bewußtsein« etc., wie es in traditionellem Verständnis allein den Gegenstand der Psychologie ausmacht und wie es phänomenologisch auf seine Grundstruktur als menschliche Erfahrung hin analysiert wird, ist so gesehen nur der (vorläufige) »Endzustand«, in welchem sehr viel »ältere« und allgemeinere Bestimmungen des Lebensprozesses die besondere Erscheinungsweise des »Bewußtseins« haben. Das »Psychische« (wie wir den gesuchten Gegenstand der Psychologie global nennen wollen) geht also, wie wir annehmen, in seinen unserer unmittelbaren Erfahrung zugänglichen bzw. an dieser heraushebbaren Kennzeichen nicht auf: sondern hat objektive Charakteristika als besondere Ausprägungsform des naturgeschichtlich-geschichtlichen Prozesses, die sich erst unter spezifischen, historisch »späten« Bedingungen als »Bewußtsein«, subjektive »Erfahrung« o.ä. qualifizieren.

Sofern diese Sichtweise adäquat ist, läßt sich allein im Blick auf das Psychische in seinem »Endzustand« als Bewußtsein, »Verhalten«, »Erfahrung« etc. die der traditionell-psychologischen Begrifflichkeit unterstellte Reduziertheit, Verkürztheit, Zusammenhangsblindheit des kategorialen Gegenstandsbezuges nicht überwinden: Es ist nämlich am Psychischen in der Weise, wie es uns jetzt gegeben ist, durch keine noch so eindringende phänomenologische Analyse wissenschaftlich begründet ausmachbar, ||14| welche Züge des Psychischen diesem überhaupt, das heißt in allen seinen Entwicklungsstadien, zukommen, welche Züge spezifischere Ausprägungen darstellen und welche nur für die »menschliche« Endausprägung des Psychischen charakteristisch sind. Somit ist in dieser Sichtbeschränkung, da hier nur soziale Tatbestände als Modi unmittelbarer Erfahrung in den Blick kommen, prinzipiell nicht unterscheidbar, welche Aspekte/Dimensionen lediglich »natürliche«, »biologische« Bestimmungen, welche allgemeinste gesellschaftliche Bestimmungen und welche historisch-konkrete Bestimmungen des Psychischen unter formations-, klassen- und positionsspezifischen Verhältnissen (etwa der bürgerlichen Gesellschaft) sind: »Gesellschaftlichkeit« ist, anders als »Sozialität«, kein phänomenologisches, sondern ein »rekonstruktives« Konzept. Da mithin am »Endzustand« des Psychischen weder das Allgemeinere vom Besonderen noch das Spezifischere vom Unspezifischeren noch auch das Natürlich-Biologische vom Allgemeingesellschaftlichen und von dessen historischer Konkretion zu unterscheiden ist, kann auf diesem Wege der Zusammenhang verschiedener Aspekte und Dimensionen des Psychischen nicht adäquat und differenziert begrifflich abgebildet und nicht mit wissenschaftlich fundierten Argumenten gegen die unterstellten Verkürzungen und Zerstückelungen traditionell-psychologischen Gegenstandsverständnisses zur Geltung gebracht werden. Mithin sind so die durch den verkürzenden und isolierenden Kategorialbezug beschränkten Züge des Psychischen nicht als Sonderfall psychischer Prozesse unter historisch bestimmten, einschränkend-widersprüchlichen Lebensbedingungen faßbar und kann dementsprechend auch die Begriffsbildung der traditionellen Psychologie nicht als ideologisch geprägte »allgemein-menschliche« Universalisierung derartig eingeschränkter Formen des Psychischen begriffen werden. – In dieser an und aus den Erscheinungen selbst nicht aufklärbaren »Vermischtheit« und damit Ununterscheidbarkeit wesentlicher Bestimmungen des Psychischen begründet sich für uns die methodologische Notwendigkeit, die unmittelbare Erfahrung und deren phänomenologische Aufklärung in Richtung auf die historisch-rekonstruktive Kategorialanalyse des Psychischen zu überschreiten.

Das kategorialanalytische Verfahren, soweit – als »funktional-historische Analyse« – auf die durch biologische Evolutionsprozesse phylogenetisch gewordenen objektiven Charakteristika des Psychischen bezogen, ist methodologisch zu kennzeichnen als historische Ursprungs- und Differenzierungsanalyse, durch welche die vorgefundenen begrifflichen Verhältnisse in ihrem Gegenstandsbezug auf das Psychische durch Herausarbeitung der genetischen Verhältnisse verschiedener Bestimmungen des Gegenstandes kritisierbar/revidierbar werden sollen. Die angestrebte adäquate kategoriale Abbildung der wesentlichen Züge des Psychischen in ihrem Zu-||15|sammenhang ist hier also definiert als in der funktional-historischen Analyse herzustellende Isomorphie zwischen den begrifflichen und den genetischen Verhältnissen des Gegenstandes (in roher Analogie zur Erstellung des Linneschen Systems der Tiere und Pflanzen, in dem frühere, nur merkmalsbezogene Taxonomien durch eine Klassifikation gemäß genetischen Verwandtschaftsverhältnissen kritisiert/revidiert worden sind).

Zur Entwicklung eines solchen genetisch fundierten Systems psychologischer Kategorialbestimmungen wurde zunächst an den vorgefundenen »vermischten« und unaufgeklärten Begriffsverhältnissen diejenige Bestimmung herausgehoben, durch welche in der empirischen Analyse des phylogenetischen Prozesses eine neue Qualität von Lebensvorgängen aufgewiesen werden konnte, die einerseits sämtlichen entwickelten »psychischen« Erscheinungen (bis hin zur »bewußten« Endform) als allgemeinstes Charakteristikum zukommt und durch die andererseits das »psychische« Stadium der Lebensprozesse eindeutig von den phylogenetisch älteren »vorpsychischen« Lebensprozessen abhebbar ist, indem nach Maßgabe des systemerhaltenden Effektes im Evolutionsprozeß ein entwicklungslogisch unumkehrbares Verhältnis zwischen vorpsychischem und psychischem Stadium der Phylogenese besteht. Auf diesem Wege wurde mit der Herausarbeitung der »genetischen Grundform« des Psychischen gleichzeitig dessen allgemeinste kategoriale Grundbestimmung aus den vermischten vorbegrifflichen Bestimmungen heraushebbar, also in diesem Punkt die begrifflich-genetische Isomorphie hergestellt (vgl. GdP, Kap. 2).3

Die Kritik/Revision der weiteren begrifflichen Differenzierung des Psychischen in verschiedene seiner Bestimmungen erfolgte sodann, indem die genetischen Differenzierungen des Psychischen im phylogenetischen Prozeß (an ethologischem Material) empirisch rekonstruiert und die darauf zu beziehende Begrifflichkeit so gestaltet wurde, daß gemeinsame Vorformen jeweils mit einem allgemeineren Oberbegriff und genetische Ausdifferenzierungen aus den Vorformen mit gleichgeordneten begrifflichen Differenzierungen gekennzeichnet und auf diese Weise eine Isomorphie zwischen dem »genealogischen Baum« des psychophylogenetischen Differenzierungsprozesses und den darauf bezogenen begrifflichen Über- und Unterordnungen der Kategorialbestimmungen hergestellt wurde: So sollte die (auf bloß »definitorischer« Ebene unverbindliche) Frage, welche psychischen Bestimmungen gegenüber anderen die allgemeineren bzw. spezielleren seien, durch Transformierbarkeit in die Frage, welche psychischen Aspekte/Dimensionen aus welchen hervorgegangen seien, wissenschaftlich klärbar gemacht werden. Auf diesem Wege kam es zu begrifflich-genetischen Differenzierungen der Grundform/Grundkategorie des Psychischen unter den generellen Gesichtspunkten »Orientierung, Bedeutungsstrukturen«,- »Emotionalität, Bedarfsstrukturen« und »Kommuni-||16|kation, Sozialstrukturen«: Damit sollten in diesem Bereich auf der einen Seite die biologisch relevanten Bestimmungen der jeweiligen psychischen Dimensionen/Aspekte aus der Analyse ihres »systemerhaltenden« Effektes im Evolutionsprozeß (aufgrund der mikroevolutionären Mechanismen Mutation, Selektion etc.) gewinnbar und so auf der anderen Seite der übergreifende kategoriale Zusammenhang zwischen den verschiedenen psychischen Momenten als genetischer Zusammenhang verbindlich gemacht werden (vgl. GdP, Kap. 3).

Eine Frage, die mit den bisher genannten Gesichtspunkten der genetischen Ursprungs- und Differenzierungsanalyse nicht hinreichend geklärt werden kann, ist das Problem der Begründbarkeit von Kategorialbestimmungen, in denen nicht nur psychische Aspekte/Dimensionen verschiedenen Allgemeinheitsgrades, sondern unterschiedliche qualitative Ausprägungen des Psychischen angesprochen sind: Aus der »Logik« der funktional-historisch herzustellenden Isomorphie zwischen begrifflichen und genetischen Verhältnissen ergibt sich, daß in diesem Verfahrenskontext neue Qualitäten des Psychischen nur hinsichtlich solcher Charakteristika kategorial herausgehoben werden dürfen, die als bestimmende Dimensionen von qualitativen Sprüngen im evolutionären Prozeß der Psychophylogenese empirisch aufweisbar sind: Es muß jeweils zu zeigen sein, daß und auf welche Weise angesichts geänderter äußerer oder innerer Entwicklungsbedingungen das Systemgleichgewicht zwischen Organismen und ihrer Umwelt nur durch eine qualitative Umstrukturierung des psychischen Gesamtsystems mit dem zur Frage stehenden Merkmal als bestimmender Entwicklungsdimension erhalten werden konnte. Damit eröffnete sich uns hier die Problematik, wie Annahmen über »qualitative Sprünge« im Prozeß der Psychophylogenese im Rahmen der als »Stand der Forschung« zu akzeptierenden Annahmen über Evolutionsmechanismen und -gesetze wissenschaftlich begründet werden können.

Wir begegneten dieser Problematik zum ersten Mal anläßlich des geschilderten Versuchs, die allgemeinste kategoriale Bestimmung des Psychischen als die Dimension herauszuheben, auf welcher der Prozeß der Psychophylogenese gegenüber dem »vorpsychischen« Lebensprozeß eine neue Qualität gewinnt. Dabei unterscheiden wir, um das allgemeine dialektische Prinzip des Umschlags von Quantität in Qualität für unseren Gegenstandsbereich operationalisierbar zu machen, mehrere Stufen, die an einem solchen »Umschlag« empirisch auszumachen sind, insbesondere den »Funktionswechsel« als »ersten qualitativen Sprung« und den »Dominanzwechsel« als »zweiten qualitativen Sprung«. Die qualitativ neue Dimension tritt, so wird hier angenommen, zunächst dadurch in Erscheinung, daß eine bisher relativ unspezifische Lebensfunktion, indem sie in den Zusammenhang des »alten« Systems einbezogen ist, einen höheren evolutionären »Anpassungseffekt« gewinnt und durch diesen »Funktions-||17|wechsel« als »erstem qualitativen Sprung« zunächst die Kapazität dieses Systems erhöht: Indem sich nun aber. eben durch ihren Anpassungseffekt, die zunächst untergeordnete neue Funktion durch die Evolutionsmechanismen/-gesetze immer mehr verstärkt, wird sie schließlich gegenüber der im »alten« System bestimmenden Lebensfunktion dominant, womit sich in diesem »Dominanzwechsel« der »zweite qualitative Sprung« vollzieht, durch welchen von der nun bestimmenden neuen Funktion/Dimension her das Gesamtsystem eine neue Qualität gewinnt und eine andere Entwicklungsrichtung nimmt, so die bisher bestimmenden Funktionen zurücktreten bzw. »überflüssig« werden etc. (vgl. GdP, Kap. 2.4 und 2.5).

Mit dem so gewonnenen methodischen Rüstzeug der funktional-historischen Analyse von »qualitativen Sprüngen« im Evolutionsprozeß rekonstruierten wir nun die weitere Entwicklung des Psychischen über die genannten ersten Differenzierungen hinaus daraufhin. wieweit – nun innerhalb der Psychophylogenese – (nach den Gesichtspunkten »Funktionswechsel« und »Dominanzwechsel«) weitere qualitative Spezifizierungen innerhalb des von uns zu erarbeitenden Kategoriensystems gerechtfertigt wären. Auf diesem Wege kamen wir zur Heraushebung einer neuen qualitativen Entwicklungsstufe des Psychischen als artspezifisch geprägte individuelle Lern- und Entwicklungsfähigkeit: Es sollte gezeigt werden, daß auf dieser Stufe die vorher ausdifferenzierten psychischen Funktionsaspekte/-dimensionen (wie sie unter den Globalgesichtspunkten »Orientierung, Bedeutungsstrukturen« .»Emotionalität, Bedarfsstrukturen« und »Kommunikation. Sozialstrukturen« herausgehoben worden sind) einerseits erhalten bleiben, aber andererseits im Zusammenhang der neuen Stufe der Psychophylogenese eine neue funktionale Qualität als individuell gelernte bzw. entwickelte »Orientierung«, »Emotionalität«, »Kommunikation« gewinnen. Auf der Stufe der »Dominanz« der individuellen Lernfähigkeit ergaben sich dabei aufgrund der neuen phylogenetischen Entwicklungsrichtung weitere genetische Differenzierungen (etwa »Motivation« als gelernte Wertungsantizipation. »Spielverhalten«. »Traditionsbildungen« als soziales Beobachtungslernen. »Sozialisation/Soziabilität« etc.), die als zusätzliche kategoriale Differenzierungen festgehalten wurden etc. (vgl. GdP, Kap. 4).

Bei der weiteren funktional-historischen Rekonstruktion der Psychophylogenese näherten wir uns sodann einem neuerlichen qualitativen Umschlag des Gesamtsystems von herausragender forschungsstrategischer Bedeutung: dem Umschlag von der »vormenschlichen« zur »menschlichen« Stufe/Qualität des Psychischen: Während die bisherigen Differenzierungen/Qualifizierungen des Psychischen (unserer Konzeption nach) zwar in ihren allgemeinen Bestimmungen auch dem Menschen (als »biologische« Funktionsgrundlage) zukommen. aber nicht für den Menschen spezifisch ||18| sind, galt es mithin, jetzt funktional-historisch herauszuarbeiten, welche neuerlichen qualitativen Veränderungen die aufgewiesenen psychischen Dimensionen als Aspekte individueller Lern- und Entwicklungsfähigkeit gewinnen, wenn sie in die menschlich-gesellschaftliche Stufe der Lebenstätigkeit einbezogen sind – womit gleichzeitig die kategoriale Qualifizierung und Identifizierung der spezifisch menschlich-gesellschaftlichen Züge des Psychischen gegenüber dessen mehr oder weniger unspezifischen Zügen empirisch begründet möglich werden muß.

Wenn es um die begrifflich-genetische Herausarbeitung der »menschlichen« Spezifik des Psychischen geht, sieht sich die funktional-historische Analyse dadurch vor einer neuen Problemsituation, daß die Menschwerdung nicht lediglich ein Prozeß innerhalb der Phylogenese ist, sondern im Zuge dieser Entwicklung der phylogenetische, evolutionsgesetzlich bestimmte Entwicklungstyp von einem anderen, dem gesellschaftlich-historischen Entwicklungstyp mit eigenen Entwicklungsgesetzlichkeiten überlagert wird. – Demnach müssen hier zunächst auf einer allgemeineren Analyseebene oberhalb der Ebene psychischer Entwicklung die wesentlichen Dimensionen des qualitativen Umschlags von der Dominanz des phylogenetischen zur Dominanz des gesellschaftlich-historischen Entwicklungstyps herausgearbeitet werden: »Funktionswechsel« vom individuellen Mittelgebrauch der »vormenschlichen« Hominiden zur verallgemeinerten sozialen Werkzeugherstellung/-nutzung, damit Qualifizierung der sozialen Kommunikation zur über »Arbeitsmittel« auf gegenständliche Realitätsveränderung bezogenen »Kooperation«, so allmähliche Durchsetzung und schließlich Dominanz der neuen gesellschaftlichen Lebensgewinnungsform, in welcher nicht mehr lediglich vorhandene »natürliche« Ressourcen individuell oder sozial genutzt, sondern menschliche Lebensbedingungen in gemeinschaftlicher, bewußt-vorsorgender Planung gesellschaftlich produziert werden. So erhalt auch der einzelne sein Leben immer weniger in direkter Konfrontation mit natürlichen Umständen und immer ausgeprägter in Teilhabe an der gesellschaftlichen Produktion, womit die individuelle Reproduktion des Lebens über die gesellschaftliche Reproduktion vermittelt und so durch die historisch-bestimmten Verhältnisse, in denen dies geschieht, charakterisiert ist, etc. (vgl. dazu GdP, Kap. 5.1-5.3).

