Zur kritisch-psychologischen Theorie der Subjektivität II

Das Verhältnis individueller Subjekte zu gesellschaftlichen Subjekten und die frühkindliche Genese der Subjektivität

Artikel von Klaus Holzkamp in Forum Kritische Psychologie 5 (1979).

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Inhalt

  1. Individuelle Subjektivität als Überschreitung der Individualität in Teilhabe an gesellschaftlicher Subjektivität
  2. Interpersonale Subjektbeziehungen und Instrumentalverhältnisse
  3. Inhaltliche und methodische Probleme der Bestimmung frühkindlicher Subjektivität
  4. Der Widerspruch zwischen kindbezogenen Interessen und allgemeinen Lebensinteressen der Eltern und die Tendenz zur wechselseitigen emotionalen Instrumentalisierung innerhalb der Eltern-Kind-Beziehung
  5. Rückbezogenheit auf unmittelbare Befriedigung und Gerichtetheit auf langfristige Verfügung über die eigenen Lebensumstände als widersprüchliche Tendenzen innerhalb der kindlichen Interessenlage
  6. Perspektiven der Verbundenheit zwischen Eltern und Kindern in gemeinsamer Subjektentwicklung

1. Individuelle Subjektivität als Überschreitung der Individualität in Teilhabe an gesellschaftlicher Subjektivität

Man kann das Verhältnis zwischen Gesellschaftlichkeit und Subjektivität nicht angemessen erfassen, wenn man dabei an den Individuen ansetzt und Merkmale herauszuheben versucht, die ihre Subjektivität charakterisieren sollen. Es kennzeichnet nämlich geradezu die Besonderheit der menschlich-gesellschaftlichen Weise der Lebensgewinnung, daß sie, wenn man nur menschliche Individuen betrachtet, nicht erkennbar wird. Diese Besonderheit liegt in einer neuen Qualität des gesellschaftlich-historischen Gesamtprozesses gegenüber dem bloß phylogenetisch bestimmten Gesamtprozeß, der vergegenständlichenden, kollekiv-vorsorgenden Weltveränderung durch gesellschaftliche Arbeit, wobei die so geschaffene gegenständliche Lebenswelt des Menschen, und nicht mehr der Organismus bzw. die Organismen-Population, der primäre Träger der Gesamtentwicklung ist. Die Vergesellschaftung der Individuen ist mithin nur zu verstehen als (formations- und standortspezifi- ||8| sche) Realisierung der gesellschaftlichen Entwicklung durch die individuelle Entwicklung. Menschliche »Subjektivität« muß demnach zuvörderst als Charakteristikum des gesamtgesellschaftlichen Prozesses, also als »subjektiver Faktor« oder »gesellschaftliche Subjektivität«, heraushebbar sein. Erst auf dieser Grundlage kiann man individuelle Subjektivität als personale Realisierung gesellschaftlicher Subjektivität bestimmen.

Ich habe den »subjektiven« Aspekt gesellschaftlicher Prozesse anderenorts folgendermaßen gekennzeichnet: »Gemäß einer zentralen Grunderkenntnis des Marxismus können die Menschen, anders als die Tiere, ihr materielles Leben nur dadurch erhalten, daß sie ihre eigenen Existenzbedingungen durch eingreifende Veränderung der Natur in gegenständlicher kollektiver Arbeit selbst herstellen. Die Menschen sind damit einerseits durch ihre Praxis Ursprung der aktiven Schaffung und bewußten Kontrolle ihrer Daseinsumstände, das heißt Subjekte ihres gesellschaftlichen Lebensprozesses; andererseits aber sind sie aufgrund der natürlichen und gesellschaftlichen Notwendigkeiten, denen ihre Existenzerhaltung, also materielle Reproduktion unterliegt, in ihrer Tätigkeit und ihrem Bewußtsein durch ihre objektiven Lebensbedingungen bestimmt, mithin auch durch die gesellschaftlichen Verhältnisse, die sie in kollektiver gegenständlicher Arbeit selbst schaffen und verändern. Die subjektive Bestimmung und die objektive Bestimmtheit sind beide notwendige, mit- einander zusammenhängende Grundzüge jeder menschlichen, das heißt gesellschaftlichen Lebenstätigkeit. Bei einer Konkretisierung der Sichtweise auf historisch spezifische Gesellschaftsformationen kann demnach niemals zur Diskussion stehen, ob das eine oder andere Moment hier gegeben ist, sondern immer nur, in welchem spezifischen Verhältnis objektive Bestimmtheit und subjektive Bestimmung des Gesellschaftsprozesses jeweils stehen« (1978, S. 212f.). – Wie ist nun auf der Grundlage dieser Charakterisierung gesellschaftlicher Subjektivität die individuelle Subjektivität als deren Realisierung zu erfassen, wie also stellt sich das Verhältnis objektive Bestimmtheit – subjektive Bestimmung als Kennzeichen der individuellen Entwicklung des Menschen dar?

Zur Klärung dieser Frage ist zunächst das Konzept der individuellen Vergesellschaftung präziser und umfassender zu bestimmen: Die Aussage, das Individuum vergesellschafte sich durch personale Realisierung des gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsstandes (in einem bestimmten Ausschnitt) ist zwar richtig, aber noch verkürzt. Hier ist nämlich die Mißdeutung nicht ausgeschlossen, das Individuum trete in seinen Vergesellschaftungsprozeß als noch ungesellschaftliches Wesen ein und werde erst im Laufe dieses Prozesses zu einem gesellschaftlichen Wesen. Damit wäre aber die früher dargestellte, in der traditionellen Psychologie und Soziologie vollzogene, äußerliche Gegenüberstellung des Individuums und einer Gesellschaft, in die es zufällig »hineingeraten« ist, und in die es sich ||9| hineinentwickeln muß, an dieser Stelle reproduziert, also die Befangenheit in den »bürgerlichen Privatformen« der Praxis und des Denkens abermals nicht überwunden. Dies bedeutet gleichzeitig, daß man die Individuen zwar als durch die gesellschaftlichen Verhältnisse objektiv bestimmt erfassen kann, aber die Möglichkeit ihrer Teilhabe an der subjektiven Bestimmung dieser Verhältnisse unbegreiflich bleibt, also die gesellschaftliche Subjektivität nicht mit dem individuellen Lebensprozeß vermittelbar ist.

Um solche Verkürzungen und Fehldeutungen zu vermeiden, sind die von der kritisch-psychologischen Forschung (in dem geschilderten ersten Analyseschritt) gewonnenen Resultate zu berücksichtigen, aus denen hervorgeht, daß und mit welchen inhaltlichen Bestimmungen der Mensch schon seiner Natur nach, also bereits vor und unabhängig von dem real vollzogenen Prozeß der individuellen Vergesellschaftung, ein potentiell gesellschaftliches Wesen ist, also im Unterschied zu allen anderen Lebewesen, über individuelle Entwick1ungsmögIichkeiten verfügt, die ihn zur Teilhabe am gesellschaftlichen Prozeß befähigen. Die Überwindbarkeit der äußerlichen Gegenüberstellung des ungesellschaftlichen Individuums und der Gesellschaft durch Aufweis der gesellschaftlichen Natur des Menschen ergab sich aus der funktional-historischen Herausarbeitung des qualitativen Sprungs von der bloß phylogenetischen zur gesellschaftlich-historischen Entwicklung. Es ließ sich nämlich eine Übergangsphase zwischen der bloß phylogenetischen und der gesellschaftlich-historischen Bestimmtheit des Gesamtprozesses (im Tier-Mensch-Übergangsfeld) herausanalysieren, in welcher die gesellschaftliche Arbeit, insbesondere in kooperativer Werkzeugherstellung und -benutzung, sich zwar schon auszubilden begann, aber noch nicht als bestimmendes Moment der Entwicklung, sondern dem phylogenetischen Prozeß mit seinen evolutionären Entwicklungsgesetzen untergeordnet. Die Anfänge gesellschaftlicher Lebensgewinnung erbrachten hier also »Selektionsvorteile«, wirkten mithin auf die genomische Information zurück. Auf diese Weise konnten sich in Wechselwirkung mit dem sich entfaltenden gesellschaftlichen Arbeitsprozeß hier gleichzeitig die biologischen Möglichkeiten der Individuen zur Teilhabe an diesem Prozeß herausbilden. An einem bestimmten Punkt der Verdichtung der genomischen Information, zusammen mit einem bestimmten Entwicklungsstand der vergegenständlichenden Weltveränderung, kam es dann allmählich zu einer Verselbständigung des gesellschaftlichen Prozesses, damit zu einer Progression in neuer Größenordnung gegenüber dem phylogenetischen Prozeß. Damit war hier einerseits die gesellschaftliche Natur des Menschen voll ausgebildet, enthielt also die »artspezifische« Potenz zur individuellen Teilhabe an gesellschaftlicher Entwicklung, und andererseits setzte sich so das evolutionäre Selektionsprinzip quasi durch seine eigene Wirksamkeit außer Kraft, ||10| indem es gegenüber den nun für die Gesamtentwicklung bestimmenden gesellschaftlich-historischen Entwicklungsgesetzen bedeutungslos wurde. Da hier in der funktional-historischen Analyse die gesellschaftliche Natur des Menschen als individuelle Entwicklungspotenz zur Vergesellschaftung in ihrer historischen Bestimmtheit durch den phylogenetischen Prozeß inhaltlich charakterisiert werden konnte, wurde deutlich, daß die Überwindbarkeit des Gegensatzes von »Individuum« und »Gesellschaft« in der Formulierung von der gesellschaftlichen Natur des Individuums keineswegs nur verbal vorgespiegelt und beschworen wird, sondern in einem kontrollierbaren naturwissenschaftlichen Forschungsprozeß aufgewiesen werden kann.