Erst nach der historischen Rekonstruktion des Übergangs von der Dominanz des phylogenetischen zur Dominanz des gesellschaftlich-historischen Prozesses im Ganzen kann zur »psychischen« Analyseebene zurückgekehrt werden, indem die Frage geklärt wird, welche weiteren Qualifizierungen und Differenzierungen an den bisher herausgearbeiteten psychischen Aspekten/Dimensionen individueller Lern- und Entwicklungsfähigkeit genetisch-begrifflich vorgenommen werden müssen, wenn »Lernen« und »Entwicklung« sich nicht mehr in der »natürlichen« Umwelt, sondern in der von Menschen produzierten/reproduzierten gesellschaftli-||19|chen Lebenswelt vollziehen. Dies Problem ist insoweit im bisher dargestellten Sinne »funktional-historisch« zu bearbeiten, wie im Übergang von den Frühformen kooperativer Mittelherstellung/-benutzung bis zur Dominanz der neuen gesellschaftlichen Lebensgewinnungsform noch die Dominanz der evolutionsgesetzlichen Entwicklung vorausgesetzt werden muß: Demnach kann man davon ausgehen, daß der spezifische »systemerhaltende« Effekt der ersten Ansätze kooperativ-vergegenständlichender Lebenssicherung, also die dadurch bedingten »Selektionsvorteile«, in dieser Übergangsphase noch zur Veränderung der genomischen Information in Richtung auf »natürliche« Potenzen etc. des Menschen zur Beteiligung am gesellschaftlichen Produktions-/Reproduktionsprozeß geführt haben. Somit konnten wir, nunmehr in Durcharbeitung anthropologischen und paläontologischen Materials, zu begründeten Annahmen darüber kommen, wie die bisher rekonstruierten Aspekte/Dimensionen des Psychischen weiter genetisch-begrifflich zu qualifizieren/differenzieren sind, wenn sie sich als Charakteristika der (so bestimmten) »gesellschaftlichen Natur« des Menschen evolutionär entwickeln: Es war also im einzelnen zu klären, wie die bisher herausgearbeitete psychische Funktionsgrundlage der Orientierung, Emotionalität, Kommunikation (in ihrer Modifizierbarkeit durch individuelles Lernen) näher zu charakterisieren ist, wenn begreiflich werden soll, wie der Mensch seine Existenz in Teilhabe am gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß erhalten und entwickeln kann – mithin die individuelle Lern- und Entwicklungsfähigkeit in ihren verschiedenen psychischen Momenten nicht mehr als Entwicklung in eine »natürliche« Umwelt hinein, sondern als »individuelle Vergesellschaftung« wissenschaftlich faßbar gemacht werden muß. Die in solchen Analysen gegründeten weiteren kategorialen Qualifizierun­gen/Differenzierungen (die hier nicht inhaltlich auseinandergelegt werden können) wurden dabei stets in ihrer Eigenart und Stoßrichtung verdeutlicht durch eine Kritik an den jeweils entsprechenden kategorialen Grundlagen der herkömmlichen Psychologie, indem aufgewiesen wurde, in welchen Aspekten dabei durch die Reduzierung der gesellschaftlichen Lebensgewinnung auf individuelle Daseinsbewältigung in einer natürlich-sozialen Umwelt die menschliche Spezifik des Psychischen verfehlt werden mußte, etc. (vgl. dazu GdP, Kap. 6.2 und 7.2).

Die aus den damit skizzierten Analysen sich ergebende Grundvoraussetzung, daß die »menschliche« Spezifik des Psychischen nur durch die kategoriale Aufschlüsselung des Zusammenhangs zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion des Lebens erfaßt werden kann, ist (wie alle bisher dargestellten kritisch-psychologischen Positionen) Allgemeingut der Kritischen Psychologie. Allein: Ist die kategoriale Aufschlüsselung dieses Zusammenhangs mit der funktional-historischen Rekonstruktion ||20| der Qualifizierung/Differenzierung der »gesellschaftlichen Natur« des Menschen bereits hinreichend geleistet? Sind wir also mit solchen kategorialen Spezifizierungen bereits bei den allgemeinen Bestimmungen jenes psychischen »Endzustandes« des Bewußtseins bzw. der subjektiven Erfahrung angelangt, auf den sich (wie auf S. 13 dargelegt) die Begrifflichkeit der phänomenologischen Strukturanalyse bezieht? Oder sind, ehe wir davon ausgehen können, daß nunmehr die phänomenanalytische und die kritisch-psychologische Begrifflichkeit präzise den gleichen »Gegenstand« anzielen, so daß die bisherigen abgrenzenden Bestimmungen nicht mehr ausreichen, sondern das Verhältnis der beiden Begrifflichkeiten zueinander kritisch analysiert werden muß, noch weitere kategorialanalytische Spezifizierungen des Psychischen in seiner menschlichen Besonderheit erfordert?

Mit dem Aufweis des Problems bin ich nunmehr an dem Punkt angelangt, wo ich unsere Auffassungen nicht mehr lediglich darstellen kann, sondern bestimmte Schwierigkeiten und Widersprüchlichkeiten innerhalb früherer kritisch-psychologischer Arbeiten herausheben muß, die meines Erachtens erst mit dem neuerlichen kategorialanalytischen Durchgang in GdP überwindbar wurden. Dabei wird sich herausstellen, daß gerade mit Bezug auf das Verhältnis der kritisch-psychologischen zu den phänomenanalytischen Bestimmungen subjektiver Erfahrung sowohl die früheren Schwierigkeiten wie die Weise ihrer Überwindung erst adäquat auf den Begriff zu bringen sind.

4. Unausgeführtheit der Vermittlungen zwischen gesellschaftlichem Prozeß und individueller Subjektivität, damit Vernachlässigung der phänomenologischen Analyseebene in früheren kritisch-psychologischen Kategorialbestimmungen.

In allen prinzipiellen Darlegungen über die menschlich-gesellschaftliche Spezifik des Psy­chischen innerhalb der Kritischen Psychologie vor der »Grundlegung der Psychologie« (in ihrer letzten, veröffentlichten Fassung) wurde davon ausgegangen, daß mit den funktional- historisch herausgearbeiteten psychischen Aspekten der gesellschaftlichen Natur des Menschen gleichzeitig auch die allgemeingesellschaftlichen Bestimmungen des Psychischen gewonnen worden seien. Noch in meinem Artikel »Zur kritisch-psychologischen Theorie der Subjektivität« (1979a) heißt es dazu: »Die in funktional-historischer Analyse aufgewiesenen bestimmenden Momente des qualitativen Sprungs von der phylogenetischen zur gesellschaftlich-historischen Entwicklung der Lebenstätigkeit und des Psychischen sind identisch mit den bestimmenden Momenten der ’natürlichen‘ Möglichkeiten individueller Vergesellschaftung und gleichzeitig die allgemeinsten, allen historisch bestimmten Formen gemeinsamen Dimensio-||21|nen, in denen die wesentlichen und bestimmenden spezifisch ‚menschlichen‘ Charakteristika der Individualentwicklung faßbar gemacht werden« (47).

In derartigen Vorstellungen liegt eine von uns zunächst nicht gesehene Problematik, die von mir im Laufe der folgenden Überlegungen immer schärfer herausgehoben werden soll. Der Ansatz für die Entfaltung dieser Problematik liegt in dem Umstand, daß in der genannten Gleichsetzung der phylogenetisch entstandenen psychischen Dimensionen der »gesellschaftlichen Natur« des Menschen mit den allgemeinsten Dimensionen der individuellen Vergesellschaftung die biologischen Entwicklungspotenzen zur Vergesellschaftung des Individuums mit dem Prozeß ihrer Realisierung durch »Hineinentwicklung« in konkrete gesellschaftliche Verhältnisse weitgehend identifiziert sind. Damit ist nämlich der Sachverhalt vernachlässigt, daß im phylogenetischen Entstehungsprozeß der »gesellschaftlichen Natur« des Menschen noch die biologische Lebensgewinnungsform dominant war, so daß die gesellschaftlichen Entwicklungspotenzen des Menschen durch den »Selektionsvorteil« der Frühformen gesellschaftlicher Arbeit sich herausbilden konnten, während die Realisierung dieser Potenzen unter den Bedingungen der Dominanz des gesellschaftlich-historischen Prozesses, also verselbständigter »gesamtgesellschaftlicher« Systeme erfolgt, deren allgemeine Bestimmungen stets abstraktive Kennzeichnungen jener konkret-historischen arbeitsteilig-klassenbestimmten, in unterschiedliche gesellschaftliche Ebenen und Bereiche gegliederte Strukturen darstellen, in denen gesellschaftliche Verhältnisse »für uns« allein vorfindlich sind. Dies würde bedeuten, daß man – sofern die allgemeinen Merkmale gesellschaftlicher Lebensgewinnung (aus denen sich deren phylogenetische Entstehung ergeben hat) umstandslos zur Kennzeichnung der Dimensionen der Existenzerhaltung und Entwicklung des einzelnen benutzt werden – die »Abstraktion« hier mit deren Konkretisierung kontaminiert, also die mannigfachen strukturbedingten Vermittlungen zwischen dem gesamtgesellschaftlichen Prozeß und den konkreten gesellschaftlichen Lebensbedingungen, unter denen die Individuen leben und sich entwickeln müssen, in den Kategorialbestimmungen nicht hinreichend zu differenzieren vermag.

In der Tat finden sich in den grundsätzlichen kritisch-psychologischen Darlegungen über das Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft häufig Formulierungen, in welchen durch die Unausgeführtheit der Vermittlungen zwischen gesamtgesellschaftlichem und individuellem Lebensprozeß gesellschaftliche und individuelle Lebensnotwendigkeiten weitgehend mit den gleichen Begriffen charakterisiert werden; so in der folgenden Passage: »Dem Umstand, daß die Menschen ihre Lebensbedingungen als in vergegenständlichten Strukturen sich entwickelnde gesellschaftliche ||22| Verhältnisse produzieren müssen, um ihr Leben auf spezifisch ‚menschlichem‘ Niveau, d.h. in verallgemeinerter, bewußt kollektiver Vorsorge, erhalten zu können, korrespondiert auf der Seite der konkreten Individuen die Erweiterung der bewußt-vorsorgenden Kontrolle über die eigenen Lebensbedingungen als zentrale Dimension der Individualentwicklung. Die menschliche Spezifik der in der gesellschaftlichen Natur des Individuums liegenden Entwicklungspotenzen läßt sich also hinsichtlich der verschiedenen Funktionsaspekte stets charakterisieren als gerichtet auf Überwindung der Bedingtheit der Lebenstätigkeit durch jeweils aktuell-zufällige Einflüsse, als erweiterte bewußte Verfügung über die eigenen Lebensumstande in verallgemeinert-vorsorgender Antizipation zukünftiger Lebensnotwendigkeiten …« (Holzkamp 1979b, 10).

Solche Darlegungen sind sicherlich insoweit unproblematisch, wie in ihnen lediglich allgemeine Zusammenhänge zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion angesprochen sind. Die Schwierigkeiten entstehen hier aber dadurch, daß die Art der Begriffsbildung den Eindruck erweckt, daß mit den auf die Individuen bezogenen Konzepten schon kategoriale Aufschlüsselungen von deren subjektiver Welt- und Selbstsicht vollzogen worden seien, daß also »bewußt vorsorgende Kontrolle über die eigenen Lebensbedingungen«, Gerichtetheit auf »Überwindung der Bedingtheit der Lebenstätigkeit durch jeweils aktuell-zufällige Einflüsse, erweiterte bewußte Verfügung über die eigenen Lebensumstande in verallgemeinert-vorsorgender Antizipation zukünftiger Lebensnotwendigkeiten« etc. bereits allgemeine Charakterisierungen der unmittelbaren Erfahrung und Befindlichkeit der sich vergesellschaftenden Individuen, mithin phänomenanalytisch ausgewiesen seien. Wenn dergestalt die Individuen direkt unter »gesamtgesellschaftlichen« Verhältnissen lebend und durch deren Reproduktionsnotwendigkeiten subjektiv bestimmt aufgefaßt werden, ist aber die Frage nach den Vermittlungsebenen zwischen globalen Notwendigkeiten individueller Beiträge zur gesellschaftlichen Reproduktion und der Situation/Befindlichkeit der real in diesen Reproduktionsprozeß einbezogenen Subjekte bereits mit deren Antwort gleichgesetzt und damit als Frage unsichtbar. In der Feststellung, daß – da gesellschaftliche Reproduktion ja stattfindet – die Gesellschaftsmitglieder im Ganzen hinreichende Beiträge dazu leisten, also an der bewußt-vorsorgenden Kontrolle über die Lebensbedingungen etc. faktisch beteiligt sein müssen (was entsprechende psychische Entwicklungsmöglichkeiten einschließt), ist nämlich noch nichts darüber gesagt, wie die einzelnen die gesellschaftlichen Notwendigkeiten subjektiv erfahren, ja nicht einmal, ob sie diese überhaupt als subjektive Handlungsnotwendigkeiten erfahren. Solche Erfahrungen in ihrer vollen »phänomenalen« Eigenständigkeit und Unreduzierbarkeit kategorial aufschließbar zu machen, ohne dabei den übergreifenden Vermittlungszusammenhang zwischen gesamtgesell-||23|schaftlicher und individueller Reproduktion, der hier (wie verkürzt und »verkehrt« auch immer) erfahren wird, aus dem Auge zu verlieren, wäre somit durch die dargestellte kategoriale Unausgeführtheit der Vermittlungen zwischen gesamtgesellschaftlichem Prozeß und individueller Subjektivität als zentrale Aufgabe subjektwissenschaftlicher Kategorialanalyse eher verdunkelt als erhellt.

Die Implikationen und Konsequenzen der damit umschriebenen Problematik lassen sich noch unter einem anderen Gesichtspunkt verdeutlichen, wenn man betrachtet, wie von uns das Bewußtsein als Spezifikum menschlicher Gesellschaftlichkeit naher bestimmt worden ist: Ute H.-Osterkamp charakterisiert etwa – in »Grundlagen der psychologischen Motivationsforschung I« – »Bewußtsein« als bewußtes »Verhalten« des Menschen zur Natur und zu anderen Menschen: die Naturgesetze und die sozialen Gesetze wirken auf menschlich-gesellschaftlichem Niveau nicht mehr »durch den Organismus hindurch«, sie liegen vielmehr »vor den Augen« des Menschen, und er kann sich dazu bewußt »ins Verhältnis« setzen (1975, 252). Mit dieser Bestimmung des Bewußtseins-Konzeptes bezieht sich Ute H.-Osterkamp auf Marx‘ berühmte Formulierungen in der »Deutschen Ideologie«: »Wo ein Verhältnis existiert, da existiert es für mich, das Tier ‚verhält‚ sich zu nichts und überhaupt nicht.« »Mein Verhältnis zu meiner Umgebung ist mein Bewußtsein« (MEW 3, 30). – Weiterhin wird von Ute H.-Osterkamp die im bewußten »Sich-Verhalten« der Menschen liegende Freiheit hervorgehoben und diese Freiheit sodann als bewußte Bestimmtheit des Menschen durch gesellschaftliche Notwendigkeiten gefaßt: »Der Mensch hat, indem er durch die bewußte Realitätskontrolle den Naturgesetzen nicht mehr blind ausgeliefert ist, sondern sie auf dem Weg der Erkenntnis seinen Zwecken dienstbar machen kann, eine neue Qualität der Freiheit gegenüber der äußeren und seiner eigenen Natur gewonnen; diese Freiheit steht jedoch in keinem Ausschließungsverhältnis zur Notwendigkeit, …, sondern beruht vielmehr auf Einsicht in die Notwendigkeit«: »Der Mensch kann nicht nur, er muß die Gesetze der Natur, sofern auf einer bestimmten gesellschaftlichen Stufe relevant, erkennen und richtig anwenden, wenn er sein gesellschaftliches Leben erhalten soll« (MI, 254) – dies unter Bezug auf eine nicht weniger berühmte Passage von Engels, aus der »Dialektik der Natur« (MEW 20, 106).

Die hier vollzogenen beiden Bestimmungen des Bewußtseins als bewußtes »Verhalten-Zu« und der damit verbundenen »Freiheit« als »Einsicht in die Notwendigkeit« sind m.E. prinzipiell gesehen wesentliche und unverzichtbare Aspekte eines adäquaten marxistischen Verständnisses der Spezifik menschlichen Bewußtsein. Dennoch kann man auch an diesen Darlegungen (und den daraufbegründeten differenzierteren Bestimmungen der »bewußten« Qualität des Psychischen) im Kontext kritisch-psychologi-||24|scher Kategorialbestimmungen problematische Konsequenzen der geschilderten kategorialen Unausgeführtheit der Vermittlungen zwischen gesamtgesellschaftlichem Prozeß und individueller Subjektivität explizieren: nämlich Unklarheiten darüber, wieweit mit den genannten Charakterisierungen lediglich allgemeine Merkmale des »Bewußtseins« als Spezifik individueller Teilhabe am gesellschaftlicher Reproduktion im Ganzen angesprochen sind oder bereits kategoriale Aufschlüsselungen des Bewußtseins als Bestimmungsmoment subjektiver Erfahrungen in konkreter gesellschaftlicher Lebenslage geleistet sein sollen, und wieweit die beiden genannten Bestimmungen in dieser Hinsicht vergleichbar sind, das heißt auf gleichen kategorialen Vermittlungsebenen angesiedelt werden dürfen.

Die erste Bestimmung des Bewußtseins als bewußtes »Verhalten-Zu« ist, wie mir scheinen will – obwohl von Marx übernommen – tatsächlich eine phänomenanalytische Strukturbestimmung des Bewußtseins, die dem entspricht, was etwa von Graumann als intentionales »Verhältnis« zur Welt und den Menschen umschrieben worden ist (vgl. 7ff.). Dieser Umstand, daß Marx hier phänomenologische Analysen »vorweggenommen« hat verdeutlicht sich noch, wenn man seine folgende erläuternde Passage, in welcher quasi im Ansatz an der »Lebensweltlichkeit« der »intentionale« Charakter des bewußten »Verhaltens« aufgewiesen wurde, hinzunimmt: »Das Bewußtsein ist natürlich zuerst bloß Bewußtsein über die nächste sinnliche Umgebung und Bewußtsein des bornierten Zusammenhangs mit anderen Personen und Dingen außerhalb der sich bewußt werdenden Individuen« (MEW 3, 31). – Kann man aber nun »Einsicht in die Notwendigkeit« in gleicher Weise als phänomenales Strukturmerkmal des Bewußtseins, das mithin als allgemeinstes Charakteristikum jedem Bewußtseinsprozeß, wie er auch sonst beschaffen sein mag, zukommt, auffassen? Diese Frage so zu stellen, heißt eigentlich schon, sie zu verneinen. Bewußtes »Verhalten-Zu« als spezifisch menschlicher Modus des In-derWelt-Seins bedeutet keineswegs zwingend, daß damit auch schon die individuellen Subjekte Einsicht in gesamtgesellschaftliche Notwendigkeiten haben müssen. Das bewußte »Verhalten« (mit den darin liegenden Alternativen) kann vielmehr auch auf mehr oder weniger begrenzte Ausschnitte der individuellen Lebenswelt der Subjekte bezogen und dadurch (um den Marxschen Ausdruck zu verwenden:) »borniert« sein, ja in ihm kann der objektive Zusammenhang mit gesamtgesellschaftlichen Verhältnissen bekanntermaßen sogar in der Erfahrung geradezu negiert werden.

Von da aus wird deutlich, daß die Engelssche Bestimmung von Freiheit als »Einsicht in die Notwendigkeit« offensichtlich in einem anderen Diskurs-Zusammenhang steht als dem phänomenologischen: Engels hebt hier den marxistischen Freiheitsbegriff von der bürgerlichen Gleichsetzung der Freiheit mit bloßer Freizügigkeit/Willkür ab, indem er herausarbeitet, daß Freiheit des einzelnen sich nur in der Beteiligung an der bewußten Verfü-||25|gung über den gesellschaftlichen Prozeß, von dem jede individuelle Existenz abhängt, realisieren kann, also Einsicht in die Notwendigkeiten des gesamtgesellschaftlichen Lebens implizieren muß. Die Möglichkeit einer solchen Freiheit ist mithin gesamtgesellschaftlich bestimmt durch den Grad, in dem die Menschen tatsächlich schon bewußt in der Verfügung über den gesellschaftlichen Prozeß miteinander assoziiert sind bzw. in dem sich die für die gesellschaftliche Lebenserhaltung »notwendigen« Einsichten noch mehr oder weniger blind im Selbstlauf durchsetzen; demgemäß ist »Freiheit« für den einzelnen ebenfalls lediglich eine Möglichkeit, die er nach Maßgabe des Standes der gesamtgesellschaftlichen Verfügung realisieren kann bzw. die er realisieren muß, sofern er in den jeweiligen Grenzen historischer Möglichkeiten mit der Beteiligung an gesamtgesellschaftlicher Verfügung seine eigene Selbstbestimmung erweitern will. »Freiheit« als »Einsicht in die Notwendigkeit« ist dem Individuum also (global formuliert) nicht einfach »gegeben«, sondern »aufgegeben«. – Wenn also »Einsicht in die Notwendigkeit« in einer Weise zur näheren Bestimmung des »bewußten Verhaltens« benutzt wird, durch welche beides kategorial gleichgeordnet und als »phänomenales« Charakteristikum jeder bewußten Erfahrung erscheinen kann, so kann hier wiederum der Eindruck entstehen, als ob die zentrale subjektwissenschaftliche Aufgabe, die vielfältigen und widersprüchlichen Vermittlungen zwischen gesamtgesellschaftlichem Prozeß und individueller Subjektivität – also auch zwischen gesamtgesellschaftlichen Notwendigkeiten und dem Grad und der Art ihrer subjektiven Erfassung/Verkennung – kategorial aufzuschlüsseln, mit den genannten Globalbestimmungen des Bewußtseins schon geleistet und leistbar sei.

Die hier diskutierte Problematik manifestiert sich auf allgemeinster Ebene in der Weise unserer Bestimmung des Verhältnisses zwischen gesellschaftlicher Subjektivität und individueller Subjektivität. Es wurde von uns in vielfältigen Zusammenhängen herausgehoben, daß – da relevante individuelle Lebensbedingungen immer individuell relevante gesellschaftliche Lebensbedingungen sind – die individuellen Subjekte die »bewußt vorsorgende Kontrolle« über die eigenen Lebensbedingungen nur in dem Maße erreichen können, wie sie durch Überschreitung der individuellen Subjektivität in Richtung auf gesellschaftliche Subjektivität ihren Einfluß zu einer Größenordnung potenzieren, die die »Kontrolle« über gesellschaftliche Prozesse erlaubt. Ich habe dies zum Beispiel in meinem programmatischen Eröffnungsreferat zum 1. Marburger Kongreß mit aller Schärfe herausgestellt: »Nur gesellschaftliche Subjekte können … jene ‚historische Größenordnung‘ der Wirksamkeit erlangen, mit der tatsächlich eine bewußte Veränderung gesellschaftlicher Lebensbedingungen möglich ist. Demgemäß können die individuellen Subjekte nur in dem Maße Einfluß ||26| auf ihre eigenen relevanten Lebensbedingungen, die ja immer gesellschaftliche Lebensbedingungen sind, gewinnen, wie sie Gruppen oder Klassen in gleicher objektiver Lage als gesellschaftlichen Subjekten mit historisch bestimmendem Einfluß zugehören und somit im Beitrag zur bewußten gesellschaftlichen Realitätskontrolle auch die Kontrolle über ihre eigenen Realitätsumstande »erhöhen« (1977a, 58f). In der bürgerlichen Gesellschaft bedeutet dies, wie von uns immer wieder hervorgehoben, daß ein prinzipieller Zusammenhang zwischen der Entfaltung individueller Subjektivität und der Assoziation mit dem »proletarischen Klassensubjekt«, also der Arbeiterbewegung besteht, da sie die einzige gesellschaftliche Kraft ist, die potentiell die Macht hat, mit der Brechung der Kapitalmacht die Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Entwicklung in Richtung auf die Verfügung aller über den gesellschaftlichen Prozeß (damit ihre eigenen Angelegenheiten) somit auch die Voraussetzungen für eine neue Größenordnung freier Lebenstätigkeit und Entwicklung jedes einzelnen zu schaffen: »Individuelle Subjekte sind so gesehen ein Teilaspekt gesellschaftlicher Subjekte Die Individuen bilden stets in dem Maße ‚Subjektivität‘ heraus, wie sie an gesellschaftlicher Subjektivität teilhaben (Holzkamp 1979a, 12)

Derartige Ausführungen sind, soweit in ihnen der grundsätzliche Zusammenhang zwischen subjektiver Bestimmung und Beteiligung am gesellschaftlichen Bestimmungsprozeß herausgehoben ist, m.E. nicht nur adäquat, sondern von höchster Relevanz und als Grundlage jeder weitergehenden subjektwissenschaftlichen Klärung unverzichtbar. Problematisch im Kontext subjektwissenschaftlicher Kategorialanalysen werden solche Darlegungen indessen wiederum durch mangelnde Klärung ihres kategorialen Status: Sind hier tatsächlich nur prinzipielle Zusammenhänge zwischen dem gesellschaftlichen und dem individuellen Bestimmungsprozeß auf gesellschaftstheoretischer Ebene als Voraussetzung für die Aufschlüsselung der gesellschaftlichen Bezüge subjektiver Befindlichkeit/Handlungsfähigkeit angesprochen, oder soll es sich bereits um kategoriale Dimensionen der subjektiven Erfahrung (etwa unter den Bedingungen bürgerlicher Klassenverhältnisse) handeln? Wird hier also zum Beispiel die objektive Notwendigkeit der Überwindung antagonistischer Klassenverhältnisse zur Durchsetzung der bewußten Bestimmung des gesellschaftlichen Prozesses mit der erfahrenen subjektiven Notwendigkeit, sich zur Erweiterung der Kontrolle über die eigenen Lebensbedingungen am Klassenkampf zu beteiligen, gleichgesetzt und so die Frage nach den vielfältigen und widersprüchlichen Brechungen gesellschaftlicher Notwendigkeiten in der subjektiven Erfahrung schon als deren Antwort unterstellt? Ist dabei tatsächlich hinreichend ausgeschlossen (oder nicht in manchen Formulierungen eher nahegelegt), den wirklichen Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher und individueller Subjektivität geradezu auf den Kopf ||27| zu stellen? Soweit man nämlich »gesellschaftliche Subjekte« nicht als abstrahierende Kennzeichen der gemeinsamen Aktivitäten von individuellen Subjekten in gleicher gesellschaftlicher Lage, zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen etc. begreift, sondern als eigenständigen »Träger« der gesellschaftlichen Bewegung hypostasiert und mystifiziert, der die individuellen Subjekte sich nur als »unselbständige Teilmomente« assoziieren können, wird das »gesellschaftliche Subjekt« den individuellen Subjekten quasi als eine »fremde Macht« außerhalb ihrer selbst gegenübergestellt.4 Damit werden sie als individuelle Subjekte nur soweit bzw. in den Aspekten erkannt und anerkannt, wie bzw. in welchen sie unmittelbar in Partizipation am gesellschaftlichen Subjekt aktiv sind, sich am gemeinsamen Kampf beteiligen o.ä. In einer so verkürzten Sicht auf das »aktiv-kämpferische« Subjekt wäre der Umstand ausgeklammert, daß das Leiden des seine Welt und sich selbst erfahrenden Subjekts der vorgängige Bewegungsgrund ist, aus dem das Individuum schon als Subjekt sich für den gemeinsamen Kampf entscheidet, das heißt sich (in bewußtem »Verhalten«) auch dagegen entscheiden kann. Damit hatte man auch verkannt, daß »Subjektivität« kein Merkmal ist, daß Menschen in mehr oder weniger hohem Grade zukommt, so daß man die Individuen nach der Ausprägung ihrer »Subjektivität« auseinanderdividieren könnte, sondern ein essentielles Charakteristikum humaner Existenz, das nach Maßgabe der gesellschaftlich-individuellen Verfügungsmöglichkeiten zwar unterschiedlich in Erscheinung tritt, aber jede Form individueller Lebensbewältigung charakterisiert. – So wäre auch in dieser Wendung (diesmal im Namen »gesellschaftlicher Subjekte«) über das Subjektsein des Individuums schon verfügt, also die Unreduzierbarkeit »je meiner« subjektiven Welt- und Selbsterfahrung (in der allein die erste und letzte Rechtfertigung meiner Beteiligung am politischen Kampf liegen kann) verleugnet – mithin die methodologische Ausgangslage phänomenologischer Analysen wiederum verfehlt.

Wie schon in den laufenden Darlegungen deutlich werden sollte, bezieht die vorstehend von mir formulierte Kritik/Selbstkritik den Ansatz der phänomenologischen Analyse ein, die damit in einer bestimmten Hinsicht ihre von Graumann (1984) herausgehobene »kritische Funktion« erfüllt. Denn nur, soweit in phänomenologischer Herangehensweise die Unreduzierbarkeit der subjektiven Welt- und Selbsterfahrung, damit die Notwendigkeit der Analyse ihrer Struktur als unmittelbare Erfahrungsgegebenheit, berücksichtigt sind, kann kritisch aufgewiesen werden, daß Kategorialbestimmungen, innerhalb welcher die Vermittlungen zwischen gesamtgesellschaftlicher Reproduktion und individueller Existenz nicht ausgeführt sind, die wesentlichen Strukturmerkmale der Erfahrung von außen, (nämlich durch Projektion gesamtgesellschaftlicher Reproduktionszusam-||28|menhänge in die subjektive Erfahrung) an diese herantragen und daß damit deren phänomenale Besonderheit verfehlt, so noch in gewisser Weise »über die Köpfe« der Betroffenen hinweggeredet und die Position der psychologischen Subjektwissenschaft als Wissenschaft vom (verallgemeinerten) Standpunkt individueller Subjekte (als »je meinem« Standpunkt noch nicht voll realisiert ist.

Die geschilderten Unklarheiten aufgrund der kategorialen Unausgeführtheit gesellschaftlich/subjektiver Vermittlungsebenen haben der öfter an der Kritischen Psychologie geäußerten Kritik, sie »politisiere« die Psychologie, vernachlässige das Subjekt, propagiere den Klassenkampf als Heilmittel psychischer Schwierigkeiten etc. (vgl. H. Gottschalch, Gleiß, Niemeyer u.v.a. ) sicherlich Anlässe geliefert. Besonders gravierend ist es dabei, daß (nicht nur von unseren Kritikern) die herausgearbeiteten allgemeinen Zusammenhange zwischen gesellschaftlichen Lebensnotwendigkeiten und individueller Reproduktion, da sie mit noch zu leistenden subjektwissenschaftlichen Konkretisierungen kontaminiert wurden, gelegentlich als quasi »normativ« gemeint mißdeutet worden sind. Der zentrale Umstand konnte von uns noch nicht klar genug herausgestellt werden, daß in kritisch-psychologischen Kategorialbestimmungen keinesfalls (wie immer gefaßte) »Normen« darüber aufgestellt sind, an denen die Weltsicht und Lebenspraxis der Individuen gemäß den »Notwendigkeiten« der gesellschaftlichen Reproduktion bzw. des Klassenkampfes ausgerichtet werden sollen: »Subjektwissenschaftlichen« Kategorien/Methoden kommt vielmehr allein die Funktion zu, auf verschiedenen Ebenen zur Klärung subjektiver Befindlichkeit, so wie sie jeweils gegeben ist, damit verallgemeinerten Verdeutlichung »je meiner« Lebensinteressen und -perspektiven (und in diesem Sinne der Erweiterung subjektiver Verfügung über die Lebensbedingungen) beizutragen. Der Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion ist also in der Kritischen Psychologie niemals postuliert, sondern als Realität kategorial herausgearbeitet, die das Subjekt (bzw. die darauf bezogene Wissenschaft) mehr oder weniger in ihrer tatsächlichen Bedeutung für die je eigenen Lebensinteressen/-möglichkeiten durchdringen kann.

Wenn mithin die geschilderte Kritik an der Kritischen Psychologie auch Anlässe in Unklarheiten unserer Position hatte, so ist daraus die allgemeine Stoßrichtung der Kritik, die Psychologie von der Politik zu trennen, eine eigenständige Subjektwissenschaft außerhalb der Begründungszusammenhänge materialistischer Dialektik (wie die Psychoanalyse) hereinzuholen, die interpersonal-subjektive Lebenswelt des Menschen von den (subjektiv vorgeblich irrelevanten) gesamtgesellschaftlichen Verflechtungen zu isolieren etc., damit noch keineswegs gerechtfertigt. Es wäre hier vielmehr selbst nach der Art der politischen Interessiertheit zu fragen, aus welcher die geschilderten Unausgeführtheiten der Kritischen Psychologie zu deren ||29| »Wesen« stilisiert, also nicht gemeinsame wissenschaftliche Entwicklungsarbeit zur Überwindung der Problematik, sondern Abkehr von der Kritischen Psychologie (damit Zurückwendung zu eklektizistischen Ermäßigungen wissenschaftlicher Stringenz und politischer Konsequenz) als Lösung angeboten wurde.