Ich kann und muß die auf dem genannten Wege gewonnenen inhaltlichen Bestimmungen der gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Individuums in ihrem Handlungsaspekt, ihrem kognitiven, emotionalen, motivationalen Aspekt etc., wie sie besonders von Holzkamp (1973), H.-Osterkamp (1975, 1976) und Schurig (1976) erarbeitet worden sind, hier nicht im einzelnen darstellen. Es genügt, wenn ich einen sehr allgemeinen und abstrakten, aber für die Charakterisierung der individuellen Subjektivität in ihrem Verhältnis zur gesellschaftlichen Subjektivität zentralen Gesichtspunkt an den hier vorliegenden Forschungsresultaten heraushebe: Dem Umstand, daß die Menschen ihre Lebensbedingungen als in vergegenständlichten Strukturen sich entwickelnde gesellschaftliche Verhältnisse produzieren müssen, um ihr Leben auf spezifisch »menschlichem« Niveau, d.h. in verallgemeinerter, bewußt kollektiver Vorsorge, erhalten zu können, korrespondiert auf der Seite der konkreten Individuen die Erweiterung der bewußt-vorsorgenden Kontrolle über die eigenen Lebensbedingungen als zentrale Dimension der Individualentwicklung. Die menschliche Spezifik der in der gesellschaftlichen Natur des Individuums liegenden Entwicklungspotenzen läßt sich also hinsichtlich der verschiedenen Funktionsaspekte stets charakterisieren als gerichtet auf Überwindung der Bedingtheit der Lebenstätigkeit durch jeweils aktuell-zufällige Einflüsse, als erweiterte bewußte Verfügung über die eigenen Lebensumstände in verallgemeinert-vorsorgender Antizipation zukünftiger Lebensnotwendigkeiten (dies läßt sich dann etwa für den kognitiven Funktionsaspekt als Entwicklung von orientierendem zu begreifendem Erkennen, für den emotional-motivationalen Aspekt als Entwicklung von der Angst als Befindlichkeit der Ausgeliefertheit an aktuelle Lebensumstände zur »produktiven« Motivation, etc. näher spezifizieren). Der »menschlichen« Lebensgewinnungsform der bewußt-vorsorgenden Weltveränderung als gesellschaftlicher Subjektivität entspricht also in der Natur des Individuums die (bei der Herausbildung der Gesellschaftlichkeit phylogenetisch gewordene) Entwicklungspotenz und -richtung zur bewußt-vorsorgenden Verfügung über die eigenen Lebens- ||11| bedingungen als Entfaltung individueller Subjektivität.

Zur angemessenen Bestimmung der individuellen aus ihrem Verhältnis zur gesellschaftlichen Subjektivität ist nun herauszuheben, daß die individuellen Lebensbedingungen, über die der einzelne in der Entwicklung seiner Subjektivität Verfügung gewinnt – da Menschen ihr Leben nur in verallgemeinerter gesellschaftlicher Vorsorge reproduzieren können – notwendigerweise objektiv immer individuell relevante gesellschaftliche Lebensbedingungen sind. Dabei wächst der Grad der Verflochtenheit der individuellen Lebensbedingungen mit dem Gesamtprozeß normalerweise in dem Grade, wie sie langfristige, tiefgreifende Relevanz für das Individuum besitzen. Daraus folgt für die spezifisch menschliche Form der Lebensgewinnung als bewußter verallgemeinerter Vorsorge vom Standpunkt des Individuums der für unseren Darstellungszusammenhang fundamentale Tatbestand: Der individuelle Mensch kann über seine eigenen Lebensbedingungen, da diese immer individuell relevante gesellschaftliche Lebensbedingungen sind, nur verfügen, indem er an der kollektiven Verfügung über gesellschaftliche Lebensbedingungen durch gegenständliche Weltveränderung teilhat. Der einzelne ist als einzelner seinen eigenen Daseinsumständen gegenüber notwendig machtlos und überwindet diese Machtlosigkeit nur, soweit er »seine bloß individuellen Möglichkeiten überschreitet, indem er durch die Vermitteltheit der Beziehungen über relevante gesellschaftliche Ziele zur Erweiterung der individuellen Potenzen bzw. Potenzierung des eigenen Einflusses auf allgemeine und (damit) individuelle Lebensbedingungen kommt« (H.-Osterkamp 1979, S. 146). Die Größenordnung der Potenzierung der eigenen Möglichkeiten durch Teilhabe an kollektiver gesellschaftlicher Bestimmung der Lebensverhältnisse, also das Ausmaß des Zusammenschlusses mit anderen unter allgemeinen Zielen als Verfügung über die eigenen Lebensbedingungen müssen dabei (unter sonst gleichen Umständen) um so höher sein, je relevanter die Lebensbedingungen für das Individuum sind, da der damit gegebene höhere Grad der gesellschaftlichen Verflochtenheit auch einen höheren Grad kollektiver Kraftentfaltung zur Verfügung über diese Bedingungen notwendig macht.

Von da aus läßt sich das Verhältnis der dargelegten gesellschaftlichen Subjektivität zur individuellen Subjektivität genauer bestimmen: Da nur gesellschaftliche Subjekte jene »historische« Größenordnung der Wirksamkeit erlangen können, mit der tatsächlich eine bewußte Veränderung. gesellschaftlicher Lebensbedingungen möglich ist, können auch »die individuellen Subjekte nur in dem Maße Einfluß auf ihre eigenen relevanten Lebensbedingungen, die ja immer gesellschaftliche Lebensbedingungen sind, gewinnen, wie sie… gesellschaftlichen Subjekten mit historisch bestimmendem Einfluß zugehören, und somit im Beitrag zur bewußten gesellschaftlichen Realitätskontolle auch die Kontrolle über ihre eigenen ||12| Daseinsumstände erhöhen. Wieweit dem individuellen Subjekt ein solcher selbstbestimmter Einfluß auf die eigenen relevanten Lebensbedingungen erreichbar ist, das hängt demgemäß nicht nur von ihm selbst ab, sondern auch und wesentlich vom objektiven gesellschaftlichen Entwicklungsstand des ’subjektiven Faktors‘ innerhalb der historisch spezifischen Situation, in der das jeweilige Individuum steht« (Holzkamp 1978, S. 214f.). Individuelle Subjekte sind so gesehen ein Teilaspekt gesellschaftlicher Subjekte: Die Individuen bilden stets in dem Maße »Subjektivität« heraus, wie sie an gesellschaftlicher Subjektivität teilhaben. Die Wesensmerkmale individueller Subjektivität sind demnach: Individuelles Zentrum bzw. individueller Ursprung der Handlungen zur bewußten Verfügung über die eigenen Lebensbedingungen, dabei gleichzeitig Überschreitung der Individualität als Potenzierung der Möglichkeit zur Bestimmung dieser Lebensbedingungen durch Zusammenschluß mit anderen unter allgemeinen Zielen. Individuelle Subjektivität ist demgemäß als solche sowohl ein personales wie ein interpersonales Phänomen.

In dem damit skizzierten, auf der Basis materialistischer Dialektik funktional-historisch abgeleiteten Begriff von Subjektivität ist die durch die Befangenheit in den bürgerlichen Privatformen bedingte äußerliche Gegenüberstellung von Subjekt und Gesellschaft nicht nur in ihrer Formbestimmtheit aufgewiesen, sondern durch eine positive, inhaltlich bestimmte Konzeption von Subjektivität in ihren unmittelbar gesellschaftlichen Zügen überwindbar. Damit ist es auch möglich herauszuheben, welche Aspekte der gesellschaftlichen Natur des Menschen es sind, die bei der Zerreißung und äußerlichen Gegenüberstellung von Individuum und Gesellschaft durch Befangenheit »in« den bürgerlichen Formen »privatisiert« werden und so als ungesellschaftlich erscheinen. Es läßt sich zeigen, welche Verkürzungen und Verkehrungen für die verschiedenen traditionell-psychologischen und -soziologischen Auffassungen von individueller Subjektivität daraus resultieren, daß ihnen durch die blinde gedankliche Reproduktion der bürgerlichen Privatformen der Zusammenhang zwischen der Entfaltung individueller Subjektivität und erweiterter Teilhabe an gesellschaftlicher Subjektivität verborgen bleiben muß. So kann auch verdeutlicht werden, wie in den verschiedenen Konzeptionen von individueller Subjektivität einerseits die »subjektive« Befindlichkeit des Individuums, soweit es bürgerlichen Privatformen unterworfen ist, in bestimmten Aspekten bis zu einem gewissen Grade adäquat erfaßt wird, wobei dann aber andererseits die hier aufscheinende »subjektive« Icheingeschlossenheit, »Innerlichkeit«, die Reduzierung der Eigenaktivität auf bloße Beeinflussung sozialer Interaktionen (unter Ausklammerung kollektiver gegenständlicher Weltveränderung) etc. nicht als »private« Verkürzung der Subjektivität begriffen, sondern mit »menschlicher Subjektivität« überhaupt gleichgesetzt wird: So bleibt das traditionelle ||13| Subjektivitätskonzept nicht nur begrifflich unzulänglich, sondern es können auch real die Individuen in der bürgerlichen Gesellschaft nur in ihrer Bestimmtheit durch die gesellschaftlichen Verhältnisse, ihrer »individuellen« Ohnmacht und Ausgeliefertheit erfaßt werden, nicht aber in der Möglichkeit und Wirklichkeit ihrer kollektiven, subjekthaft-aktiven Bestimmung dieser Verhältnisse durch Teilhabe an gesellschaftlicher Subjektivität in verschiedenen Ebenen und Größenordnungen – bis hin zur Teilhabe am Kampf der organisierten Arbeiterklasse als gesellschaftlichem Subjekt um die kollektive Selbstbestimmung der Menschen durch Überwindung der bürgerlichen Klassenverhältnisse.