Die adäquate Arbeitsperspektive angesichts der aufgewiesenen Unausgeführtheit der Vermittlungen innerhalb des Zusammenhangs zwischen gesellschaftlichem Prozeß und individueller Subjektivität konnte für uns nicht in der Leugnung oder Verwischung dieses Zusammenhangs, sondern mußte eben in der Ausführung der bisher mangelnden Vermittlung liegen. Dabei war das Verfahren der logisch-historischen Rekonstruktion einerseits, da es die wesentlichen kategorialen Rahmenbestimmungen der Gesellschaftlichkeit des Individuums erbracht hatte, in seinen Grundzügen beizubehalten, andererseits aber auch auf die Mängel und Grenzen des funktional-historischen Vorgehens hin zu analysieren, durch welche die geschilderten Unklarheiten und Kurzschlüssigkeiten entstehen konnten, um so in der weiteren kategorialanalytischen Entwicklungsarbeit den Standpunkt und die phänomenale Struktur unmittelbarer subjektiver Erfahrung »einholen« zu können. – Damit ist jene Aufgabenstellung umrissen, die in der »Grundlegung der Psychologie« zu bewältigen war, oder (richtiger), die sich auf dem Wege dahin erst immer mehr in ihrer Eigenart und Dringlichkeit verdeutlichte.

5. Implizite Vorwegnahme notwendiger kategorialer Neuorientierungen: Das kritisch-psychologische »Konfliktmodell« individueller Subjektivität unter bürgerlichen Lebensverhältnissen

Um diesen Weg in für unsere Fragestellung adäquater Weise nachzeichnen zu können, muß ich zunächst auf eine Einseitigkeit meiner bisherigen Darstellung der einschlägigen kritisch-psychologischen Ansätze (vor GdP) verweisen: Die von mir geschilderte und kritisierte Problematik findet sich zwar relativ durchgehend und eindeutig auf der Ebene der Herausarbeitung/Darstellung der allgemeinen kategorialen Bestimmungen der menschlich-gesellschaftlichen Spezifik des Psychischen. In den Passagen, wo versucht wird, die konkret-historischen Züge empirischer Subjektivität von Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft herauszuheben, werden aber nicht nur jene allgemeinen Kategorialbestimmungen zugrundegelegt, sondern es wird in bestimmten Zusammenhangen eine weitere Form der Begriffsanalyse einbezogen: Die historische Konkretisierung der gewonnenen kategorialen Bestimmungen durch »Reinterpretation« und »Aufhebung« fortgeschrittenster bürgerlicher Theorien über individuelle Subjektivität. Dieses Konzept ist von Ute H.-Osterkamp in MII methodologisch ||30| begründet (l92ff.) und sodann im »reinterpretierenden« Durchgang durch die Freudsche Psychoanalyse ausgeführt, insbesondere in den Teilkapiteln 5.3.4 »Grundzüge der positiven kritisch-psychologischen Konzeption über menschliche Konflikte, Angst, Abwehr und das Unbewußte« (276ff.) und 5.5, »Reinterpretation der Freudschen Konzeption des ‚Über-Ich‘ und der ‚Identifizierung‘ durch Ausbau des kritisch-psychologischen Konfliktmodells: Kindliche Vergesellschaftung als Verarbeitungs- und Abwehrprozeß« (326ff.) Derartige begriffliche Neufassungen bürgerlich-psychologischer Konzepte fanden sich danach in weiteren Arbeiten, insbesondere dem umfangreichen Beitrag »Erkenntnis, Emotionalität, Handlungsfähigkeit« (H.-Osterkamp 1978), in welchem moderne »kognitive Emotionstheorien« in der gleichen Weise »reinterpretiert« wurden, und in anderer Wendung, nämlich mit Bezug auf selbstrechtfertigende »Al1tagstheorien« in den Biographien ehemaliger Nationalsozialisten, in dem Artikel »Faschistische Ideologie und Psychologie« (H.-Osterkamp 1982).5 – Der für uns wesentliche Aspekt dieser »Reinterpretations«-Linie innerhalb der Kritischen Psychologie liegt in einer bestimmt akzentuierten Verwendung des Konzeptes der »Handlungsfähigkeit« und einer damit zusammenhängenden besonderen Fassung des Begriffes »Funktionalität«.

»Handlungsfähigkeit« wurde hier nicht nur verstanden als »Fähigkeit« des Individuums, über Beiträge zu gesellschaftlicher Realitätskontrolle seine eigenen Lebensbedingungen zu kontrollieren, sondern gewann durch Einbeziehung des funktional-historisch aufgewiesenen Zusammenhangs zwischen Verfügung über die Lebensbedingungen und menschlicher Spezifik der Bedürfnisse/Emotionalität in die Kennzeichnung der Grundzüge subjektiver Befindlichkeit (in der bürgerlichen Gesellschaft) eine neue »subjektive« Dimension: Die Notwendigkeit, unter bürgerlichen Lebensbedingungen »Handlungsfähigkeit« zu erhalten oder zu erweitern, bedeutete so nicht allein Übernahme gesellschaftlicher Notwendigkeiten (kollektiven Kampfes gegen die kapitalistische Klassenherrschaft o.ä.), sondern wurde expliziert als subjektive Notwendigkeit zur Überwindung von Angst und Sicherung/Erweiterung der erfahrbaren Lebensqualität die Ausgeliefertheit an aktuelle Umstände soweit und auf die Weise, wie in der jeweils konkreten Lebenslage möglich, in Richtung auf Verfügung über die eigenen Lebensbedingungen zu reduzieren. Die »Funktionalität« von Handlungen wurde somit nicht primär daran gemessen, wieweit das Individuum damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Lebenserhaltung (bzw. kapitalistischen Systemerhaltung/-veränderung) leistet, sondern danach bestimmt, wieweit es (in seiner konkreten Lebenslage) durch solche Handlungen in Sicherung/Erweiterung der Bedingungsverfügung seine Angst überwinden und subjektive Lebensqualität erhalten/erhöhen kann. Durch eine solche Ausdifferenzierung »subjektiver Funktionalität« von Handlungen wurde überhaupt erst das zentrale Problem des Verhältnisses ||31| von subjektiver Funktionalität und Funktionalität für die gesellschaftliche Reproduktion, das heißt hier Reproduktion kapitalistischer Klassenherrschaft, deutlich sichtbar, und es konnte die entscheidende Frage angegangen werden, unter welchen Umständen und auf welche Weise »subjektiv funktionale« Handlungen gleichzeitig für die Erhaltung des kapitalistischen Gesellschaftssystems »funktional« sind, d.h. das Individuum, indem es auf subjektive Angstvermeidung und Lebensqualität durch Verfügungserweiterung gerichtet ist, gleichzeitig den herrschenden Interessen dient; bzw. unter welchen Umständen und auf welche Weise die Erhaltung/Erweiterung der Bedingungsverfügung/Lebensqualität für das Subjekt nur in der Beteiligung am kollektiven Kampf um Erweiterung der Verfügung über gesellschaftliche Bedingungen, das heißt Zurückdrängung der bürgerlichen Klassenherrschaft, möglich ist.

Der begrifflichen Aufschlüsselung dieser Alternative diente das in der »Reinterpreation« Freudscher Konzepte entwickelte kritisch-psychologische »Konfliktmodell«: Diesem »Modell« wurde der bereits allgemein bei der Heraushebung der spezifisch »menschlichen« Motivation aufgewiesene subjektive Widerspruch zugrundegelegt, daß mit der Antizipation der Erweiterung eigener Daseinsmöglichkeiten/Lebensqualität durch erhöhte Verfügung über gesellschaftliche Verhältnisse gleichzeitig immer die damit notwendig verbundenen Anstrengungen, Risiken etc. antizipiert werden müssen, womit der Grad der »Motiviertheit« von Handlungen sich aus dem Verhältnis dieser widersprüchlichen Momente bei der Zielantizipation ergibt (MII, 63). Angesichts der Zuspitzung der unter den Bedingungen der bürgerlichen Klassenherrschaft mit dem Versuch der Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten/Lebensqualität verbundenen Risiken bis zur Bedrohung der schon erreichten Handlungsfähigkeit, ist – so wird angenommen – nicht nur die Gerichtetheit auf Handlungsfähigkeits-Erweiterung, sondern auch die Gerichtetheit auf die Vermeidung der existentiellen Bedrohung durch Arrangement mit den herrschenden Instanzen um kurzfristiger Sicherheiten/Vorteile willen als unter bestimmten Umständen »subjektiv-funktional« in Rechnung zu stellen: Diese Alternative des »Sich-Einrichtens in der Abhängigkeit« ist dabei allerdings in ihrer subjektiven Funktionalität genuin widersprüchlich, da mit jedem Versuch, die aktuelle Gefährdung der Handlungsfähigkeit durch Verzicht auf Teilhabe an erweiterter Bedingungsverfügung zu vermeiden. die langfristige Ausgeliefertheit an die Herrschaftsinstanzen erhöht, ja die Unterdrückungsverhältnisse, unter denen man leidet, von einem selbst aktiv gestützt werden, so daß man im Versuch unmittelbarer Absicherung/Kontrolle gegen seine eigenen allgemeinen Lebensinteressen handelt.

Demgemäß schließt – wie hier aufgewiesen wurde – die erfahrene Funktionalität des Arrangements mit den herrschenden Instanzen notwendig einen Akt der Realitätsverleugnung ein, indem all jene Aspekte ||32| der Realität, aus denen hervorgehen würde, daß ich mit einem solchen Arrangement mir letztendlich selbst die Lebensgrundlage entziehe, aus meiner Erfahrung abgedrängt worden sein müssen. Der begrifflichen Differenzierung derartiger Abwehrprozesse wurden von Ute H.-Osterkamp eingehende Analysen gewidmet. Von besonderer Relevanz ist dabei wohl die Reinterpretation des Freudschen »Über-Ich«-Konzeptes als Instanz »verinnerlichten Zwanges«, ein Abwehrmechanismus, durch welchen das Individuum die äußeren Ursachen der Unterdruckung verdrängt und so aus eigenem Antrieb quasi »automatisch« alle Handlungen, ja emotionalen Handlungsimpulse unterdrückt, die das Risiko des Konfliktes mit den Herrschenden mit sich bringen würden, sich mithin innerhalb der objektiven Unterdrückungsverhältnisse subjektiv unbegrenzt »frei« wähnen kann – womit hier eine perfekte Konkordanz zwischen der »Funktionalität« für das Individuum und der gesellschaftlichen Funktionalität für die Sicherung kapitalistischer Herrschaftsverhältnisse (wie vermittelt auch immer) hergestellt wäre.

In solchen Sicht- und Herangehensweisen dokumentiert sich eine zunehmend veränderte Art der Anwendung der erarbeiteten Begrifflichkeit auf die empirische Subjektivität von Individuen, indem hier nicht in irgendeiner Form objektive Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen und individuellen Lebensnotwendigkeiten als subjektive Erfahrungstatbestände hypostasiert werden, sondern umgekehrt: Die gewonnene Begrifflichkeit dient dazu, vorfindliche Formen der Handlungsfähigkeit/Befindlichkeit, so wie sie jeweils konkret in Erscheinung treten, daraufhin durchdringbar zu machen, wie sie unter den gegebenen gesellschaftlichen Lebensverhältnissen für das Individuum als subjektiv funktional erfahren werden können, insbesondere, welche gesellschaftlichen Widersprüche und Unterdrückungsverhältnisse es sind, unter denen die eigene Beteiligung an der Unterdrückung, damit Stärkung der Instanzen, denen man selbst ausgeliefert ist, für das Subjekt zu einer realen Alternative der Sicherung seiner Handlungsfähigkeit/Lebensqualität werden können. Unter solchen Gesichtspunkten wurden dann (wie erwähnt) z.B. biographische Selbsterzeugnisse von Nationalsozialisten daraufhin analysiert, auf welche Weise im faschistischen Unterdrückungs- und Gewaltsystem eben jene materiellen und ideologischen Bedingungen hergestellt waren, unter denen für bestimmte Individuen die Teilhabe an der Gewaltherrschaft in dem Maße eine subjektiv funktionale Alternative geworden ist, daß sie jetzt »allgemein-menschliches« Verständnis dafür erheischen, d.h. die immer auch bestehende Alternative des Widerstands wegleugnen konnten (H.-Osterkamp 1982), etc.

Die damit skizzierte »Reinterpretations«-Linie innerhalb der Kritischen Psychologie ist – indem hier die Widersprüchlichkeit individueller Subjektivität in ihrem Verhältnis zu den Widersprüchen der bürgerlichen ||33| Klassenrealität differenziert erfaßt wurde und darin die Perspektive einer eigenständigen subjektwissenschaftlichen Begrifflichkeit auf der Basis der erarbeiteten Kategorialbestimmungen sich eröffnete – von großer psychologischer Relevanz. Dem steht aber nun der merkwürdige Umstand gegenüber, daß diese Entwicklungslinie von Kritikern wie Rezipienten der Kritischen Psychologie häufig kaum zur Kenntnis genommen, mindestens aber in ihrer prinzipiellen Bedeutung nicht erkannt wurde.

Charakteristisch in diesem Zusammenhang ist z.B. der Umstand, daß Gottschalch (1979) in seiner sehr ausführlichen kritischen Auseinandersetzung mit Osterkamps Motivations-Büchern, (wie Osterkamp in ihrer Antwort darlegt) sich über die »ungemein ausführliche Psychoanalyse-Kritik und -Darstellung« des 5. Kapitels verwundert und aufgrund dieser Einschätzung die dort über 300 Seiten auseinandergelegten Konzeptionen ignoriert (vgl. H,-Osterkamp 1979, 132f). Die Meinung, das 5. Kapitel von M II sei lediglich eine Art von Anhang, in dem bloß die Freudsche Psychoanalyse kritisiert wird, aber keine relevanten kritisch-psychologischen Positionen mehr entwickelt werden, liegt aber offensichtlich auch der Entscheidung des Verlags »Volk und Wissen« zugrunde, in der DDR-Ausgabe von H.-Osterkamps »Motivationsforschung« (1981) das 5. Kapitel wegzulassen (u.a. mit der Begründung, eine Psychoanalyse-Kritik, nämlich die von Friedrich, sei gerade in der DDR erschienen).

Die Grunde für solche Fehleinschatzungen und Vernachlässigungen liegen sicherlich zunächst in der Darstellungsweise, durch welche die weiterführend-reinterpretierenden Passagen des 5. Kapitels dergestalt in die Schilderung und Kritik der Freudschen Auffassungen eingebettet wurden, daß sie vielleicht für manchen nicht so leicht identifizierbar sind. Dabei sind solche Darstellungsprobleme aber lediglich der Ausdruck von Problemen des systematischen Begründungszusammenhangs der gesamten Arbeit: Die Reinterpretationen stehen, gemessen an ihrer grundsätzlichen Bedeutung, innerhalb der Begründungssystematik quasi »zu weit unten«, getrennt von den prinzipiellen kategorialanalytischen Ausführungen im 4. Kapitel (insbesondere 4.3.3 und 4.3,4), wo sie eigentlich hingehört hätten. Damit im Zusammenhang bleibt auch das Verhältnis zwischen funktional-historischer Herangehensweise und »Reinterpretation« noch relativ unklar: Welche Art von Kategorialbestimmungen können nur funktional-historisch gewonnen werden und welche auf »reinterpretative« Weise? Dies schließt weitgehende Unklarheit darüber ein, wie die historische Konkretisierung von Kategorialbestimmungen durch »Reinterpretation« methodologisch naher zu kennzeichnen und abzusichern ist: Woran erkennt man die »Fortgeschrittenheit« von Theorien, die deren »Reinterpretation« rechtfertigt, woran ist zu erkennen, ob dabei die vorfindliche Begrifflichkeit auf adäquate Weise vom kritisch-psychologischen Kategorialzusammenhang her reinterpretiert worden sind etc.

Die damit angedeutete Problematik impliziert nun aber keineswegs, daß auf irgendeine Weise eklektizistisch Anleihen bei der Psychoanalyse ge-||34|macht wurden und unter der Hand »freudomarxistische« o.a.. Sichtweisen in die Kritische Psychologie Eingang gefunden hätten etc. Vielmehr muß man hier von bestimmten Ungleichzeitigkeiten im Prozeß der allmählichen Weiterentwicklung wesentlicher Grundkonzeptionen innerhalb des gesamten Arbeitszusammenhanges ausgehen: In H.-Osterkamps »reinterpretierenden« Analysen wurden so bereits bestimmte Neuorientierungen und Neubestimmungen kategorialanalytischer Verfahren und Resultate vorweggenommen, deren systematische Ausarbeitung erst noch zu leisten war .Auf diese Weise entstanden (vorübergehend) Widersprüche zwischen den von uns explizit dargelegten Spezifizierungen des Psychischen auf menschlich gesellschaftlichem Niveau und den in den dargestellten Auseinanderlegungen des »Konfliktmodells«, der »Abwehr«, des »Unbewußten« etc. enthaltenen impliziten Bestimmungen. Genauer: In den reinterpretierend vollzogenen Konkretisierungen der Begrifflichkeit auf die empirische Subjektivität in der bürgerlichen Gesellschaft waren allgemeine Kategorialbestimmungen über die Vermittlung zwischen gesellschaftlichem und individuellem Lebensprozeß implizit vorausgesetzt, die durch die explizit ausgearbeiteten Allgemeinbestimmungen (noch) nicht gedeckt waren.