Ich kann den damit angedeuteten Ansatz hier nicht in allen Punkten durchführen. An dieser Stelle soll zur Vorbereitung unserer Darlegungen über die Individualgenese des Subjekts nur ein, allerdings zentraler, Aspekt der individuellen Subjektivität wie ihrer Verkürzung und Verkehrung »in« den bürgerlichen Privatformen herausgehoben werden: Der Modus der darin realisierten interpersonalen Beziehungen. Ich hebe dabei terminologisch die »Subjektbeziehungen« von solchen interpersonalen Beziehungen ab, in denen die individuelle Subjektivität durch Befangenheit in den bürgerlichen Privatformen verkürzt und verkehrt ist, und die (aus später zu erläuternden Gründen) »instrumentelle Beziehungen« genannt werden sollen. Es kommt in diesem Zusammenhang darauf an, die individuelle Subjektivität als personal-interpersonales Phänomen durch Abhebung von ihrer Verkürzung »in« den bürgerlichen Formen auf ihre psychische Charakteristik, insbesondere auf die darin gegebene zwischenmenschliche Grundbefindlichkeit und Kommunikationsform hin zu explizieren.

2. Interpersonale Subjektbeziehungen und Instrumentalverhältnisse*


*Der folgende Abschnitt ist ein Vorgriff auf eine bestimmte Passage meines (im Frühjahr 1981 erscheinenden) Buches »Genese des Subjekts«, wo die hier dargestellten Überlegungen in umfassenderen Zusammenhängen ausgeführt und begründet werden.


Der Umstand, daß individuelle Subjektivität sich als zwischenmenschliche Beziehung, eben als »Subjektbeziehung« darstellen läßt, ergibt sich aus der erwähnten Tatsache, daß die individuelle Subjektivität immer die Überschreitung der bloßen Individualität in Richtung auf Teilhabe an gesellschaftlicher Subjektivität ist, mithin interpersonalen Charakter hat. Der besondere Charakter der Subjektbeziehungen ist generell dadurch bestimmt, daß hier die gemeinsamen Ziele der Beteiligten prinzipiell mit allgemeinen gesellschaftlichen Zielen zusammenfallen. Dieser Zusammenhang entsteht dadurch, daß die allgemeinen Ziele auf die Erweiterung der bewußten Verfügung über gesellschaftliche Lebensbedingun- ||14| en, damit die Erhöhung der Selbstbestimmung jedes einzelnen gerichtet sind, und somit notwendig gemeinsame Ziele der Beteiligten sein müssen. Dies bedeutet auch, daß in Handlungen, die auf allgemeine Ziele gerichtet sind, niemals die Interessen anderer, seien es einzelne oder Gruppen, unterdrückt werden – außer den Interessen derer, die selbst auf die Unterdrückung anderer gerichtet sind. »Subjektbeziehungen« sind deshalb, solange es noch die Unterdrückung von Menschen durch Menschen gibt, notwendig auch Kampfbeziehungen gegen Unterdrückung, damit für ihre volle Verallgemeinerbarkeit, also Durchsetzung ihrer Wesensbestimmungen in der gesellschaftlichen Realität.

Die Spezifik der interpersonalen Qualität der Subjektbeziehungen ergibt sich aus der reziproken Verbundenheit der Beteiligten durch die Allgemeinheit des gemeinsamen Ziels: Ich weiß nicht nur von dem jeweils anderen, daß er mit den seinen auch meine Interessen verfolgt, ich weiß (in Verschränkung der Perspektiven) auch vom anderen, daß dieser weiß, daß ich mit den meinen auch seine Interessen verfolge. Dies schließt ein das reale und im Bewußtsein der Beteiligten gegebene wechselseitige Interesse an der Subjektentwicklung des anderen, da seine erweiterten Fähigkeiten zur Teilhabe an kollektiver, in vergegenständlichender Weltveränderung vollzogener Selbstbestimmung, also gesellschaftlicher Subjektivität, auch jeweils mir notwendig zugute kommen. Daraus entsteht eine für die Subjektbeziehungen charakteristische Basisdimension begründbaren wechselseitigen Vertrauens. Da es selbstevident ist, daß niemand bewußt seine eigenen Interessen verletzt, kann ich sicher sein, daß der andere auch meine Interessen nicht verletzt, da sie ja mit den seinen tendenziell identisch sind. Ebenso weiß ich, daß der andere sich aus dem gleichen Grund meiner sicher ist, da er seine Interessen durch deren prinzipielle Identität mit den meinen zuverlässig bei mir aufgehoben weiß. Auf der Grundlage der reziproken Gewißheit, daß der andere aus seinem ureigensten Interesse heraus sein Bestes für mich geben muß, sind Subjektbeziehungen durch Angstlosigkeit, Freiheit, Offenheit und Eindeutigkeit der wechselseitigen Zuwendung charakterisiert. Widersprüche zwischen den Beteiligten kann es hier niemals über die Hauptsache, das Ziel geben, sondern nur über die abgeleitete Frage des besten Weges dorthin, wobei solche Widersprüche durch die wechselseitige Gewißheit, daß auch bei der Suche nach dem richtigen Weg der jeweils andere sein Bestes geben wird und von mir das gleiche weiß, auf der Basis der prinzipiellen Verbundenheit nicht auf »persönliche«, »empfindliche« Weise, sondern in optimaler Sachgerechtigkeit ausgetragen und aufgehoben werden können.

Die psychische Charakteristik der Subjektbeziehungen läßt sich aus dem Negativen heraus weiter verdeutlichen durch Auseinanderlegung der Eigenart von interpersonalen Verhältnissen, soweit in ihnen durch ||15| Befangenheit »in« den bürgerlichen Privatformen Subjektbeziehungen nicht verwirklicht sind. Das Grundmerkmal solcher interpersonaler Verhältnisse liegt darin, daß sie als »Privatverhältnisse« keine allgemeingesellschaftlichen Ziele (im dargestellten Sinne) kennen, sondern nur individuelle Ziele, dementsprechend auch keine Allgemeininteressen, sondern nur Partialinteressen. Die interpersonalen Beziehungen und Zusammenschlüsse erfolgen hier damit stets unter bloß individuellen Zielen der Beteiligten bzw. unter Partialinteressen als Zusammenfassung gleicher Individualinteressen, die als Partialinteressen notwendig mit anderen Partialinteressen in Widerspruch stehen. Da bei solchen Beziehungen und Zusammenschlüssen die jeweils anderen nur »Instrument« zur Realisierung der eigenen individuellen Interessen sind, nenne ich derartige interpersonale Verhältnisse »Instrumentalverhältnisse«.

Wenn also solche instrumentellen Beziehungen nicht, wie Subjektbeziehungen, auf der aus der Allgemeinheit des Ziels sich notwendig ergebenden Interessenidentität beruhen, sondern Interessen kombinieren, die als Individualinteressen zunächst »nichts miteinander zu tun haben«, muß es andere, äußere Kräfte geben, die hier den Zusammenhalt hervorbringen. Dies sind die Vorteile, die sich für einzelne oder alle Beteiligten, nicht aus der (ja nicht vorhandenen) grundsätzlichen Ziel- und Interessenidentität, sondern aus der Tatsache der Beziehung bzw. des Zusammenschlusses selbst für die Wahrnehmung oder Durchsetzung der jeweils eigenen Individualinteressen ergeben. So mag eine Ehe, soweit sie ein instrumentelles Verhältnis darstellt, dadurch zusammengehalten werden, daß beide Partner für jeweils ihre Individualinteressen daraus Vorteile ziehen: etwa die Frau sich durch den Mann versorgt sieht und der Mann die Frau als Haushälterin, zur Repräsentation, und/oder zur Ermöglichung regelmäßigen Geschlechtsverkehrs »braucht«. Ein Verband oder eine Organisation, sofern sie »Zweckbündnisse« darstellen, erbringen für die Mitglieder Vorteile dadurch, daß man »gemeinsam stärker« ist (ein Beweggrund, der häufig mit wirklicher Solidarität verwechselt wird), d.h. die Individualinteressen als Partialinteressen gegen andere Partialinteressen effektiver durchsetzen, dabei sich wechselseitig absichern, schützen, Vergünstigungen verschaffen, Privilegien einräumen etc. kann. Dabei verschlägt es im Hinblick auf die Charakteristik als instrumentelle Beziehung nichts, wieweit die Mitglieder der Organisation oder des Verbandes gemeinsame Ziele und Interessen ihres Zusammenschlusses nennen können: Einmal nämlich repräsentiert hier der Verband, da die gemeinsamen Ziele nicht allgemeine Ziele sind, sondern die mit den Zielen zu verwirklichenden Interessen als Partialinteressen notwendig mit den Interessen anderer Verbände oder Individuen in Widerspruch stehen, in jedem Falle ein äußeres Instrumentalverhältnis, indem er dazu dient, die Partialinteressen der Mitglieder gegen die fremden Partialinteressen (die wie- ||16| derum »gemeinsame Interessen« sein können) zur Geltung zu bringen. Zum anderen sind die »gemeinsamen Interessen« der Mitglieder nach innen ja nur unter dem Gesichtspunkt ihrer besseren Durchsetzbarkeit kombinierte unabhängige Individualinteressen, deren Gemeinsamkeit mithin nicht mit ihrem Inhalt (nämlich: dessen Allgemeinheit) innerlich zusammenhängt, sondern zufälliger und äußerlicher Natur ist. Die punktuelle Interessenkonvergenz kann dabei mehr oder weniger periphere oder kurzfristige Aspekte der Lebenstätigkeit bei sonst tiefgreifender und permanenter Interessendivergenz betreffen. Da es keinen »tieferen Grund« für die Gemeinsamkeit gibt, als die bessere Durchsetzbarkeit bestimmter, mit denen der anderen »zufällig« übereinstimmender Individualinteressen, kann die Teilhabe am Zusammenschluß, sofern sich die Individualinteressen ändern oder der Verband eine von diesen aus unerwünschte Richtung nimmt, jederzeit aufgekündigt werden, und das jeweilige Individuum kann sich »plötzlich« auf der »Gegenseite«, die nunmehr im Zusammenschluß anderer Partialinteressen den individuellen Interessen besser zu dienen verspricht, wiederfinden. Jedes Verbandsmitglied ist also hier quasi ein potentielles Mitglied eines gegnerischen Interessenverbands, womit das erwähnte äußere Zweckverhältnis des Verbandes zersetzend nach innen zurückschlägt