In dem Maße, wie uns dieser Widerspruch bewußt wurde, verdeutlichte sich die Aufgabe, die »vorweggenommenen« Änderungen der Allgemeinbestimmung auf den Begriff zu bringen, zu präzisieren und (wo nötig) zu korrigieren und dabei in jenen inhaltlich begründeten systematischen Zusammenhang zu bringen, von dem aus im Rahmen weitergehender methodischer und materialer Konsequenzen ihr Stellenwert und ihre Reichweite explizit faßbar werden. Zunächst hatten wir noch angenommen, daß eine solche Klärungsarbeit allein durch begriffliches In-Beziehung-Setzen der bisher voll integrierten Konzeptionen hinreichend zu leisten wäre (vgl. Holzkamp u. H.-Osterkamp 1977). Allmählich stellte sich jedoch immer deutlicher heraus, daß hier eine Forderung ganz anderer Größenordnung auf uns zukam, indem unsere gesamte bisher geleistete kategorialanalytische Arbeit (wie sie insbesondere in SE, in MI und MII und in Volker Schurigs umfassenden naturgeschichtlichen bzw. anthropogenetischen Arbeiten, 1975a, b und 1976, vorliegt) noch einmal unter prinzipiellen Gesichtspunkten aufgegriffen und methodisch wie inhaltlich weitergeführt werden mußte. ||35|

6. Subjektwissenschaftliche Ausdifferenzierung der kategorialen Vermittlungsebenen zwischen gesamtgesellschaftlicher und individueller Reproduktion: Möglichkeitsbeziehung / subjektive Handlungsgründe

Der Grund dafür, warum die geschilderten notwendigen Neuorientierungen nicht allein durch begriffliche Klärungen, Integrationsversuche etc. erreichbar waren, liegt in unserem (auf 14ff. dargestellten) methodologischen Prinzip der in der historischen Analyse herzustellenden Isomorphie zwischen begrifflichen und genetischen Verhältnissen, d.h. der Begriffskritik anhand der Analyse der im Begriff zu erfassenden genetischen Differenzierungen/Qualifizierungen: So konnte eine weitreichende und fundierte Ausarbeitung der Kategorialbestimmungen durch Differenzierung der »subjektiven« Vermittlungsebenen zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion nur als Entwicklung unserer Auffassungen über den dabei abzubildenden anthropogenetischen Differenzierungs-/Qualifizierungsprozeß gelingen (was wiederum eine kritische Überprüfung der vorgängigen Ursprungs- und Differenzierungsanalysen, mit welchen die jeweils »anthropogenetisch« zu spezifizierenden allgemeineren Bestimmungen gewonnen wurden, einschließen mußte).

In dem darauf gerichteten widersprüchlichen und umwegigen Arbeitsprozeß kam ich schließlich zu einer Problematisierung der bisherigen kritisch-psychologischen »Selbstverständlichkeit«, daß mit den funktional-historisch herausgearbeiteten psychischen Aspekten der »gesellschaftlichen Natur« des Menschen gleichzeitig auch die allgemeinsten menschlich-gesellschaftlichen Bestimmungen des Psychischen erreicht worden seien, indem mir deutlich wurde, daß in dieser Gleichsetzung die Gründe für die geschilderte Vermittlungsproblematik lagen (vgl.20ff.).

Der erste Schritt auf dem Weg, der schließlich zu einer kategorialen Differenzierung des Verhältnisses zwischen gesellschaftlichen und subjektiven Bestimmungen der Lebenstätigkeit führte, bezog sich auf die methodologischen Grundlagen des kategorialanalytischen Vorgehens. – Wir waren bisher davon ausgegangen, daß das »funktional-historische« Verfahren (wie ich es auf 14ff. skizziert habe) als Spezifizierung des logisch-historischen Ansatzes materialistischer Dialektik auf unseren Gegenstandsbereich die universelle methodische Grundlage des kategorialanalytischen Verfahrens darstellt. Indem ich nun unsere einschlägigen anthropogenetischen Analysen, aus denen sich die allgemeinen menschlich-gesellschaftlichen Bestimmungen des Psychischen ergeben hatten, in konsequenter Anwendung der (in GdP neu eingeführten) Schrittfolge der Analyse qualitativer Umschläge (»Funktionswechsel« und »Dominanzwechsel« als erster bzw. zweiter qualitativer Sprung, vgl. 15f.) nachvollzog, stieß ich auf gravierende Widersprüchlichkeiten und Inkonsequenzen einer Universalisierung des funktional-historischen Herangehens bei der Herausarbeitung ||36| der gesellschaftlichen Qualität des Psychischen: Es ist zwar angemessen, die Qualifizierung der vorher herausgearbeiteten Dimensionen und Aspekte des Psychischen in der Entwicklungsphase zwischen dem »Funktionswechsel« zur verallgemeinerten kooperativen Mittelherstellung und dem Wechsel zur Dominanz des gesellschaftlich-historischen Prozesses in Herausbildung der »gesellschaftlichen Natur« des Menschen als selektionsbedingte Rückwirkung der neuen gesellschaftlichen Lebensgewinnungsform auf die genomische Information im phylogenetischen Prozeß funktional-historisch zu analysieren. Wenn aber, wie wir aufgewiesen haben, mit der Dominanz des gesellschaftlich-historischen Prozesses der phylogenetisch-evolutionäre Entwicklungstyp nicht mehr für den geschichtlichen Gesamtprozeß bestimmend ist, so können auch die allgemeinen psychischen Qualifizierungen nach dem Dominanzwechsel nicht mehr unter Zugrundelegung phylogenetisch-evolutionärer Gesetzlichkeiten, das heißt nicht mehr funktional-historisch herausgearbeitet werden. Da demgemäß mit der Dominanz der gesellschaftlich-historischen Bestimmungen des Psychischen die Anwendungsvoraussetzungen für die funktional-historische Analyse aufgehoben sind, ist es falsch, die funktional-historisch gewinnbaren psychischen Qualifizierungen der gesellschaftlichen Natur des Menschen mit den gesellschaftlichen Allgemeinbestimmungen des Psychischen gleichzusetzen. Solche Bestimmungen lassen sich nur als über die Qualifizierungen der »gesellschaftlichen Natur« hinausgehende neuerliche Qualifizierungen des Psychischen unter den Bedingungen des neuen, gesellschaftlich-historischen Entwicklungstyps nach dem Dominanzwechsel, das heißt aber mit einem logisch-historischen Analyseverfahren jenseits der funktional-historischen Analyse gewinnen (zu diesem Absatz vgl. GdP, 57ff). – Ich habe das so geforderte neue kategorial-analytische Verfahren folgendermaßen in seinem Verhältnis zum funktional-historischen Verfahren zu charakterisieren versucht:

»Zunächst sind die bisher genetisch herausdifferenzierten Funktionsaspekte des Psychischen samt ihrer ersten qualitativen Veränderung zu Aspekten individueller Lern- und Entwicklungsfähigkeit bis an die Schwelle zum Dominanzumschlag vom phylogenetischen zum gesellschaftlich-historischen Prozeß auf die mit der Herausbildung der ‚gesellschaftlichen Natur‘ des Menschen entstehenden neuerlichen qualitativen Veränderungen hin funktional-historisch zu analysieren. Sodann sind die so erlangten Resultate über gesellschaftlich gerichtete Qualifizierungen der psychischen Dimensionen und Funktionsaspekte daraufhin zu analysieren, welche Zuspitzungen bzw. weiteren qualitativen Bestimmungen der Gesellschaftlichkeit den Funktionsaspekten etc. aus ihrem Verhältnis zum dominant gewordenen gesellschaftlich-historischen Gesamtprozeß erwachsen. Dies geschieht dadurch, daß zunächst das Verhältnis Individuum / gesellschaftlicher Produktions- und Reproduktionsprozeß, also der gesellschaftliche Mensch-Welt-Zusammenhang, in den jeweils relevanten Momenten als objektiv-materielles Verhältnis gesellschaftstheoretisch erfaßt wird und sodann von da aus die psychi-||37|schen Funktionsaspekte individueller Lern- und Entwicklungsfähigkeit daraufhin interpretiert werden, welche aber die bisher erarbeiteten hinausgehenden gesellschaftlichen Spezifizierungen sich aus dem objektiven Verhältnis Individuum / gesellschaftlich-historischer Gesamtprozeß, dessen psychische Momente sie sind, ergeben. Die zur Aufschließung der menschlich-gesellschaftlichen Spezifik des Psychischen zu erarbeitenden individualwissenschaftlichen Kategorien müssen also nicht nur die neue Qualität der vorgängig ausdifferenzierten psychischen Funktionsaspekte beim Umschlag zur gesellschaftlichen Entwicklungsstufe erfassen, sie müssen darin zugleich Vermittlungskategorien darstellen, in welchen die Vermittlung zwischen den objektiven (d.h. materiell-ökonomischen etc.) und den psychischen Bestimmungen des gesellschaftlichen Mensch-Welt-Zusammenhangs adäquat begrifflich abgebildet ist.« (GdP, 191 1)

Nachdem sich so die Notwendigkeit einer gegenüber der funktional-historischen Analyse verselbständigten logisch-historischen Vermittlungsanalyse des Psychischen (wie man sich ausdrücken könnte) erwiesen hatte und dabei gleichzeitig deutlich wurde, daß mit der Herausarbeitung der Qualifizierungen des Psychischen als Aspekten der gesellschaftlichen Natur des Menschen zwar die Voraussetzungen für die Gewinnung der allgemeingesellschaftlichen Bestimmungen des Psychischen, aber nicht schon diese selbst, erarbeitet worden waren, war nun der Weg frei für den Versuch einer inhaltlichen Rekonstruktion der hier gesuchten Vermittlungskategorien:6 Es mußte der neue Zusammenhang expliziert werden, in welchem die unter den Lebensbedingungen der Übergangsphase zwischen erstem Auftreten und Dominanz der gesellschaftlichen Reproduktionsweise herausgebildeten psychischen Aspekte der »gesellschaftlichen Natur« stehen, wenn die Individuen unter den Lebensbedingungen des dominanten gesellschaftlich-historischen Prozesses ihr Dasein reproduzieren, und es waren die Spezifika der Realisierung der vorgängig entstandenen natürlich-gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Psychischen innerhalb dieses neuen gesellschaftlichen Lebenszusammenhanges als dessen allgemeinste gesellschaftliche Qualitäten aufzuweisen.

Der Schlüssel zur Gewinnung adäquater kategorialer Vermittlungen zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion ist die Herausarbeitung des Umstandes, daß innerhalb des anthropogenetischen Prozesses die gesellschaftlichen Lebensbedingungen vor dem Dominanzwechsel, unter denen und durch die sich die »gesellschaftliche Natur« des Menschen her ausbildete, andere waren/sind als die Lebensbedingungen, unter denen nach dem Dominantwerden des gesellschaftlich-historischen Entwicklungstyps die Individuen ihr Dasein reproduzieren:

In der Phase vor dem Dominanzwechsel war ja noch die überkommene natürliche Lebensgewinnungsform bestimmend, und die Anfänge gesellschaftlicher Lebensgewinnung waren demgemäß zunächst nur quasi » Inseln« kooperativer Mittelherstellung/-benutzung und vergegenständli-||38|chender vorsorgender Realitätskontrolle innerhalb der »natürlichen« Lebensweise, also ohne weitergehende Verselbständigung übergreifender gesellschaftlicher Strukturen. Somit ist davon auszugehen, daß sich hier zwar einerseits schon überindividuelle Formen des kooperativen Zusammenwirkens herausbildeten, die aber andererseits noch als unmittelbare Einheiten gemeinsamer Lebensbewältigung vom je individuellen Subjekt direkt überschaubar und »einsehbar« waren. so daß sich der jeweils notwendige individuelle Beitrag zur kooperativen Daseinsbewältigung auch für den einzelnen selbstevident aus der jeweiligen Zielsetzung und Funktions-/Arbeitsteilung im Kooperationszusammenhang ergeben mußte. So kann man für die anthropogenetische Phase, in der die gesellschaftliche Lebensgewinnungsform noch nicht der bestimmende Entwicklungstyp war, tatsächlich von einer vom Standort des jeweiligen Individuums aus konstituierten Einheit zwischen kooperativ-gesellschaftlichen und individuellen Lebensnotwendigkeiten sprechen.

Ein prinzipiell anderes Verhältnis zwischen gesellschaftlicher und individueller Lebensgewinnung besteht aber nach dem Dominanzwechsel, wo einerseits die biologische Qualifizierung der »gesellschaftlichen Natur« des Menschen praktisch abgeschlossen ist, aber im Resultat der vorgängigen evolutionären Entwicklung der Mensch nun über die vollen natürlichen Potenzen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß verfügt: Mit dem Dominantwerden des gesellschaftlichen Entwicklungstyps wurden nämlich die gesellschaftlichen Strukturen zum verselbständigten Träger des gesellschaftlich-historischen Prozesses, der die Generationen (mindestens seit dem Neolithicum) überdauert, indem er historisch wechselnde und aufeinanderfolgende Systemcharakteristika (etwa als »Sklavenhaltergesellschaft«, »Feudalismus«, »Kapitalismus« o.ä..) annahm. »Gesellschaftlichkeit« als dominante Lebensgewinnungsform ist also ein den jeweils individuellen bzw. vom Individuum überschaubaren sozial-kooperativen Zusammenhang nach allen Seiten raumzeitlich weit Überschreitendes »in sich« lebensfähiges »Erhaltungssystem«, das zwar global, durchschnittlich o.ä. durch die Beiträge der Gesellschaftsmitglieder reproduziert wird, wobei aber keineswegs mehr ein eindeutiger objektiver Zusammenhang zwischen dem jeweils aktuellen Beitrag des einzelnen und der Systemerhaltung des gesellschaftlichen Ganzen besteht. Die Identität zwischen den gesellschaftlichen und seinen subjektiven Lebensnotwendigkeiten ist also für das Individuum nicht nur aus Gründen der Unüberschaubarkeit des gesellschaftlichen Gesamtsystems unerfaßbar, sondern prinzipieller schon deswegen, weil eine derartige Identität hier real nicht mehr vorliegt. Wir bezeichnen dieses neue Verhältnis als Durchbrechung der Unmittelbarkeitsbeziehung zwischen individueller und gesellschaftlicher Reproduktion bei gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit individueller Existenz (vgl. GdP, Kap. 5.4, besonders 192ff.). ||39|

Diese logisch-historische Spezifizierung der Stufe dominanter Gesellschaftlichkeit erfordert nun zunächst eine kategoriale Differenzierung zwischen dem übergreifenden, objektiven gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang einerseits und der unmittelbaren Lebenswelt des Individuums andererseits: Es ist die Vorstellung zurückzuweisen, daß das Individuum“ quasi direkt in »der« Gesellschaft lebt und sich reproduziert. »Gesellschaft« ist zwar real das »Erhaltungs-System«, durch das die Lebenserhaltung der einzelnen ermöglicht ist, aber für sich genommen kein unmittelbarer Erfahrungstatbestand. Vielmehr existiert das Individuum primär in praktischen Lebenszusammenhängen, die sich aus seiner Lage innerhalb des gesellschaftlichen Ganzen ergeben und die keineswegs einfach nach dem Muster gesellschaftlicher Systemzusammenhange strukturiert sind, ja, denen nicht einmal »ansehbar« sein muß, daß sie überhaupt gesellschaftliche Strukturmomente darstellen. Die Frage nach den psychischen Aspekten des Zusammenhangs zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion spezifiziert sich somit in erster Annäherung als Frage nach den psychischen Aspekten des Vermittlungszusammenhangs zwischen gesamtgesellschaftlichem Prozeß und unmittelbarer Lebenswelt der Individuen (vgl. GdP, 195ff. und 229ff.).