Die Regulierung der sozialen Beziehungen auf der Ebene der Instrumentalverhältnisse geschieht (gleichviel, ob dabei Einzelpersonen, Verbände oder Einzelpersonen innerhalb von Verbänden in Beziehung treten), da ein »innerer« Zusammenhalt aufgrund wirklicher Ziel- und Interessenidentität ja nicht gegeben ist, notwendig auf der Grundlage des äußeren oder inneren Zwanges, der Abhängigkeit, des Druckes, der Unterdrückung – und kann dabei je nach dem Kräfteverhältnis und der speziellen Interessenkonstellation verschiedene Formen annehmen: In dem Maße, wie eine Instanz des Instrumentalverhältnisses einseitig Macht über die andere hat und diese gleichzeitig daran gehindert ist, die Beziehung zu verlassen, kann hier von der mächtigeren Instanz die andere direkt gezwungen werden, deren Interessen unter Vernachlässigung der eigenen zu dienen. In dem Grade, wie auch die schwächere Instanz gewisse Machtpositionen als »Druckmittel« besitzt, werden die direkten Unterdrückungsverhältnisse durch die Regulierungsweise des »Kompromisses« relativiert, bis hin zur Konstellation des relativen Kräftegleichgewichts, wo der Kompromiß die bestimmende Regulierungsform ist. – Beim Kompromiß (wenn man ihn für sich betrachtet) gibt jede Instanz durch Modifizierung ihrer Ziele der anderen ein Stück weit nach, wobei die Vorteile der Aufrechterhaltung der Beziehung gegen die mit der Zielmodifikation verbundenen Nachteile abgewogen werden. Real versucht dabei jeder »Partner« mit dem Druckmittel des angedrohten Abbruchs der Beziehung die eigenen Zielvorstellungen und Interessen dem anderen so- ||17| weit wie möglich aufzuzwingen, bis schließlich als Resultante des wirklichen Kräfteverhältnisses, durch welches die »Partner« in unterschiedlichem Maße auf den Fortbestand der Beziehungen angewiesen sind, der Kompromiß mehr zugunsten der einen oder der anderen Instanz ausfällt, etc. – »Kompromisse« sind eine spezielle Regulierungsweise von instrumentellen Beziehungen, innerhalb von Subjektbeziehungen kann es sie nicht geben: »Nach innen« sind hier die Beteiligten durch ein identisches allgemeines Ziel miteinander verbunden, so daß die Interessendivergenz, die Kompromisse möglich und nötig machen würde, nicht entstehen kann. »Nach außen«, in der Auseinandersetzung mit abweichenden Positionen oder gegnerischen Kräften, sind Kompromisse nicht möglich, da es bei allgemeinen Zielen nicht im individuellen Belieben derer, die sie vertreten, liegt, sie nach Maßgabe von Kräfteverhältnissen zu modifizieren. Die hier angestrebte kollektive Selbstbestimmung aller Menschen über ihre eigenen Angelegenheiten, also »Freiheit«, die jedem Teilziel eine objektiv bestimmte Richtung gibt, ist kein möglicher Gegenstand von Verhandlungen. An die Stelle des Kompromisses tritt hier die geschilderte Modifizierung des Weges und der Zeitperspektive bei unverändertem Zielinhalt. (Inhaltliche Abstriche im Hinblick auf die Ziele, also »Kompromisse«, sind immer ein Symptom dafür, daß eine Subjektbeziehung in Richtung auf ein Instrumentalverhältnis regrediert.)

Beim Instrumentalverhältnis ergibt sich, wie dargestellt, die Aufrechterhaltung der Beziehung nicht zwingend aus dem Zielinhalt selbst. Deswegen besteht hier auch eine darauf bezogene, vom inhaltsbezogenen Kompromiß in gewisser Hinsicht unterscheidbare Regulierungsform der Sozialbeziehungen, die in dem Grade relevant wird, wie eine Instanz die andere nicht mit direkten Machtmitteln daran hindern kann, die Beziehung zu verlassen, und die wir »Kompensation« nennen wollen. Kompensation ist ein nichtökonomisches Tauschverhältnis (das allerdings auch ökonomische Form annehmen kann), bei dem zur Minderung des Risikos, daß einer der »Partner« die Beziehung verläßt, ein Gleichgewicht der den Partnern durch die jeweils anderen Partner gewährten individuellen Vorteile angestrebt wird: Da ich Dir gegeben habe, mußt Du mir (wenn ich nicht ausscheren soll) in gleicher Quantität zurückgeben bzw. da Du mir gegeben hast, will ich Dir (damit Du nicht ausscherst) in gleicher Quantität zurückgeben. Die »Einheiten«, die hier kompensiert werden, können materielle Vergünstigungen, Privilegien, »Gefälligkeiten« o.ä. sein, aber (dieser Fall ist psychologisch besonders relevant) unter bestimmten gesellschaftlichen Bedingungen auch bloße »Gefühle«: Ich habe Dir Aufmerksamkeit, Zuwendung, Liebe entgegengebracht, dafür erwarte ich den gleichen Grad von Aufmerksamkeit, Zuwendung, Liebe von Dir, bzw. Du hast mir Aufmerksamkeit, Zuwendung, Liebe entgegengebracht, dafür erhältst Du den gleichen Grad von Aufmerksamkeit, Zu- ||18| wendung; Liebe von mir. Ein Ungleichgewicht der jeweils wechselseitig dem anderen entgegengebrachten Gefühle tangiert die »Verhandlungsbasis«; auf der solche emotionalen Instrumentalverhältnisse aufgebaut sind und wirkt tendentiell in Richtung der Auflösung der Beziehung (sofern nicht außeremotionale wechselseitige Vorteile ihre Aufrechterhaltung erheischen). – Auch an der Regulierungsweise der Kompensation wird deutlich, daß Instrumentalverhältnisse als solche mindestens implizit Unterdrückungsverhältnisse sind: Ein wahrgenommenes Ungleichgewicht der Vergünstigungen durch die jeweils anderen wird hier als Druckmittel benutzt, um die eigenen, aus der Beziehung gewonnenen Vorteile in Androhung der Beziehungsaufkündigung zu vergrößern, wobei – da eine strenge Quantifizierung der wechselseitigen Vergünstigungen, besonders im emotionalen Bereich, kaum möglich ist – das »Sich-unter-Druck-gesetzt-Fühlen« durch den anderen eine Art von Grundbefindlichkeit der im Instrumentalverhältnis stehenden Partner ist. Innerhalb von Subjektbeziehungen sind, dies ist eins ihrer wesentlichen Charakteristika, »Kompensationsverhältnisse« grundsätzlich ausgeschlossen, da das ureigenste Interesse jedes Beteiligten an der Aufrechterhaltung der Beziehung hier ja aus dem Inhalt des allgemeinen Ziels, der Erhöhung der Verfügung über gesellschaftlich-individuelle Lebensbedingungen, entspringt, und deswegen niemand eigens bestochen werden muß, damit er die Beziehung nicht aufkündigt.

Die emotionalen Grundbefindlichkeiten der Instrumentalverhältnisse sind, wie aus unseren Darlegungen hervorgeht, nicht wie bei der Subjektbeziehung Angstlosigkeit, Offenheit und Eindeutigkeit, sondern Unsicherheit, Angst, Verdecktheit und Vieldeutigkeit. Charakteristische weitere emotionale Qualitäten, die aus diesem Zusammenhang entstehen, sind (aus der Kompensationsbeziehung erwachsene) Dankbarkeit (die es in der Subjektbeziehung nicht gibt: wozu soll ich jemandem für etwas dankbar sein, durch das er mit den meinen identisch auch seinen Interessen gedient hat?), Schuldgefühle, »Enttäuschung«, »Eifersucht«, Empfindlichkeit, »Eingeschnapptsein«, Verletztsein, etc. (was hier wohl nicht im einzelnen erläutert zu werden braucht). Wesentlich ist dabei, daß Gefühle (soweit sie für die Beziehung relevant sind) innerhalb von Instrumentalverhältnissen nicht nur »gehabt«, sondern auch »demonstriert«, als Belohnung oder Strafe benutzt werden. In Instrumentalverhältnissen gegründete interpersonale Beziehungen machen deswegen u.U. einen weit »emotionaleren«, »gefühlsbetonteren« Eindruck als vergleichbare Subjektbeziehungen, da in diesen die Emotionalität ein Ausdruck des Engagements und der Verbundenheit unter dem allgemeinen Ziel ist, aber nicht verselbständigt hervorgebracht und »gehandelt« wird. – Da man sich in Instrumentalverhältnissen einerseits grundsätzlich über die Absichten des anderen im klaren sein muß, um seine Rückschlüsse für die ||19| Kalkulation von Vorteil und Risiko ziehen zu können, der andere aber zur Verbesserung seiner »Verhandlungsposition« diese Absichten und Ziele prinzipiell verdecken und nur kalkuliert kundgeben wird, ist das »Innenleben« des jeweils anderen hier (anders als in der Subjektbeziehung) von zentralem Interesse: Ich möchte in den anderen »hineinschauen« können, um seine geheimsten Absichten und Ziele zu erfahren, und muß, da dies nicht möglich ist und der andere mir einen solchen Einblick ja gerade verwehrt, mich möglichst differenziert in den anderen »einzufühlen« versuchen. Die Verselbständigung der »Einfühlung« und des »Verstehens« sind deshalb für Instrumentalverhältnisse charakteristische interpersonale Gefühle.

Die Subjektbeziehungen und die Instrumentalverhältnisse wurden bis hierher quasi »rein« entfaltet, um ihre wesentlichen Züge und Unterscheidungsmerkmale deutlich sichtbar zu machen. Tatsächlich ist aber in Rechnung zu stellen, daß – mindestens unter bürgerlichen Lebensverhältnissen – Subjektbeziehungen kaum jemals für sich vorkommen werden, und daß generell beide Momente in verschiedenartiger und -gradiger Verbindung die vorfindlichen Sozialbeziehungen charakterisieren dürften. Es erscheint deshalb als zweckmäßig, das Verhältnis der beiden Konzepte »Subjektbeziehungen« und »Instrumentalverhältnisse« im Hinblick auf die begriffliche Funktion so zu präzisieren: Man kann damit zunächst einmal an jeder interpersonalen Beziehung den Subjektaspekt vom Instrumentalaspekt unterscheiden und könnte sodann solche Beziehungen als »Subjektbeziehungen« bezeichnen, bei denen der Subjektaspekt innerhalb des widersprüchlichen Verhältnisses zum Instrumentalaspekt der bestimmende ist – und entsprechend mit dem Konzept »Instrumentalverhältnis« verfahren. Die Konzepte »Subjektbeziehung« und »Instrumentalverhältnisse» verdeutlichen sich hier also als funktional-historisch gewonnene analytische Kategorien, mit denen man empirisch vorgefundene interpersonale Beziehungen in der bürgerlichen Gesellschaft auf ihre wesentlichen Bestimmungsstücke untersuchen und dabei herausheben kann, in welchem Maße und in welcher Hinsicht sie den bürgerlichen Privatformen unterworfen sind bzw. die Befangenheit in den bürgerlichen Formen in Richtung auf die subjekthaft-aktive Überwindung der bloß »privaten« Existenz durch Teilhabe an kollektiver Selbstbestimmung überschreiten.

3. Inhaltliche und methodische Probleme der Bestimmung frühkindlicher Subjektivität

Es ergibt sich schon aus der Befangenheit in den bürgerlichen Privatformen, läßt sich aber auch direkt feststellen: Die traditionelle Sozialwissenschaft kennt, wo sie zwischenmenschliche Beziehungen untersucht, ||20| keine Subjektbeziehungen, sondern nur Instrumentalverhältnisse, die sie mit »sozialen Beziehungen« überhaupt gleichsetzt. So lassen sich etwa die sozialpsychologischen Konzepte über Gruppenprozesse und Gruppendynamik, über Mechanismen der sozialen Kognition wie »kognitive Dissonanz« und »kognitive Ausgewogenheit«, über »soziales Lernen« etc. alle in irgendeiner Weise auf die sozialen Regulierungsformen des »Kompromisses« oder der »Kompensation« zurückführen, emotionale Zuwendungen können dabei nicht anders gefaßt werden denn als Gratifikationsmittel, »Soziales« wird generell begriffen als Angleichung oder Polarisierung individueller Ziele und Interessen, etc. Das gleiche gilt für soziologische Theorien wie die Kommunikationstheorie, die strukturfunktionalistische Konzeption der Normübernahme und -verinnerlichung, die symbolisch-interaktionistischen Vorstellungen über soziale Einigungs- und Einfühlungsprozesse, ebenso für die Intersubjektivitäts-Konzeptionen der Psychoanalyse in all ihren Varianten etc. Ich will den Nachweis dieser instrumentellen Verkürzung des Begriffs von Zwischenmenschlichkeit an dieser Stelle nicht umfassend erbringen (zumal dieser Nachweis, da hier häufig explizit auf die sozialen Regulationsformen, die wir als »instrumentell« charakterisiert haben, zurückgegriffen wird, meist sehr leicht zu führen ist, vgl. dazu F. Haug 1977). Statt dessen soll die Auseinandersetzung um die individuelle Subjektivität und ihre »instrumentalistische« Verkürzung und Verkennung auf das Problem der frühkindlichen Ontogenese der Subjektivität hin zentriert werden. Der historische Ansatz der Kritischen Psychologie bezieht sich nämlich, wie dargelegt, nicht primär auf die phylogenetische und die gesellschaftlich-historische, sondern auf die ontogenetische Entwicklung, die als »Geschichte« im engsten Sinne begriffen wird und nur über die Analyse des übergreifenden historischen Prozesses angemessen erfaßt werden kann. Demnach müssen die kritisch-psychologischen Grundkategorien, mithin auch die der »Subjektbeziehungen« und »Instrumentalverhältnisse«, zur Analyse der jeweilig angesprochenen Aspekte der individualgeschichtlichen Entwicklung taugen: Nur so kann (im genannten dritten Analyseschritt) die konkrete individuelle Persönlichkeit aus ihren »inneren« Entwicklungsgesetzen und Entfaltungsstufen unter formations- und standortspezifischen Lebensbedingungen (wie sie im zweiten Analyseschritt aufzuweisen sind) heraus in der inhaltlichen Fülle ihrer Bestimmungen adäquat erfaßt werden. Die Behandlung der Ontogenese des Subjekts ist demnach ein notwendiger methodischer Schritt der Ausfaltung der hier skizzierten Konzeption von individueller Subjektivität.

Wenn wir uns vergegenwärtigen, daß individuelle Subjektivität und die darin involvierten Beziehungen als Überschreitung der Individualität durch Teilhabe an gesellschaftlicher Subjektivität unter allgemeinen Zielen zur Verfügung über die eigenen relevanten Lebensbedingungen be- ||21| stimmt worden sind, so stellt sich hier sogleich die Frage, was dies im Hinblick auf die ontogenetische, insbesondere die frühkindliche, Subjektentwicklung bedeuten kann. Beim Versuch einer Klärung dieser Frage ergibt sich einerseits, daß dem Kinde die Assoziation zu gesellschaftlichen Subjekten zunächst nicht unmittelbar möglich ist, womit auch allgemeine, auf die erweiterte Bestimmung gesellschaftlich-individueller Daseinsumstände gerichtete Ziele als Konstituens der Subjektbeziehung hier nicht direkt vorliegen: Die gesellschaftlichen Verhältnisse, zu denen das Kind in Beziehung tritt, sind ja in den frühesten Entwicklungsstadien weitgehend als »Familienverhältnisse« i.w.S. spezifiziert – wobei die Familie in ihrer Bestimmtheit durch die bürgerliche Gesellschaft zudem als »privater« Schonraum »der« Gesellschaft »da draußen« scheinhaft entgegengesetzt ist – und die Instanzen, zu denen das Kind anfangs weitgehend ausschließlich Beziehungen aufnehmen kann, sind im Normalfall die Eltern (hier meist noch in besonderem Maße die Mutter). Andererseits aber sind wir hier darauf verwiesen, daß die von uns im Zusammenhang des Subjektivitätskonzeptes entwickelten Bestimmungen auch auf die frühesten Stadien der Entwicklung des Kindes innerhalb der Familie und in seinen Beziehungen zu den Eltern anwendbar sein müssen: Kein noch so frühes Stadium darf ausgegrenzt werden, in dem das Subjektivitätskonzept suspendiert wird.

Es gilt ja, die Genese der Subjektivität aus ihren Früh- bzw. Vorformen zu rekonstruieren, und diese Aufgabe ist von vornherein unerfüllbar, wenn man die frühesten Entwicklungsstadien als irrelevant beiseite läßt. Speziell können wir uns hier nicht Erleichterung dadurch verschaffen, daß wir von »subjektiver« Verfügung über die Lebensbedingungen erst reden, wenn das Kind gegenständliche Umweltbezüge im tätigen Umgang mit Gebrauchsgegenständen etc. herstellen kann. Subjektbeziehungen müssen vielmehr bereits in solchen Frühstadien der Ontogenese bestimmbar und von Instrumentalbeziehungen unterscheidbar sein, wo die Eltern-Kind-Beziehung noch nicht durch derartige gegenständliche Aktivitäten vermittelt ist. – Die damit aufgewiesene Schwierigkeit erscheint indessen nur dann unüberwindlich, wenn man das Subjektivitätskonzept als fertige Form verkennt und nicht als Entwicklungsbegriff, also als Richtungsbestimmung, begreift: Wir dürfen keineswegs erst dann von individueller Subjektentwicklung sprechen, wenn das Individuum sich zunehmend gesellschaftlichen Subjekten assoziiert und damit wachsende Verfügung über seine relevanten Lebensbedingungen gewinnt, sondern können überall da von einem Schritt bei der Herausbildung des »Subjekts« reden, wo die Alternative zwischen dem Verhaftetbleiben in einem gegebenen Zustand der Abhängigkeit und Ausgeliefertheit und einer Entwicklung in Richtung auf Überschreitung der Individualität zu erweiterter Selbstbestimmung sich aufweisen läßt und das Individuum diese ||22| Entwicklungsmöglichkeit ergreift; ebenso müssen die allgemeinen Ziele, die eine interpersonale Beziehung als Subjektbeziehung qualifizieren, nicht den gesamtgesellschaftlichen Verallgemeinerungsgrad der Bezogenheit auf die Selbstbestimmung aller über ihre eigenen Angelegenheiten besitzen, es muß nur – gemessen an einer gegebenen Alternative einer bloß »instrumentellen«, an lediglich je individuellen Zielen und Interessen der Beteiligten orientierten Strukturierung der Beziehung – eine Veränderung in Richtung auf eine Orientierung am allgemeinen Ziel der bewußten Verfügung über gesellschaftlich-individuelle Daseinsumstände ausmachbar sein; etc. Soweit es uns gelingt, derartige Richtungsbestimmungen herauszuanalysieren, können wir auch im Bereich der frühkindlichen Entwicklung im Familienverband den Subjektaspekt und den Instrumentalaspekt unterscheiden und in ihrem Verhältnis erfassen, dabei die traditionellen Entwicklungstheorien, die nur den instrumentellen Aspekt identifizieren und so die frühesten Ansätze zur Subjektentwicklung, mithin die gesamte Ontogenese der Subjektivität, nicht adäquat erkennen, kritisch »aufheben«.