Aus den geschilderten allgemeinen Bestimmungen der gesamtgesellschaftlichen Vermitteltheit individueller Existenz läßt sich indessen noch eine weitere kategoriale Differenzierung ableiten: Wenn auf der Stufe gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit, anders als auf der vorgängigen kooperativ-gesellschaftlichen Stufe, für das Individuum kein unmittelbarer und zwingender Zusammenhang mehr zwischen seinem Beitrag zur gesellschaftlichen Lebensgewinnung und seiner eigenen Existenzerhaltung besteht, wenn vielmehr von der Lebenswelt des einzelnen aus gesehen das verselbständigte gesellschaftliche »Erhaltungssystem« sich prinzipiell auch ohne die permanente Beteiligung jedes einzelnen reproduzieren und damit dessen Existenz miterhalten kann, ist es offensichtlich unangemessen, das Verhältnis zwischen gesamtgesellschaftlichem Prozeß und unmittelbarer Lebenswelt primär in Termini gesellschaftlicher Handlungsnotwendigkeiten der Individuen kategorial zu kennzeichnen – und dies unabhängig davon, inwieweit diese Notwendigkeiten als vom Individuum »eingesehen« charakterisiert werden oder nicht. Vielmehr scheint es adäquat, kategorial zwischen gesamtgesellschaftlichen Handlungsnotwendigkeiten (durchschnittlicher Art) und subjektiven Handlungsmöglichkeiten zu differenzieren, und so die Beziehung von Individuen in ihrer unmittelbaren Lebenswelt zu gesellschaftlichen Handlungsanforderungen (welcher Art auch immer) generell als eine Möglichkeitsbeziehung zu qualifizieren: Das Individuum kann die jeweiligen gesellschaftlichen Handlungsanforderungen realisieren, es hat aber grundsätzlich immer auch die Alternative, anders oder gar nicht zu handeln, und kann sich in diesem Sinne (also nicht ||40| im geschilderten Sinne der Alternative zwischen Einsicht oder Nichteinsicht in gesellschaftliche Notwendigkeiten) bewußt dazu »verhalten«: Dies ist eine zwingende Implikation seiner Lebenslage bei gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit individueller Existenz (vgl. dazu GdP, 233ff.).

Damit ist in der kategorialanalytischen Rekonstruktion der Standort des Subjekts als dessen über Lebenswelt und Möglichkeitsbeziehung vermitteltes Verhältnis zum gesamtgesellschaftlichen Prozeß »eingeholt«, und die weitere Klärungsarbeit mußte demgemäß der kategorialen Aufschlüsselung der Handlungsfähigkeit/Befindlichkeit von individuellen Subjekten in diesem Vermittlungsverhältnis dienen, insbesondere einer Klärung der Frage, mit welcher Begrifflichkeit individuelle Handlungen und Befindlichkeiten, obwohl sie nicht einfach als durch die gesellschaftliche Umwelt »bedingt« betrachtet werden dürfen, sondern als Resultate bewußten »Verhaltens« zu Handlungsmöglichkeiten angesichts von Alternativen etc. verstanden werden müssen, dennoch wissenschaftlich analysierbar sein können.

Ich habe eine solche kategoriale Differenzierung der Vermittlungen zwischen gesellschaftlichem Prozeß und individueller Lebenswelt in den Kapiteln 6.3, 7.3 und 7.4 von GdP versucht. Dabei wurden zunächst die vorher funktional-historisch aufgewiesenen psychischen Aspekte der »gesellschaftlichen Natur« des Menschen -Bedeutungen/Bedürfnisse, kognitive, emotionale und motivationale Bestimmungen – anhand des neuen Verfahrens der »Vermittlungsanalyse« daraufhin qualifiziert, welche weiteren allgemeinen Charakteristika ihnen zugesprochen werden müssen, wenn sie nicht mehr Funktionsaspekte in unmittelbaren kooperativ-gesellschaftlichen Lebenszusammenhangen sind, sondern Funktionsaspekte des Psychischen von Individuen, die sich zu gesellschaftlichen Anforderungen als Handlungsmöglichkeiten bewußt »verhalten« können, also angesichts von Alternativen handlungsfähig werden/bleiben (Kap. 6.3 und 7.3). In Verallgemeinerung dieser Analysen kam ich dann zur Heraushebung einer neuen Vermittlungsebene zwischen individueller Lebenspraxis und gesamtgesellschaftlichem Prozeß, der Ebene der »subjektiven Handlungsgründe«.

Dabei versuchte ich einerseits zu zeigen, daß und auf welche Weise die gesellschaftlichen Lebensbedingungen die Handlungen der Individuen nicht direkt determinieren, sondern nur als »Prämissen« innerhalb subjektiver Begründungszusammenhänge fungieren, und wollte andererseits aufweisen, wie die »Begründetheit« von Handlungen angesichts bestimmter gesellschaftlich-historischer Handlungsprämissen aus der bedürfnisgegründeten subjektiven Notwendigkeit der Bedingungsverfügung, also Angstvermeidung und Erhöhung der Lebensqualität, im Rahmen der jeweils unter diesen Prämissen gegebenen »Möglichkeitsräume« subjektiv/intersubjektiv »verständlich« wird (Kap. 7.4). Des weiteren sollte dann ||41| herausgearbeitet werden, daß ein so gefaßter und quasi »operationalisierbarer« Begriff von intersubjektiver »Verständlichkeit« nicht nur notwendige Voraussetzung für die individuelle Lebenspraxis unter den »problematischen« Verhältnissen gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit ist, sondern daß, wenn der Gegenstand der Analyse nicht verlorengehen soll, auch in wissenschaftlich-psychologischen Analysen der Handlungen/Befindlichkeiten individueller Subjekte der so charakterisierte »intersubjektive Verständigungsrahmen« keinesfalls (etwa in Richtung auf bloße »Bedingungsanalyse«) unterschritten werden darf (dies habe ich, mit den daraus abzuleitenden methodischen Konsequenzen, in Kap. 9 von GdP dargelegt). -Ich kann und muß die damit gegebenen Hinweise hier nicht näher ausführen (und verweise auf den angegebenen Originaltext).

Wenn wir nun unter Berücksichtigung der so erarbeiteten Differenzierungen des Vermittlungsverhältnisses zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion die Konkretisierung der gewonnen allgemeinen Kategorialbestimmungen des Psychischen in menschlich-gesellschaftlicher Spezifik auf die Lebensverhältnisse der bürgerlichen Klassenrealität neu zu fassen suchen, so wird deutlich, daß dabei die früher (auf 33ff.) dargestellten »Ungleichzeitigkeiten« und Widersprüche zwischen den impliziten allgemeinen Bestimmungen der »reinterpretativen« Konkretisierungsversuche und den kategorialen Allgemeinbestimmungen der Spezifik menschlicher Lebenstätigkeit überwindbar sind: Die von Ute Osterkamp vorgängig vollzogene Neufassung der Konzepte von subjektiver Notwendigkeit und Funktionalität im Rahmen des »Konfliktmodells« der Handlungsfähigkeit/Befindlichkeit unter bürgerlichen Lebensbedingungen (vgl. 3lff.) ist nämlich nun nicht mehr angesichts der früheren Unausgeführtheit der Vermittlungen zwischen gesellschaftlichen und individuellen Lebensnotwendigkeiten quasi systematisch »heimatlos«, sondern kann jetzt als historische Konkretisierung der neu ausdifferenzierten allgemeinen kategorialen Vermittlungsebene der subjektiven Möglichkeitsbeziehung/Begründungszusammenhänge interpretiert werden. Damit ist einmal das Verhältnis zwischen historischer Bestimmtheit der Handlungen und dem bewußten »Sich-verhalten-Können« zu den gesellschaftlichen Bedeutungen der bürgerlichen Gesellschaft als Spezifizierung des allgemeinen Verhältnisses zwischen historischer Relativität und menschlicher Universalität der »Freiheit« subjektiver Möglichkeitsräume zu begreifen. Zum anderen wird aus diesem Kontext klar, daß die Alternative des individuellen »Sich-Einrichtens in der Abhängigkeit« oder die kollektiven Zurückdrängung der Fremdbestimmtheit in ihren Dimensionen und ihrer Reichweite aus den je konkreten widersprüchlich-repressiven Lebensverhältnissen als »Prämissen« subjektiver Handlungsgründe im gegebenen Möglichkeitsraum faßbar ist und daß so die jeweiligen Erscheinungsformen der subjektiven ||42| Handlungsweise/Befindlichkeit als Formen der Absicherung/Erweiterung der Handlungsfähigkeit/Lebensqualität aus eben jenen Prämissen intersubjektiv »verständlich« zu machen und auf dieser Grundlage (etwa in Osterkamps Faschismus-Arbeiten) wissenschaftlich zu analysieren sind etc. (vgl. GdP, 352ff.). So bestätigt sich, daß die im Rahmendes Konfliktmodells entwickelte Begrifflichkeit »vom Standpunkt des Subjekts« und seiner Lebensmöglichkeiten/-notwendigkeiten keine Abweichung von unserem Grundansatz des Zusammenhangs zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion war, sondern vielmehr die vorweggenommene adäquate Fassung dieses Zusammenhangs unter den Bestimmungen der gesamtgesellschaftlichen Vermitteltheit individueller Existenz implizierte.

Die mit der Herausarbeitung der neuen Vermittlungsebenen wiederhergestellte Widerspruchsfreiheit und Stringenz unserer kategorialen Bestimmungen auf verschiedenen Allgemeinheitsstufen ist – wie wohl ersichtlich – nicht durch »nachgiebiges« Umfrisieren der Begriffe im Interesse ihrer Stimmigkeit zustande gekommen, sondern eben durch eine (dem Anspruch nach) wissenschaftlich aus den methodischen Kriterien logisch-historischer Rekonstruktion selbständig begründbare Kritik und Neufassung der Kategorialbestimmungen über den Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher und individueller Lebensgewinnung (man mag an der Originalarbeit überprüfen, wieweit dieser Anspruch berechtigt ist). Der Umstand, daß auf diesem Wege tatsächlich die entstandenen Widersprüche schließlich überwindbar wurden, erscheint mir jetzt, wo ich mir dies erst vollends klar mache, fast als ein glücklicher Zufall. Realistischer ist hier aber wohl davon auszugehen, daß in unserem kooperativen Arbeitszusammenhang die Richtung, in der die Analysen zur Neufassung unserer kategorialen Grundbestimmungen gehen, schon lange vor deren Ausarbeitung antizipierbar oder mindestens zu erahnen war und so die Konvergenz der verschiedenen Analyseebenen sich ergab.

Mit der nun bestehenden neuen Möglichkeit der kategorialen Einordnung ist die früher um das Konfliktmodell erarbeitete »subjektwissenschaftliche« Begrifflichkeit jetzt nicht mehr auf zu speziellen Darstellungsebenen in Zusammenhängen der Rezeption bürgerlicher Theorien versteckt, sondern kann in den ihrer Bedeutung gemäßen kategorialen Kontext gestellt werden (damit ist eine Kritik, die uns weiterhin die Vernachlässigung des Subjekts gegenüber den objektiven Lebensbedingungen vorwirft, jetzt nicht mehr nur einäugig, sondern blind). Auf dieser Grundlage konnte ich nun versuchen, die Bestimmungen des Konfliktmodells zu verallgemeinern und weiter zu explizieren. Dazu differenzierte ich (wie hier nicht näher auszuführen) die in der Erhaltung und Erweiterung der Bedingungsverfügung/Lebensqualität »begründete« Handlungsfähigkeit unter bürgerlichen Verhältnissen als prinzipielle Alternative der Gewinnung »verallgemeinerter« oder »restriktiver Handlungsfähigkeit« und kam so ||43| zu einer entsprechenden Differenzierung der psychischen Funktionsaspekte der Handlungsfähigkeit: »Begreifen« versus »Deuten«, »verallgemeinerbare« versus »restriktive« Emotionalität/Motivation (als Innerlichkeit bzw. »innerer Zwang«), wobei ich die übergreifende sozial-interpersonale Charakteristik dieser Alternativen mit dem Begriffspaar »Subjektbeziehungen versus Instrumentalbeziehungen« kennzeichnete. In genauerer Analyse der »restriktiven« Alternative der Handlungsfähigkeit arbeitete ich deren innere Widersprüchlichkeit unter dem Terminus »Selbstfeindschaft« heraus und kam auf diesem Wege zu einer genaueren kategorialen Explikation der Genese/Funktion psychischer Abwehrprozesse, des »Unbewußten« etc. (vgl. GdP, Kap. 7.5). Die so gewonnenen kategorialen Differenzierungen der Handlungsfähigkeit ermöglichten mir weiterhin auch die kategoriale Erfassung der Widersprüchlichkeiten menschlicher Ontogenese, insbesondere kindlicher Entwicklung als »Entwicklung zur Handlungsfähigkeit«, indem ich bei der logisch-historischen Rekonstruktion der entwicklungsnotwendigen Vorformen von »Handlungsfähigkeit« deren allgemeine Bestimmungen mit ihrer bürgerlichen Formbestimmtheit als Vorformen der Alternative »verallgemeinerte versus restriktive Handlungsfähigkeit« ins Verhältnis setzen konnte etc. (vgl. GdP, Kap. 8).

Auf der Basis der nun geleisteten kategorialen Verallgemeinerungen und Explikationen verdeutlicht sich auch, welche Funktion und welchen Stellenwert der »Reinterpretation« bürgerlicher Theorien wie der Psychoanalyse im subjektwissenschaftlichen Forschungsprozeß haben kann: Dadurch werden nicht (als Alternative zu der logisch-historischen Rekonstruktion) »durch« die bürgerlichen Begriffe »hindurch« auf geheimnisvolle Weise neue kategoriale Bestimmungen gewonnen. Die traditionellpsychologischen Konzepte gehören vielmehr quasi auf die »Gegenstandsseite« der subjektwissenschaftlichen Analyse: In der »Reinterpretation« wird der faktische Kategorialbezug der gegebenen Theorien mit dem Rüstzeug der erarbeiteten verallgemeinerten Kategorialbestimmungen so expliziert, daß deutlich wird, welche Art von psychischer Realität in diesen Theorien erfaßt ist (so wurde in den genannten »Reinterpretationen« psychoanalytischer Konzepte deren »allgemein-menschlicher« Universalitätsanspruch mit Hilfe der von uns abgeleiteten allgemeinen Kategorialbestimmungen des Psychischen auf menschlichem Niveau zurückgewiesen, indem gezeigt werden konnte, daß solche Konzepte sich tatsächlich auf Aspekte der durch die bürgerlichen Formen unterdrückten, isolierten und mystifizierten Subjektivität beziehen). Aufgrund einer solchen Reinterpretation ist mithin herausgearbeitet, welchen wirklichen Realitätsgehalt die vorfindlichen bürgerlichen Konzepte haben, und es können so z.B. die Erscheinungsweisen individueller Subjektivität in der bürgerlichen Gesellschaft, wie sie in den psychoanalytischen Konzepten der »Angst«, der »Abwehr«, des »Unbewußten« abgebildet sind, in ihrer Genese und ||44| Funktion im Zusammenhang individueller Handlungsfähigkeit neu durchanalysiert werden (womit gleichzeitig der Erkenntnisgehalt der »reinterpretierten« Konzepte aufgehoben ist). – Ich kann auch dies hier nicht näher ausführen (vgl. GdP, etwa 118f.).

7. Systematische Berücksichtigung phänomenanalytischer Strukturbestimmungen innerhalb der subjektwissenschaftlich entfalteten kritisch-psychologischen Kategorialanalyse

Soweit beim Nachvollzug meiner Darlegungen über die Vermittlungsebenen zwischen gesamtgesellschaftlichem Prozeß und individueller Subjektivität die Hauptfragestellung dieses Beitrags gegenwärtig gehalten wurde, wird bereits deutlich geworden sein: Mit der nun erreichten Stufe der kategorialen Bestimmung des Psychischen in seiner menschlich-gesellschaftlichen Spezifik ist die (in Teil 4 entfaltete) phänomenologisch begründete Kritik/Selbstkritik überholt. Nicht nur, daß die subjektive Erfahrung nunmehr innerhalb der Vermittlungsebene der Möglichkeitsbeziehung/Handlungsgründe ihren systematischen Ort hat, also nicht mehr im Namen des Zusammenhangs zwischen gesellschaftlicher und individueller Reproduktion mit gesellschaftlichen Notwendigkeitsbestimmungen kontaminiert ist: Darüber hinaus sind die in die kategoriale Explikation der subjektiven Gegebenheitsweise gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit individueller Existenz – etwa bei der Charakterisierung des individuellen Handlungsbezuges zu gesellschaftlichen Anforderungen als Raum von Handlungsmöglichkeiten, zu denen sich das Subjekt als zu ihm gegebenen Handlungsalternativen bewußt »verhalten« kann – bereits phänomenalanalytische Strukturbestimmungen eingeflossen. Wenn man dem nun genauer nachgeht, so wird man feststellen, daß darüber hinaus – ohne daß dies bisher methodologisch reflektiert ist (und ohne daß ich mir selbst bei der Erarbeitung des Textes darüber voll Rechenschaft gab) – die wesentlichen phänomenanalytischen Bestimmungen der Struktur unserer Erfahrung, wie ich sie in Teil 2 im Anschluß Graumanns Kongreßreferat dargestellt habe, sich an strategisch entscheidenden Stellen in GdP wiederfinden.

So wird im Kapitel 6.3 die Spezifik subjektiver Befindlichkeit bei gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit individueller Existenz als Möglichkeitsbeziehung folgendermaßen näher umschrieben: »Mit der neuen Qualität des ‚bewußten‘ Verhaltens zu gesellschaftlichen Handlungsmöglichkeiten … kommt es auch zu einer qualitativen Veränderung der Beziehungen der Menschen untereinander: Bewußtes ‚Verhalten-Zu‚ ist als solches ‚je mein‚ Verhalten. ‚Bewußtsein‘ steht immer in der ‚ersten Person’« (237). Dies schließt ein, auch den anderen »generell als ‚Ursprung‘ des Erkennens, des ‚bewußten Verhaltens und Handelns gleich mir«, also als ||45| gleichartiges und gleichrangiges »Intentionalitätszentrum« zu erfassen, womit die »Subjektivität« genuin mit »Intersubjektivität« gleichzusetzen ist. Dies wiederum bedeutet die Gegebenheitsweise von Sozialbeziehungen als »Perspektiven-Verschränkung«, in welcher ich auf »reflexive« Weise »vom Standpunkt meiner Welt- und Selbstsicht den anderen gleichzeitig in seiner Welt- und Selbstsicht in Rechnung stelle« (238). Aus solchen phänomenologischen Umschreibungen der individuellen Existenzweise gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit wird sodann die weittragende Konsequenz gezogen, »daß der ‚Gegenstand‘ der Individualwissenschaft sich nach dem Dominanzumschlag und der Stufe der gesamtgesellschaftlichen Vermitteltheit individueller Existenz in einer zentralen Hinsicht qualifiziert: Während wir es, noch in der Phase der Herausbildung der ‚gesellschaftlichen Natur‘, mit Lebewesen zu tun hatten, die zwar unser Erkenntnisgegenstand sind, aber selbst keine ‚erkennende‘ Beziehung zur ‚Welt‘ und zu anderen haben, also auch zu mir als Erkennendem nicht prinzipiell in einer intersubjektiven Beziehung stehen können, handelt es sich nunmehr bei den Lebewesen, mit denen wir es individualwissenschaftlich zu tun haben, um andere Subjekte, also grundsätzlich um »Unsereinen«. Der Forschende ist hier, indem er ’subjektive‘ Gegebenheiten in verallgemeinerter Form wissenschaftlich erhellen will, notwendigerweise als ‚auch ein‘ Subjekt von seinen eigenen Verfahren und Resultaten prinzipiell mitbetroffen. Die marxistische Individualwissenschaft ist so in einem dezidierten Sinne ‚Subjektwissenschaft‚« (239ff.).

Die phänomenalanalytischen Strukturbestimmungen im Zusammenhang der Fassung der Psychologie als »Subjektwissenschaft« sind nicht etwa lediglich ortsgebundene Einlassungen bez. bloße Programmatik: Mit solchen Konzepten wird in GdP (von Kap. 6.3 an) in allen wesentlichen Darstellungs- und Argumentationszusammenhängen gearbeitet.7 – Nicht nur, daß die Auseinanderlegung der Vermittlungsebenen der »subjektiven Handlungsgründe« als kategoriale Aufschlüsselung des Verhältnisses von gesellschaftlicher Bedingtheit und ‚Freiheit‘ der gesamtgesellschaftlichen Möglichkeitsbeziehung von Individuen (Kap. 7.4) ohne den Bezug auf die genannten phänomenalanalytischen Strukturbestimmungen undenkbar wäre: Auch in der historischen Konkretisierung dieser Vermittlungsbestimmungen auf die Verhältnisse in der bürgerlichen Gesellschaft (Kap. 7.5) wird an strategisch zentraler Stelle die phänomenanalytisch begründete Unterscheidung zwischen der unmittelbaren Lebenslage der Individuen und deren objektiver gesamtgesellschaftlicher Verflochtenheit herausgehoben und kann sodann durch die damit geleistete Überwindung der Vorstellung der direkten Konfrontation der Menschen mit »der« Gesellschaft die Alternative »verallgemeinerte/restriktive Handlungsfähigkeit« aus der »doppelten Möglichkeit« der Verfügungserweiterung innerhalb der oder über die gesellschaftlichen Lebensbedingungen als historische Form der ||46| Struktur »subjektiver Möglichkeitsräume« gefaßt werden. – Weiterhin ist auch bei der Herausarbeitung kategorialer Bestimmungen menschlicher Individualgeschichte (in Kap. 8) der wesentliche Stellenwert phänomenanalytischer Aspekte der Charakterisierung der verschiedenen »Entwicklungszüge« unverkennbar, so der Fassung der entwicklungsnotwendigen Überwindung eines Weltbezuges bloßen »Signallernens« durch »Sozialintentionalität« und insbesondere der Kennzeichnung des Entwicklungszugs der »Unmittelbarkeitsüberschreitung«, mit welchem die objektive gesamtgesellschaftliche Vermitteltheit der individuellen Existenz von den Kindern/Jugendlichen in Gewinnung der Distanz des bewußten »Verhaltens-Zu« und der intersubjektiven Möglichkeitsbeziehung etc. allererst innerhalb der Ontogenese »subjektiv« eingeholt wird. Mit der Wendung von der realen Ontogenese zur eigenen Kindheit/Individualentwicklung als phänomenalbiographische Erfahrungsdimension des Erwachsenen, also die »eigene Kindheit als Vergangenheit und Gegenwart des Erwachsenen« (Kap. 8.4) wird sodann die phänomenanalytische Strukturbestimmung der »Geschichtlichkeit« unmittelbarer Erfahrung aktualisiert – dies mit Rückbezug auf einen langen Abschnitt in Kap. 7.3, in welchem die phänomenologische Strukturanalyse geradezu das Darstellungsprinzip bildet: »Subjektive Geschichtlichkeit, ‚Gedächtnis‘, Lebensperspektive« (332ff.). Im 9., methodologischen Kapitel vollends werden die phänomenalen Strukturdimensionen der Standpunktgebundenheit/Perspektivik, interpersonalen Perspektivenverschränkung von »Intentionalitätszentren«, also Intersubjektivität, als die Prämissen herausgestellt, hinter die eine gegenstandsadäquate psychologische Methodik nicht zurückfallen darf, und werden auf dieser Grundlage Leitlinien einer psychologischen Forschungsweise »vom Standpunkt des Subjekts« mit Begriffen/Methoden/Resultaten »für«, nicht »über« die Betroffenen erarbeitet, dabei die gängigen Objektivitätskriterien vom Zentralkonzept der »typischen Möglichkeitsräume« und der »Möglichkeitsverallgemeinerung« her neu gefaßt: Ein »subjektwissenschaftlicher« Methodenansatz, in welchem die Unhintergehbarkeit der phänomenalen Struktur unserer Erfahrung in der psychologischen Forschung so ernst (oder ernster) genommen wird als von den phänomenologischen bzw. phänomenologisch-psychologischen Positionen selbst.

8. Widersprüchliches Verhältnis zwischen Unhintergehbarkeit und handelnder Überschreitung der unmittelbaren Erfahrung bei gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit individueller Existenz

Nachdem in dieser Weise die (für mich selbst überraschende) Breite und Bedeutung der phänomenanalytischen Bezüge der GdP hervorgehoben ist, können wir nun die Hauptfragestellung dieser Abhandlung nach dem Ver-||47|hältnis von Kritischer und phänomenologischer Psychologie und den daraus sich ergebenden Konsequenzen/Implikationen für beide theoretisch/methodologische Grundansätze zu klären versuchen. – Dazu müssen wir auf der einen Seite die früher (in Teil 4) vollzogene Abgrenzung der »realwissenschaftlichen« Herangehensweise der genetisch-rekonstruktiven Analyse von der lediglich auf die unmittelbare Erfahrung bezogenen phänomenologischen Strukturanalyse in ihrer »Äußerlichkeit« zu überwinden suchen, indem wir herausarbeiten, welche Funktion phänomenanalytische Aussagen innerhalb genetisch-rekonstruktiver Analysen haben, unter welchen Bedingungen, mit welchem Stellenwert und mit welcher methodologischen Grundlage also die Heraushebung phänomenaler Strukturen unserer Erfahrung im Rahmen unseres marxistischen Theorie- und Methodenverständnisses der Individualwissenschaft nicht nur möglich ist, sondern als notwendig betrachtet werden muß.

Daraus ergibt sich aber auf der anderen Seite auch die Frage, was denn im Hinblick auf die Eigenart und Funktion der phänomenologischen Psychologie daraus folgt, daß deren Ansatz und Resultate innerhalb der logisch-historischen Kategorienanalyse Stellenwert gewinnen können bzw. müssen und wie es mit dem Verständnis/Selbstverständnis der Phänomenologie (und der Phänomenologen) vereinbar sein kann, sich unversehens mit so wesentlichen Kernaussagen innerhalb marxistisch fundierter Analysen wiederzufinden.

Die vorgängige geballte Zusammenstellung der wesentlichen phänomenologischen Bezüge im GdP sollte keinen falschen Eindruck hervorrufen: Die geschilderten phänomenanalytischen Aussagen kommen nirgends bloß für sich vor, in ihnen sind vielmehr stets phänomenale Aspekte ganz anders gearteter, nicht mit phänomenologischen Strukturanalysen gewonnener und gewinnbarer Zusammenhangsaussagen expliziert. Dies hat, wie man sich überzeugen mag, stets die Funktion, den Rückbezug der erarbeiteten Kategorialbestimmungen auf unsere Grundbefindlichkeit als Subjekte-in-der-Welt zu verdeutlichen. Genauer: Es sollte jeweils gezeigt werden, daß die kategorialen Aussagen mit der Struktur unserer subjektiven Befindlichkeit vereinbar sind und von da aus (der Möglichkeit nach) zu deren Erhellung beitragen können. Dies impliziert zugleich eine Kritik an all solchen kategorialen Aussagen über menschliche Subjektivität, in denen wesentliche Momente unserer Erfahrungsstruktur »untergehen«, die also bei ihren analytischen Bemühungen nicht wieder da ankommen, von wo sie ausgegangen sind: Bei uns, wie wir uns unhintergehbar und unreduzierbar in dieser Welt als Subjekte miteinander vorfinden.

So gesehen, ist die phänomenologische Psychologie im Kontext unseres Ansatzes eine Art von »Minimalwissenschaft«, in der Bedeutung, daß die phänomenanalytischen Strukturaussagen (soweit in deren eigenem metho-||48|dologischen Kontext hinreichend begründet) als conditio sine qua non in allen weitergehenden nicht phänomenologischen Bestimmungen auf keinen Fall »unterschritten« werden dürfen, weil dann von menschlicher Subjektivität, um die es ja hier gehen soll, nicht mehr, oder nicht mehr im Vollsinne, die Rede sein kann, der Gegenstand der Analysen also mehr oder weniger verfehlt ist. Eine so verstandene phänomenologische Minimalwissenschaft wäre also quasi ein allgemeiner Filter, durch den all solche kategorialen, theoretischen und methodischen Ansätze/Aussagen zurückgehalten werden, die, da den Gegenstand verfehlend, für die weitere Auseinandersetzung nicht einschlägig sind (in der Funktion vergleichbar etwa dem noch allgemeineren logischen Filter, durch den Konzeptionen mit logischen Widersprüchen aus der Konkurrenz genommen sind). Nach Erfüllung der phänomenanalytischen Strukturkriterien ist die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen subjektbezogenen Theorien/Verfahren (i.e.S.) mithin nicht etwa schon beendet, sondern kann recht eigentlich erst auf sinnvolle Weise – das heißt ohne Aneinandervorbeireden über das, worum es eigentlich gehen soll – beginnen.

Wie aber sind dabei die phänomenanalytischen Aussagen mit den ja zunächst nur negativ charakterisierten »weitergehenden« subjektbezogenen Aussagen ins Verhältnis zu setzen, insbesondere, was kann hier »weitergehend« heißen, da die phänomenologischen Analysen doch auf »unhintergehbare« Strukturmomente unserer Erfahrung bezogen sein sollen? – Die Klärung dieser Frage im Kontext unserer Grundkonzeption ergibt sich aus dem Aufweis, daß die Strukturen unserer Erfahrung von uns zwar nicht »hintergangen« werden können, aber »überschritten« werden müssen, weil der Mensch ja nicht nur »erfährt«, sondern handelnd die Bedingungen schaffen oder kontrollieren muß, unter denen er überhaupt erst einmal leben und sodann erst als Lebender auch Erfahrungen (mit der und der Struktur) machen kann. Das gnoseologische Fundierungsverhältnis, daß objektive Realität nur »Realität für uns« werden kann, soweit und in der Weise, wie sie von »je mir« erfahren wird, ist also aufgehoben in dem umfassenderen materiellen Fundierungsverhältnis, daß, wer »erfahren« will, sein Leben reproduzieren können muß, und dies nicht lediglich in seiner Erfahrung, sondern in der materiellen Welt, deren Teil er ist und von der sein Leben abhängt.

In ihrer alltäglichen Praxis müssen die Menschen also, indem sie, um leben zu können, die Unmittelbarkeit ihrer Erfahrung im Handeln überschreiten, die objektiven Züge der Realität, von denen ihr Dasein abhängt, »praktisch« hinreichend in ihrem Denken reproduzieren. Schon auf dieser Ebene kommt dem Denken mithin die zentrale Funktion der permanenten gedanklichen Unmittelbarkeitsüberschreitung zu – unter Rückbezug und im widersprüchlichen Verhältnis zur durch deren Überschreitung ja nicht eliminierten unmittelbaren Erfahrung. ||49|

9. Der Stellenwert phänomenologischer Analyse innerhalb marxistischer Methodologie in ihrer subjektwissenschaftlichen Spezifizierung

Dieser Weg der menschlichen Lebenstätigkeit von der Unmittelbarkeit her die denkende Abbildung des realen Zusammenhangs, in dem sie steht, zurück zur Unmittelbarkeit ist in der marxistischen Methodologie reflektiert und verallgemeinert als Weg vom »Vorstellungskonkretum« über die »Abstraktion« zum »Gedankenkonkretum«, also der »begriffenen Unmittelbarkeit«. Ich habe diese Vorgehensweise, spezifiziert auf unseren subjektwissenschaftlichen Gegenstand, charakterisiert als Ansatz an der psychologischen »Vorbegrifflichkeit«, deren kategorialanalytische Durchdringung in logisch-historischer Rekonstruktion des umfassenden Gegenstandsbezuges, und von da aus als Möglichkeit »rückwirkender« Begriffskritik ihres jeweils eingeschränkten, einseitigen, reduzierten Gegenstandsverständnisses (vgl. GdP, etwa 50f.). Damit sollten gleichzeitig die Grundlagen geschaffen werden für die kategoriale Aufschlüsselung der »alltäglichen« menschlichen Lebenspraxis in ihrem widersprüchlichen Gang zwischen Unmittelbarkeitsverhaftetheit und Unmittelbarkeitsüberschreitung (wie ja dann im Konzept der restriktiven/verallgemeinerter Handlungsfähigkeit ausgeführt).

Mit den Darlegungen des vorliegenden Beitrages verdeutlicht sich, daß wir innerhalb dieses methodologischen Ansatzes die phänomenanalytischen Strukturbestimmungen als eine der vorgefundenen wissenschaftlichen oder alltäglichen Vorbegrifflichkeit noch vorgeordnete, selbst in spezifischer Weise methodologisch reflektierte Begrifflichkeit in Rechnung stellen müssen, aus welcher der Kategorialanalyse über die bisher entfalteten hinaus weitere Kriterien erwachsen: Die phänomenalen Ausgangsbestimmungen der Struktur des psychischen in seinem »Endzustand« als Bewußtsein/unmittelbare Erfahrung müssen im Zuge der kategorialanalytischen Rekonstruktion dergestalt wieder »eingeholt« werden, daß die (geschilderte) kritische Funktion der phänomenologischen Analyse in unserer kategorialanalytischen Begrifflichkeit und von da aus zu leistender kategorialen Durchdringung der Spezifik subjektiver Lebenspraxis aufgehoben ist, in den erarbeiteten Kategorialbestimmungen also mit der Analyse/Kritik des Gegenstandsbezuges immer auch dessen phänomenale Struktur mitanalysiert/kritisiert werden kann.