Es ist charakteristisch für die Verfassung der traditionellen Entwicklungsforschung, daß hier zwei zentrale Ansätze weitgehend unverbunden nebeneinander stehen: Einerseits die Zentrierung auf die Entwicklung von Fähigkeiten des Kindes, wobei die sachliche und soziale Umwelt lediglich als dem Kind gegebene Anforderungsstruktur gesehen wird, mit der es sich individuell auseinandersetzt und damit seine Fähigkeiten entwickelt; dieser Ansatz ist charakteristisch für die gesamte »akademische« Entwicklungspsychologie, einschließlich der Konzeption ihres hervorragendsten Vertreters Piaget. Andererseits die Zentrierung auf die sozialen Beziehungen, in denen das sich entwickelnde Kind steht, wobei hier also nicht das individuelle Kind, sondern die »Mutter-Kind-Dyade« (idealisiert verstanden als interpersonale Zweierbeziehung zwischen dem Kind und seiner primären Bezugsperson, vgl. Lorenzer 1973, S. 26) die elementare Einheit der Analyse darstellt und der Aspekt der Fähigkeitsentwicklung des Kindes durch Verabsolutierung des Interaktionsaspektes weitgehend ausgeklammert bleibt; dieser Ansatz ist charakteristisch für die gesamte moderne psychoanalytische Auffassung von frühkindlicher Entwicklung, so für die Konzeptionen von Spitz, Erikson, Kohut, Caruso, Lorenzer und für die Hauptvertreterin empirischer psychoanalytischer Kinderforschung, Margaret Mahler. – Die offensichtliche »Einseitigkeit« des Fähigkeits- wie des Interaktionsansatzes hat neuerdings bei manchen Sozialwissenschaftlern die Tendenz hervorgebracht, beide Ansätze, also etwa Piaget und die psychoanalytisch geformte soziologische Interaktionstheorie, zusammenzufügen und so die Vorteile beider Konzeptionen eklektizistisch miteinander zu verbinden (was hier nicht näher dokumentiert werden soll). ||23|

Da sich, wie dargestellt, unserer Konzeption nach individuelle Subjektivität notwendig als zwischenmenschliche Beziehung entfaltet, muß auch bei der kritisch-psychologischen Erforschung der frühkindlichen Subjektentwicklung nicht das individuelle Kind, sondern das interpersonale Beziehungsgefüge, in dem das Kind steht, also bezüglich der frühesten Entwicklungsstadien die Familienbeziehungen und hier bevorzugt die verallgemeinerte Mutter-Kind-Dyade (die mithin etwa auch eine »Vater-Kind-Dyade« sein kann, soweit der Vater dem Kind gegenüber primäre Pflegefunktionen übernimmt) die wesentliche Analyseeinheit darstellen. Dies bedeutet, daß bei der Entfaltung unserer Auffassung über die Ontogenese der Subjektivität nicht die »akademische« Entwicklungspsychologie (für die Subjektivitätsentwicklung nicht einmal als Problem sichtbar wird), sondern die genannten psychoanalytischen Konzepte über die Mutter-Kind-Dyade etc. bevorzugter Gegenstand der Diskussion und Auseinandersetzung sind. – Aus unserem Subjektivitätsbegriff ergibt sich allerdings, daß wir dabei weder die Frage der Fähigkeitsentwicklung aus der Erforschung der Interaktionen zwischen dem Kind und den primären Bezugspersonen ausklammern noch den Fähigkeitsaspekt dem Interaktionsaspekt eklektizistisch hinzufügen können: Die Entwicklung der individuellen Subjektivität schließt als Überschreitung der Individualität in Richtung auf gemeinsame Verfügung über gesellschaftliche Lebensbedingungen ja notwendig die Entwicklung (oder Entwicklungsperspektive) der zu einer solchen über die gegenständliche Weltveränderung vollzogenen bewußten Bestimmung gesellschaftlicher Daseinsumstände erforderten Fähigkeiten ein. Die Entwicklung von Subjektziehungen und die Entwicklung solcher Fähigkeiten, durch welche im Beitrag zur Annäherung an das allgemeine Ziel kollektiver Selbstbestimmung die geschilderte spezifisch »subjektive« Verbundenheit zwischen den Beteiligten sich entfaltet, sind also letztlich zwei Seiten desselben Prozesses. Die so charakterisierte Überschreitung der Individualität durch Potenzierung der eigenen Fähigkeiten zur Bestimmung der relevanten Lebensbedingungen im Zusammenschluß mit anderen, damit Angstüberwindung und Entfaltung »menschlicher« Emotionalität, wird in der kritisch-psychologischen Forschung als »kooperative Integration« bezeichnet (vgl. Holzkamp-Osterkamp 1976, S. 68ff.). Von diesem Konzept aus versteht sich, daß die Fähigkeiten im Rahmen der Entfaltung kooperativer Integration – die von uns »produktive« Fähigkeiten genannt werden – nicht für sich herausgebildet und dann irgendwie in den Prozeß der Subjektentwicklung einbezogen werden können, sondern daß hier für die Fähigkeitsentwicklung notwendig die Realisierung der Subjektbeziehung vorausgesetzt ist: Die »produktive« Fähigkeitsstruktur ist hier sozusagen der individualgeschichtliche Niederschlag der Entfaltung der Subjektbeziehungen und gewinnt erst von da aus personale ||24| Selbständigkeit als Möglichkeit zur aktiven Initiierung, Förderung oder Aufrechterhaltung von Subjektbeziehungen durch das je konkrete Individuum. Sofern mithin zwischenmenschliche Beziehungen wie die Mutter-Kind-Dyade als bloße »Interaktionen« unter Ausklammerung der von den Beteiligten zu entwickelnden Fähigkeiten in Richtung auf die Erweiterung gemeinsamer Selbstbestimmung durch gegenständliche Umweltverfügung erforscht werden, ist damit notwendig der »subjektive« Aspekt der Beziehungen ausgeklammert und die interpersonalen Beziehungen können nur soweit erfaßt werden, wie sie »Instrumentalverhältnisse« darstellen. Umgekehrt sind solche Fähigkeiten, deren frühkindliche Entwicklung man außerhalb der Realisierung von Subjektbeziehungen, also nur im Blick auf das individuelle Kind und seine Umweltauseinandersetzung untersuchen kann, notwendig keine »produktiven« Fähigkeiten zur Teilhabe an gemeinsamer Selbstbestimmung damit Angstüberwindung und Persönlichkeitsentfaltung, sondern lediglich Fähigkeiten zur Erfüllung fremdbestimmter Anforderungen ohne direkte Relevanz für die Entwicklung »subjektiver« Lebens- und Erlebnismöglichkeiten des Individuums (vgl. dazu Holzkamp und H.-Osterkamp 1977, S. 261ff.). Mit der geschilderten Trennung von Interaktion und Fähigkeitsentwicklung erforscht man also zwangsläufig die ontogenetische Entwicklung nur so weit, wie sie einen Prozeß des zunehmenden Sich-Einrichtens und Zurechtkommens durch »instrumentelles« Zur-Geltung-Bringen von Individualinteressen in Sozialbeziehungen und fremdbestimmter Anforderungserfüllung im Zustand der Abhängigkeit und Ausgeliefertheit an individuell relevante gesellschaftliche Lebensbedingungen mit der damit verbundenen restringierten und widersprüchlichen personalen Grundbefindlichkeit darstellt (woran sich durch eklektisches Kombinieren des Fähigkeits- und Interaktionsaspektes, da der Zusammenhang zwischen beiden so unerfaßt bleibt, nichts ändert).

Von diesen Globalbestimmungen des kritisch-psychologischen Ansatzes zur Erforschung der frühkindlichen Subjektentwicklung her ergeben sich bestimmte Anforderungen an unser methodisches Vorgehen: Wir können nicht »Aufgabenstellungen« an die Kinder konzipieren, wie dies Piaget zur Untersuchung der kognitiven Entwicklung tat, weil wir so Subjektivität als Überschreitung der Individualität von vornherein verfehlen und zudem nur fremdbestimmte Fähigkeiten in den Blick bekommen würden; wir können auch nicht die für die klassische Psychoanalyse charakteristische biographische Rekonstruktion der eigenen frühen Kindheit durch Erwachsene in den Mittelpunkt der Untersuchung stellen, weil wir (abgesehen von der sonst mit diesem Verfahren verbundenen Problematik) so die Interpersonalität der Familienkonstellation, damit die hier gegebenen realen Widersprüche und Konflikte, verfehlen müßten; ebenso wenig können wir, wie etwa Mahler (1978), das Hauptgewicht auf die ||25| Herstellung eines möglichst »lebensnahen« Settings zur Beobachtung der Mutter-Kind-Interaktion im Laboratorium legen, weil damit der wirkliche, alltägliche Familienprozeß ausgeklammert wäre, etc. Was wir benötigen ist ein Untersuchungsverfahren, in welchem die materiellen Grundlagen sowie die realen und erlebten Interessenkonstellationen und Widersprüche in der Familie einschließlich der Bedeutung und Funktion des Kindes im Familienprozeß möglichst unverstellt erfaßbar sind (vgl. Ole Dreier 1980). Wir haben in versuchter Annäherung an dieses Ziel in einem Forschungsprojekt über frühkindliche Entwicklung am Psychologischen Institut der FU ein Verfahren konzipiert, in welchem der alte Ansatz der »Kindertagebücher« weiterentwickelt werden sollte: – Die Tagebuchaufzeichnungen werden mit zu diesem Zweck erarbeiteten Kategorien unter den beteiligten Familien laufend kritisch und selbstkritisch reflektiert, durch die Protokolle dieser kritischen Diskussionen (die selbst wiederum in die Reflexionen einbezogen sind) als weitere Ebene der »Empirie« ergänzt, weiterhin wird direkte Kinderbeobachtung (einschließlich Ton- und Filmaufnahmen) von da aus initiiert und kontrolliert, der institutionelle Kontext, (etwa durch direkte Kooperation mit den involvierten Kindertagesstätten) berücksichtigt, etc. – ich kann dieses Projekt, seine Vorgehensweise und die damit aufgetretenen Probleme und Schwierigkeiten usw., hier nicht im einzelnen darstellen und diskutieren; dies wird in späteren Veröffentlichungen geschehen. Die folgenden Ausführungen sind demgemäß auch noch keine vom Projekt erarbeitete Konzeption zur Ontogenese der Subjektivität, sondern enthalten zunächst nur meine Überlegungen zu diesem Problem, bei denen ich mich auf das Material der Tagebücher stütze und die durch die Diskussionen im Projekt wesentlich angeregt sind. Die Heranziehung der Tagebücher geschieht dabei noch nicht aus dem methodischen Gesamtzusammenhang der Projektarbeit, durch welchen die Einzelaussagen einzuordnen und zu bewerten sind, heraus, sondern hat lediglich den Status einer inhaltlichen Konkretisierung, Verdeutlichung und Veranschaulichung der anschließenden Darlegungen, in denen versucht werden soll, die kritisch-psychologische Konzeption über die Entfaltung und Behinderung der Subjektivitätsentwicklung in der Familie innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft durch die Auseinandersetzung mit einschlägigen traditionell-psychologischen, insbesondere psychoanalytischen Grundpositionen ein Stück weit zu explizieren.