Aus dem Stellenwert, dem so der phänomenologischen Analyse innerhalb des Gesamtzusammenhangs unseres methodologischen Ansatzes zugewiesen wurde, ergibt sich, daß – wie die Vorbegrifflichkeit, so auch deren phänomenanalytische Strukturbestimmungen – durch den Gang der logisch-historischen Rekonstruktion nicht unberührt bleiben, sondern selbst in den Prozeß der Überführung des »Vorstellungskonkretums« in ein »Gedankenkonkretum« als »begriffene Unmittelbarkeit« mit einbezo-||50|gen sind. Dies heißt zwar nicht, daß die phänomenalen Bestimmungen (sofern adäquat herausanalysiert) als solche sich in diesem Erkenntnisprozeß ändern, es wird aber der übergreifende objektive Zusammenhang, in dem sie stehen, damit die inhaltliche Eigenart der Erfahrung, deren »struktureller« Aspekt sie sind, so auf eine Weise durchdringbar, durch welche auch die phänomenalen Bestimmungen erst ihre Bedeutung gewinnen: »’Ich‘ finde mich durch die wissenschaftliche Rekonstruktion des realen Zusammenhangs nunmehr bewußt an einer Stelle wieder, in der ich real schon immer gestanden hatte. An der Stelle eines Individuums, das auch in seiner ‚Subjektivität‘ sich als Moment des gesellschaftlichen Produktions- und Reproduktionszusammenhangs selbst reproduziert. ‚Meine‘ subjektive Möglichkeit des bewußten ‚Verhaltens‘ zum gesamtgesellschaftlichen Prozeß steht also nicht im Gegensatz zu dessen objektiver Charakteristik, sondern wird erkennbar als Qualifizierung der in diesem Prozeß involvierten Individuen gemäß den Notwendigkeiten der gesellschaftlich-individuellen Reproduktion auf diesem Niveau«: So wird erkennbar, daß »die Qualifizierung von gesellschaftlichen Bedeutungen als bloßen Handlungsmöglichkeiten, damit die ‚Möglichkeitsbeziehung‚, ‚Freiheit‘, Subjekthaftigkeit der Individuen, also auch der ’subjektwissenschaftliche‘ Standort, selbst aus den materiellen Lebensverhältnissen der ‚gesamtgesellschaftlichen Synthese‘ als verselbständigtem, das Individuum potentiell vor der unmittelbaren Notdurft seiner Beteiligung an der eigenen Existenzsicherung entlastenden ‚Erhaltungssystem’« sich ergeben (GdP, 347).

Mit der kategorialanalytischen Herausarbeitung des gesamtgesellschaftlichen Vermittlungszusammenhangs, der in Überschreitung der »Unmittelbarkeit« logisch-historisch rekonstruierbar ist und in dessen gedanklicher Reproduktion die unmittelbare Erfahrung erst in ihrer Unmittelbarkeit, das heißt standort- und perspektivengebundenen Beschränktheit und möglichen »Verkehrung« faßbar wird, sollte – in subjektwissenschaftlicher Wendung – gleichzeitig vom Standpunkt des jeweiligen Subjekts das widersprüchliche Zu- und Gegeneinander der unmittelbaren Erfahrung und der subjektiven Notwendigkeit ihrer Überschreitung in Richtung auf Verfügung über die objektiven Bedingungen, von denen sie abhängt, durchdringbar werden. So ist (im 7. Kapitel von GdP) in mannigfachen Bezügen aufgewiesen, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise die unmittelbare Daseinserfüllung und Lebensqualität durch das Verharren in der »Unmittelbarkeit« bloß deutender Weltsicht etc. gerade nicht entwickelbar ist, sondern durch Angst und Bedrohtheitszentrierung zersetzt wird, indem das Subjekt in die defensive Haltung der Realitätsabwehr als Grundlage »freiwilliger« Unterwerfung unter die bestehenden Machtverhältnisse gedrängt ist. Dies implizierte gleichzeitig die Herausarbeitung der vielfältigen Zusammenhange zwischen der handelnden Erwei-||51|terung der Verfügungsmöglichkeiten über objektive Lebensbedingungen und der Angstüberwindung in Entfaltung subjektiver Qualität der Welt- und Selbsterfahrung etc. – Damit läßt sich sowohl auf der Ebene der Gewinnung subjektwissenschaftlicher Kategorien wie auf der Ebene ihrer Funktion in der Hand der Betroffenen die Möglichkeit und Notwendigkeit explizieren, in gedanklicher Reproduktion der Wirklichkeit im Ansatz an der unmittelbaren Erfahrung diese selbst in der Erfassung von übergreifenden objektiven Strukturen zu überschreiten, die gerade, indem sie nicht die Struktur der unmittelbaren Erfahrung bloß verdoppeln oder extrapolieren, die Eigenart und den Stellenwert der »Unmittelbarkeit« unserer Daseinsbezüge wissenschaftlich wie lebenspraktisch durchdringbar machen. Die Voraussetzung, daß der Mensch vom Standpunkt seiner subjektiven Lebenswelt aus, obwohl er ihn nie verlassen kann, dennoch den widersprüchlichen objektiven Vermittlungszusammenhang dieser Lebenswelt, damit seine eigene Stellung im gesellschaftlichen Gesamtprozeß, gedanklich/praktisch zu erfassen vermag, ist die methodologische Basisvoraussetzung materialistischer Dialektik – die vor allem and anderen darin begründet ist, daß (spezifiziert auf die jeweilige Fragestellung) der methodische Weg dahin (in der skizzierten Weise) als Weg vom Vorstellungskonkretum über die Abstraktion zum Gedankenkonkretum aufgewiesen und beschritten wird.

Von diesen Überlegungen aus können wir nun die Bestimmung des Verhältnisses zwischen phänomenologischer und logisch-historischer Analyse auf die allgemeinste Formel bringen: Wenn einerseits die phänomenologische Analyse für die logisch-historische Rekonstruktion (in ihrer subjektwissenschaftlichen Spezifizierung) die Funktion einer Minimalwissenschaft (d.h. in gewissem Sinn »Fundamentalwissenschaft«) hat, durch welche die Struktur der unmittelbaren Erfahrung als Ausgangs- und Endpunkt der Rekonstruktion zur Geltung gebracht werden soll, so ist andererseits die phänomenologische Psychologie (vorausgesetzt, ihre Strukturkriterien sind erfüllt), weder für die Methodologie der historischen Rekonstruktion des übergreifenden materiellen Reproduktionszusammenhangs noch die dabei gewonnen Ergebnisse zuständig und verantwortlich. So gesehen, ist der Umstand, daß die Phänomenanalytik mit ihren Strukturbestimmungen sich im hier diskutierten Falle gerade innerhalb eines marxistischen Ansatzes der Subjektwissenschaft wiederfindet, dem phänomenologischen Ansatz in gewisser Weise äußerlich: Er könnte sich genauso gut innerhalb gänzlich anders gearteter human- bzw. sozialwissenschaftlicher Ansätze über menschliche Subjektivität wiederfinden und hätte dem – immer vorausgesetzt, diese hatten ebenfalls die Filter der phänomenologischen Strukturkriterien passiert – genau so wenig hinzuzufügen. Hier drängt sich für mich wieder die Parallele mit der Logik als noch fundamentalerer »Minimalwissenschaft« auf: Auch die Logik ist nur dafür zu-||52|ständig, ob etwas widerspruchsfrei, aber nicht, was dabei ausgesagt ist. Insoweit kann aber auch umgekehrt die logisch-historische Analyse – etwa in Gestalt unserer subjektwissenschaftlich-kategorialanalytischen Bemühungen – von ihrem Verfahrensansatz und den dabei erlangten Befunden aus zur phänomenologischen Analyse weder kritisch noch »positiv« etwas beisteuern: Sie muß sich vielmehr (wie ich dies versucht habe), sofern sie einschlägiger »minimalwissenschaftlicher« Vergewisserungen ihres Gegenstandes bedarf, dazu im Zusammenhang der eigenen Fragestellung in die phänomenanalytische Sicht- und Verfahrensweise selbst einlassen (und kann auf dieser Ebene sich dann auch zu phänomeno1ogischen Ansätzen/Befunden »kritisch« verhalten). Es macht also in diesem Kontext keinen Sinn, die phänomenologische Analyse ([ebenso] wie die formale Logik) vom Marxismus aus als »bürgerliche« Wissenschaft, [als] »idealistisch« o.ä. zu kritisieren – sie liegen in ihrem minimalwissenschaftlichen Status quasi noch unterhalb der Spezifikationsebene, wo diese Kritik greifen könnte.

Grundlegend anders ist die Problemlage allerdings da, wo »phänomenologische« Konzeptionen die methodologische Basis der Strukturanalyse unmittelbarer Erfahrung überschreiten, etwa, indem sie (wie z.B. die Ethnomethodologie, Aspekte des symbolischen Interaktionismus etc.) auf phänomenologischer Grundlage allgemeine gesellschaftstheoretische Theoreme entwickeln wollen. Da dies notwendig impliziert, daß dabei »vermittelte« gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge nach dem Muster der »Unmittelbarkeit« betrachtet [werden], somit die Notwendigkeit eines selbständigen methodologischen Ansatzes zur gedanklichen Rekonstruktion materieller gesellschaftlicher Reproduktionsprozesse verkannt wird, imponieren solche Konzeptionen vom marxistischen Standpunkt aus ohne weiteres als »bürgerliche« Konzeptionen – dies schon deswegen, weil damit die bürgerlich-formbestimmte Befangenheit in der Unmittelbarkeit, damit scheinhafte Unbetroffenheit des Subjekts von gesamtgesellschaftlichen Klassenantagonismen und Unterdrückungsverhältnissen, als »allgemeinmenschliche« Situation mystifiziert ist, so die Widersprüchlichkeit zwischen individueller Lebenswelt und gesamtgesellschaftlichem Prozeß, da dieser ja nach deren Modell verstanden wird, nicht auf den Begriff gebracht werden kann etc. – Eine analoge Problematik kann sich ergeben, wenn phänomenologische Analysen mit erkenntnistheoretischen Bestimmungen kontaminiert, also etwa aus den Grenzwerten des unmittelbaren Zugangs zur Realität auf »idealistische« Weise entsprechende Grenzen der menschlichen Erkenntnis überhaupt extrapoliert werden (was ich nicht näher ausführen will).

Mit Bezug auf die phänomenologische Psychologie ist in diesem Zusammenhang die Frage zu klaren, wieweit sie in ihren verschiedenen Spielarten tatsächlich auf den gemeinsamen Nenner einer phänomenologischen ||53| Strukturanalytik des psychologischen Gegenstandes zu bringen ist und wieweit nicht die phänomenologische Psychologie in bestimmten Varianten als eigenständiger Zugangsweg zur Erforschung inhaltlicher Fragen verstanden bzw. praktiziert wird. Damit wäre dann hier ebenfalls der Geltungsbereich der Phänomenanalyse überschritten, die dargelegten Kriterien für deren wissenschaftlichen Begründetheit wären so nicht mehr anwendbar, und die Diskussion über die methodische Tragfähigkeit dergestalt ausgeweiteter »phänomenologisch-psychologischer« Ansätze wäre quasi neu zu eröffnen.

Der Vorhalt solcher Zuständigkeitsüberschreitungen der phänomenologischen Analyse reproduziert keineswegs nur bestimmte zufällige wissenschaftliche Arbeitsteilungen, sondern gründet sich in der methodologischen Eigenart der Phänomenanalytik selbst, durch welche in den genannten Fallen deren legitimer Geltungsbereich verlassen wird, also ein Selbstmißverständnis über Möglichkeiten und Grenzen phänomenologischer Strukturanalyse vorliegt. (Ähnliche Selbstmißverständnisse sind wiederum auch bei der formalen Logik aufzuweisen, etwa wenn aus dem Umstand, daß innerhalb des logischen Bezugsrahmens nur formale Widersprüche fixierbar sind, geschlossen wird, reale gesellschaftliche Widersprüche könne es nicht geben, vgl. »Sinnliche Erkenntnis«, 1973, 376 u. 384f.).

Der Umstand, daß sich auf prinzipieller Ebene der legitime Geltungsbereich der phänomenologischen Analyse relativ leicht bestimmen läßt und von da aus die erwähnten Grenzüberschreitungen dingfest zu machen sind, bedeutet allerdings nicht, daß solche Abgrenzungen nun auch in jedem Einzelfall phänomenologischer oder phänomenologisch gemeinter Vorgehensweisen leicht und eindeutig zu vollziehen wären: Dazu sind vielmehr (u.U. mit den hier vorgeschlagenen Kriterien als analytischem Instrumentarium), wie stets in diesem Zusammenhang, sorgfältige Einzelanalysen am konkreten Material erforderlich (vgl. dazu vom kritisch-psychologischen Standort aus etwa die Analyse von Positionen des symbolischen Interaktionismus und verwandter Ansätze in Morus Markards Herbst 1984 erscheinendem Buch »Einstellung – Kritik eines sozialpsychologischen Grundkonzeptes«).

Anmerkungen

  1. Beide Veranstaltungen werden in dem Anfang 1985 (bei Campus, Frankfurt/M., erscheinenden) Kongreßbericht »Subjektivität als Problem psychologischer Methodik« publiziert bzw. dokumentiert werden.
  2. Man könnte die Phänomenanalyse sicherlich auch als eine Spielart der Kategorialanalyse (i.w.S.) bestimmen, ich halte hier jedoch, indem ich nur die kritisch-psychologische Version der Kategorialanalyse im Auge habe, die beiden Analyse-Formen terminologisch auseinander. ||54|
  3. Ich charakterisiere hier nur die Verfahrensweise der Kategorialanalyse: Deren inhaltliche Resultate sind in den jeweils angegebenen Original-Textstellen nachzulesen.
  4. In seinem Vortrag »Die Frage nach der Konstitution des Subjekts« hat W.F. Haug auf dem letzten Marburger Kongreß bei der Analyse der Genese und Problematik des Subjektbegriffs die kapitalistische Formbestimmtheit des Ansichziehens von Subjektfunktionen durch gesellschaftliche Instanzen in verschiedenen Zusammenhangen herausgearbeitet.
  5. Als Vorläufer dieser Herangehensweise können in gewissem Sinne die Ausführungen im 7. Kapitel der »Sinnlichen Erkenntnis«, besonders 7.2, »Die individualgeschichtliche Wahrnehmungsentwicklung in ihrer Bedingtheit durch Bedeutungsmomente der bürgerlichen Gesellschaftsstruktur« (1973, 220ff.) gelten, da dort ebenfalls die historischen Konkretisierungen durch bürgerliche Theorien (hier Wahrnehmungstheorien) hindurch versucht worden sind.
  6. Der Übergang von der funktional-historischen Analyse der psychischen Aspekte der »gesellschaftlichen Natur« des Menschen zur Vermittlungsanalyse der allgemeinsten Bestimmungen des Psychischen unter den Bedingungen der Dominanz des gesellschaftlich-historischen Prozesses sind in GdP jeweils markiert durch den Obergang von Kap. 6.2 zu 6.3 bzw. 7.2 zu 7.3. Die zentrale Bedeutung dieses Übergangs wäre vielleicht noch sinnfälliger geworden, wenn ich ihn als Gesichtspunkt für die Gliederung in Gesamtkapitel verwendet und den inhaltlichen bzw. funktionalen Aspekt der Kategorialanalyse dem untergeordnet hätte. Die schließlich gewählte vorliegende Systematik erwies sich für mich jedoch als darstellungslogisch günstiger (so konnten die einzelnen Darstellungsschritte konsequenter aufeinander aufgebaut, dabei Wiederholungen eher vermieden werden etc.).
  7. Darin liegt der wesentliche Unterschied zu den phänomenanalytischen Passagen in der »Sinnlichen Erkenntnis«: Zwar habe ich mich dabei explizit auf die Phänomenologie, etwa auf Merleau-Ponty (vgl. etwa 22ff.), aber auch schon auf Graumann (vgl. etwa 156f.) bezogen, dies hatte aber keine ausweisbaren Folgen für die Entfaltung und Begründung der Gesamtkonzeption (und ist deshalb mit gewissem Recht innerhalb der weiteren Arbeiten zur Entwicklung der Kritischen Psychologie weitgehend ignoriert worden).

Literaturverzeichnis

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Haug, W.F.: Die Frage nach der Konstitution des Subjekts. – Referat auf dem III. Internationalen Kongreß Kritische Psychologie, Marburg, 11.-13. Mai 1984, »Subjektivität als Problem psychologischer Methodik« (wird veröffentlicht im Kongreßbericht, Frühjahr 1985)

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Schurig, V.: Naturgeschichte des Psychischen I. Psychogenese und elementare Formen der Tierkommunikation. Frankfurt/M. 1975a

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ders.: Die Entstehung des Bewußtseins. Frankfurt/M. 1976

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