Grenzen für dieses Vorhaben über die genannten methodischen Beschränkungen hinaus ergeben sich dabei einmal aus der Auswahl der Familien: Es handelt sich bei den Eltern hier durchweg um Psychologen, Lehrer o.ä., die mehr oder weniger politisch aktiv sind. So kann man u.a. davon ausgehen, daß die Eltern selbst die Notwendigkeit und Möglichkeit ihrer eigenen Subjektentwicklung sehen. Familienkonstellationen, in ||26| denen Eltern den Anspruch, sich zu Subjekten zu entwickeln, aufgrund ihrer objektiven Lebenslage kaum entfalten konnten oder aufgegeben haben, sind mithin von den folgenden Darlegungen nicht mitbetroffen. (Es ist im Rahmen der Projektarbeit vorgesehen, nach der gegenwärtigen Initialphase Familien in anderer Klassenlage, besonders aus verschiedenen Schichten der Arbeiterklasse, in die Projektarbeit einzubeziehen.) Zum anderen ergeben sich Grenzen der Aussagekraft des Folgenden daraus, daß man die Gesetzmäßigkeiten individualgeschichtlicher Entwicklungen nur bei Einbeziehung auch der entwickelten Stadien adäquat erfassen kann, weil sich nur dann die angemessenen Kriterien zur Erfassung von Vorformen in den Frühstadien gewinnen lassen. Die Kinder, auf die sich die mir verfügbaren Daten beziehen, befanden sich aber zum Zeitpunkt der jeweiligen Tagebuchaufzeichnungen durchweg noch in den ersten Lebenswochen oder -monaten. Daraus erklärt sich u.a., daß das Moment der vergegenständlichenden Tätigkeit als Entwicklungsaspekt hier in der Analyse der Familienbeziehungen auf eine problematische Weise zurücktritt. Selbst da, wo Vorformen solcher Tätigkeit, wie die verschiedenen Stadien des Greifens, schon angesprochen sind, ist – da man die weiteren Entfaltungsstufen nicht kennt – eine Analyse der darin liegenden Entwicklungswidersprüche und -stufen etc. noch schwierig. Ähnliches gilt für Ansätze zur Herausbildung einer Subjektbeziehung zum Kind bei den Eltern: Da der reale Umgang mit dem Kind sich hier noch stark auf die elementaren Pflegeaktivitäten, wie Wickeln und Füttern, konzentriert, haben die Bemühungen, das Kind als »Subjekt« zu nehmen, häufig noch mehr den Charakter von Haltungen der Eltern den Kindern gegenüber. Wenn solche Haltungen auch stets das »Verhalten« mitbestimmen, wieweit darin wirkliche Vorformen und Perspektiven des Aufbaus realisierter reziproker Subjektbeziehungen gesehen werden können, dies läßt sich definitiv ebenfalls erst im »Längsschnitt«, beim Verfolgen der weiteren Entwicklung, rückschauend ausmachen, etc. – Aus alledem ergibt sich, daß die anschließenden Darlegungen nur als Diskussionsbeitrag zu werten sind, in welchem die Fruchtbarkeit einer aus kritisch- psychologischen Grundkonzeptionen abgeleiteten Herangehensweise an die frühkindliche Entwicklung, nicht aber schon die Tragfähigkeit jedes Einzeldatums und jeder Einzelinterpretation, von uns zur Debatte gestellt werden können.

4. Der Widerspruch zwischen kindbezogenen Interessen und allgemeinen Lebensinteressen der Eltern und die Tendenz zur wechselseitigen emotionalen Instrumentalisierung innerhalb der Eltern-Kind-Beziehung

Die Frage nach dem Subjektaspekt bzw. Instrumentalaspekt von interpersonalen Beziehungen ist, wie dargestellt, weitgehend gleichbedeu- ||27| tend mit der Frage, wieweit in einer Beziehungskonstellation Allgemeininteressen als gemeinsame Interessen sich durchsetzen und wieweit die Beziehung nur der Regulation und dem Ausgleich von Individualinteressen der Beteiligten dient. Wenn man das Problem des Subjekt- oder Instrumentalaspekts der Beziehungen zwischen den Eltern und dem Kind als Förderung oder Behinderung der kindlichen Subjektentwicklung adäquat behandeln will, muß also die Analyse der Interessenkonstellationen in der Familie unter dem Aspekt der Allgemeinheit oder Partialität einen zentralen Stellenwert haben. Dabei ist zuvor prinzipiell die Reziprozität der Interessenlage der Eltern und des Kindes zu berücksichtigen – zumal, was noch deutlich werden wird, Subjektbeziehungen nicht einseitig, sondern nur wechselseitig konstituiert und entfaltet werden können. Dennoch müssen, da die Analyse der Subjekt-Ontogenese notwendig mit dem Säuglingsstadium des Kindes zu beginnen hat, faktisch die Interessenlage der Eltern, speziell der Mutter, in der Analyse zunächst das Übergewicht haben, da das Kind seine zunächst noch unbestimmten Interessen ja erst allmählich entwickeln und artikulieren muß, und dies erst einmal in Antwort auf die von den Eltern/der Mutter in der Beziehung zum Kind ausgedrückten Interessen tun wird, ehe es seine Interessen selbständig und u.U. widersprüchlich in die Beziehung einbringen kann. Die Tendenz der Eltern-Kind-Beziehung in Richtung auf eine Subjekt- oder Instrumentalbeziehung wird mithin im Säuglingsstadium wesentlich durch die auf das Kind bezogenen Allgemein- bzw. Individualinteressen der Eltern, womit die Beziehung »definiert« wird, bestimmt. Wir beginnen unsere Darlegungen über frühkindliche Subjektivitätsentwicklung demgemäß mit der Diskussion des Problems der kindbezogenen Interessen der »Mutter« (bzw. primären Beziehungsperson) im Zusammenhang ihrer Gesamtinteressenlage.

Eine wesentliche und alltägliche Lebenserfahrung von Müttern bzw. primären Bezugspersonen, die sich auch als zentrale Thematik durch die Tagebuchaufzeichnungen unseres Projekts zieht, ist eine Widersprüchlichkeit und Ambivalenz der Interessenlage egenüber dem Neugeborenen und Säugling. Diese Ambivalenz entsteht daraus, daß das Kind zwar einerseits Glück und Lebensbereicherung für die Eltern bedeutet (s.u.), daß aber andererseits durch das Kindhaben die sonstigen Lebensinteressen der Mutter tc. in gravierender Weise in ihrer Realisierung behindert ind – und dies, da eine entsprechende Vorbereitung auf solche Einschränkungen gesellschaftlich nicht tradiert ist, meist mehr oder weniger unerwartet, und deswegen um so schwerer verarbeitbar:*


*    Die im folgenden zitierten Tagebücher stammen von 5 verschiedenen Schreibern aus drei Familien, die in die Projektarbeit involviert sind. Es wird nicht zwischen Schreibern und Familien differenziert, so daß Entwicklungen innerhalb einzelner Familien und bei einzelnen Personen hier nicht sichtbar werden. Das (stets im Säuglingsalter befindliche) Kind wird mit X., der andere, vom Schreibenden erwähnte Elternteil mit Y. und eine dritte Person mit Z. bezeichnet. Weitere Hinweise über das Geschlecht des Schreibenden (Mutter oder Vater) und des Kindes ergeben sich, wo nötig, aus dem Text. Es handelt sich hier lediglich um einen Vorgriff auf eine systematische Auswertung unter Einbeziehung der objektiven Lebenslage und der realen Entwicklungsprozesse der Familien und der darin lebenden Kinder.


»Habe große ||28| Schwierigkeiten mit mir, der Situation, in der ich lebe. Steh mir irgendwie selbst im Wege. Bin nicht in der Lage, die wenige Zeit, die ich habe, fürs Arbeiten auch wirklich effektiv zu nutzen. Lasse mich auch zuwenig auf X. ein, beschäftige mich nicht wirklich mit ihm, er zahlt mirs auch heim.« – »… die neue Situation, in die uns das Kind gestürzt hat…« – »Dazu kommt noch, daß ich die Anforderungen, die das Kind an uns stellt, als so zeit- und perspektivraubend empfinde, daß ich mich im Moment jeder Handlungsfähigkeit beraubt sehe. (Meine Promotion schreibe ich damals erstmal in den Kamin, habe den absurden Eindruck, daß das Kind das nicht will « – »… wenn man vor einem brüllenden Etwas steht, hilflos, anstatt am Schreibtisch zu sitzen…«. Weitere zentrale Interesseneinschränkungen durch das Kind sind etwa: Mehr Hausarbeit, mehr Stress und Hetze, weniger Freizeit, weniger Möglichkeiten, sich zu vergnügen, Bekanntschaften zu machen, Behinderung der sexuellen Aktivität etc. – Die Ambivalenz der Haltung dem Kind gegenüber gewinnt häufig dadurch noch eine besondere Färbung, daß die Artikulation und Realisierung anderer Interessen als den unmittelbar auf das Kind gerichteten mit der als bestimmte Spielart der bürgerlichen Ideologie tradierten »Eltern« bzw. »Mutterschafts-Ideologie« im Widerspruch stehen. Eine geradezu normale Grundeinstellung der Eltern gegenüber dem Kind ist deshalb das »schlechte Gewissen«, das stets dann virulent wird, wenn man die Bedeutung noch anderer Interessen als der unmittelbar kindbezogenen sich eingestehen muß, und wenn man gegenüber dem Kind, das einen an der Lebensentfaltung hindert, aggressive Impulse bei sich wahrnimmt: »Ich stelle … fest, daß die Vorwürfe (der Verwandtschaft, K.H.) mich treffen, … besonders die, die meine Mutterpflichten angehen. Ich denke oft selbst, ich kümmere mich zu wenig um X., empfinde es z.B. als Konflikt abzuwägen, bleibt X. heute länger in der Krippe und du nimmst den Termin noch wahr oder nicht.« – »Sie (eine Bekannte, K.H.) erinnert sich an ein Gespräch zwischen uns, in dem ich, wie sie meint, ganz spontan aufgezählt hätte, was mir wichtig sei (man beachte die Reihenfolge), endlich mal inhaltlich an diesem Institut zu Potte zu kommen, die Arbeit in der Initiative, X. (das Kind, K.H.)… Ich bin entsetzt wegen der Reihenfolge (warum eigentlich?). Ist doch keine prinzipielle Reihenfolge, keine Lebenshaltung, wo ich eins nach dem anderen abhake, wirklich nicht, sondern Ausdruck der konkreten Situation zu ||29| diesem Zeitpunkt, wo ich eben alle Dinge, die mir wichtig sind, nicht unter einen Hut kriege, gar nichts mehr auch nur annähernd richtig mache(n kann).«

Wie ist nun der damit umschriebene Tatbestand der Widersprüchlichkeit und Ambivalenz der elterlichen Interessenlage gegenüber dem Kind wissenschaftlich zu behandeln? Angesichts dieser Frage trifft man auf einen zentralen Punkt der Divergenz zwischen der kritisch-psychologischen und der traditionell-psychologischen Herangehensweise an das Problem der frühkindlichen Entwicklung: Die traditionelle Psychologie/Psychoanalyse stellt sich nämlich – sofern sie das Thema überhaupt behandelt – weitgehend auf den Standpunkt der genannten alltäglichen »Familien-« und »Mutterschafts-Ideologie«, indem einfach geleugnet und abgedrängt wird, daß die Unvereinbarkeit zwischen den Notwendigkeiten des Kindhabens und den sonstigen Lebensinteressen, besonders der Mutter ein normales und legitimes Problem der Betroffenen darstellt. Man unterstellt hier zunächst mehr oder weniger deutlich ein »primäres mütterliches Interesse« an dem Kind (vgl. Mahler 1978, S. 66), spricht von einer »durchschnittlich ergebenen Mutter« (ebd., S. 18) oder auch »hingebende(n) Mutter« (vgl. Lorenzer 1973, S. 46). Darin ist dann eingeschlossen, daß eine »normale« Mutter keine anderen Interessen hat bzw. zu haben hat, als die an der Pflege des Kindes bzw. gern und ohne Probleme bereit ist, um des Kindes willen zu verzichten und zurückzustecken. Demgemäß werden die Widersprüche und Ambivalenzen der mütterlichen Haltung, die Schwierigkeiten der Mutterfunktion, nicht respektiert und auf ihre Ursachen in der wirklichen Lebenslage der Mutter hin analysiert, sondern als anormal und krankhaft, in psychoanalytischer Version meist als Folge einer durch die eigene Kindheit bedingten neurotischen Störung der Mutter eingestuft, etwa als »narzißtisch« bezeichnet (vgl. Kohut 1976, S. 87 u. Mahlet 1978, S. 80), etc. Besonders deutlich wird die Verweisung von Widersprüchen und Schwierigkeiten der »mütterlichen« Haltung in die Anormalität (um nicht zu sagen: ihre Kriminalisierung) an gebräuchlichen Muttertypologien, wie der Rottmannschen Einteilung der Mütter in »ideale Mütter«, »katastrophale Mütter« und »ambivalente Mütter« (vgl. Caruso 1976, S. 33) oder die Klassifikation von Spitz, in welcher die »’gute, normale Mutter’« umstandslos solchen Müttern gegenübergestellt wird, »deren von der Norm abweichende Persönlichkeiten einen pathogenen Einfluß auf die Entwicklung ihrer Kinder haben können« (1969, S. 142). Es ist offensichtlich, daß derartige Einschätzungen in der Ideologie von der »natürlichen« Bestimmung der Frau zur Mutterschaft und der »weiblichen« Selbstlosigkeit und Verzichtsbereitschaft verhaftet sind und daß der Ausgrenzung aus der »Normalität« hier letztlich eine moralische Verurteilung von Müttern, die nicht dem Kind total »ergeben« sind, sondern auch eigene Interessen und Lebensan- ||30| sprüche haben, oder gar gesellschaftlichen und politischen Zielen sich verpflichtet sehen, zugrunde liegt. – Wir stellen gegenüber derartigen ideologischen Verkennungen und Mystifikationen der Elternsituation fest: Es ist kein individuelles Problem der Betroffenen, sondern ergibt sich aus der objektiven Lage der Familie und ihrer Mitglieder in der bürgerlichen Gesellschaft, daß hier mehr oder weniger gravierende Widersprüche zwischen den Anforderungen des Kindhabens und den (wie immer gearteten) eigenen Lebensinteressen der Mutter bzw. der Eltern auftreten müssen (vgl. Dreier 1980). Tiefgreifende Konflikte und Verarbeitungsschwierigkeiten der Eltern nach der Geburt des Kindes einschließlich ambivalenter bis aggressiver Impulse dem Kind selbst gegenüber sind also weder abartig noch verwerflich, sondern als Ausgangslage des weiteren Familienlebens »normal«, ja selbstverständlich. Wenn solche Konflikte und Schwierigkeiten in psychologischen Theorien und Befunden nicht auftauchen, dann nicht deswegen, weil es sie nicht gibt, sondern weil sie ideologisch verleugnet werden, sowohl von den Psychologen wie auch von den »untersuchten« Eltern (die zudem sicherlich häufig gerade unter dem »moralischen« Druck der Anwesenheit von »Autoritäten« wie Psychologen/Psychoanalytikern davon nicht zu sprechen wagen). Wir reden deswegen hier von der Grundambivalenz der elterlichen bzw. mütterlichen Interessenlage gegenüber dem Säugling. Die scharfe und kompromißlose Heraushebung der aus den Divergenzen und Unvereinbarkeiten der kindbezogenen Interessen und Anforderungen mit den eigenen Interessen und Lebensansprüchen der Eltern entstehenden Ambivalenzen und Aggressionen dem Kind gegenüber ist die Voraussetzung dafür, daß man in der Analyse der Verarbeitungs- und Bewältigungsmöglichkeiten dieser Widersprüche die Frage der frühkindlichen Subjektivitätsentwicklung einer Klärung näherbringen kann.

Eine verbreitete Vorstellung darüber, wie die genannten Interessenwidersprüche zu verarbeiten und aufzuheben sind, liegt in der Auffassung, daß das Kind die Eltern, besonders die Mutter, durch seine Existenz und das darin liegende Glück für sonst erlittene Einbußen an Lebensmöglichkeiten und den damit verbundenen Verzicht vollauf entschädige. Diese Vorstellung findet sich sowohl in psychologischen Auffassungen wie auch in der Selbst- und Lebensdeutung der betroffenen Eltern. Psychoanalytiker heben häufig in diesem Zusammenhang die sexuell getönte Befriedigung der Mutter durch den Körperkontakt mit dem Kind, insbesondere beim Stillen hervor (vgl. etwa Caruso 1976, S. 51 und Spitz 1969, 5.217). Aussagen, in denen die Beglückung aufgrund einer elementaren sinnlich-vitalen Verbundenheit mit dem Kind zum Ausdruck gebracht wird, finden sich – oft in unmittelbarem Zusammenhang mit den er wähnten Schilderungen über gravierende Einschränkungen von Lebensmöglichkeiten durch das Kind – auch in den Tagebüchern: »Wir neh- ||31| men den Vorhang zwischen uns. X. hebt ihn hoch, legt sein Gesicht auf meins und freut sich. Ich freue mich auch, weil es so ein schönes Gefühl ist, von X. aktiv liebgehalten zu werden.« – »X. ist schön! Ich habe ihn lieb« (als einzige Eintragung eines Tages). – »Manchmal habe ich ein ganz intensives Zärtlichkeitsgefühl für X., so intensiv, daß ich denke, das ist nicht möglich.« – »… ich will mich mit dem von mir heiß geliebten Kind abgeben…« – »Sie wächst uns von Tag zu Tag mehr ans Herz – wie soll das nur weitergehen?«.

Die elementare, sinnlich getönte Bindung der Mutter/des Vaters an das Kind ist ein Ausdruck unmittelbar-vitaler, damit primär individueller Bedürfnisse und enthält so – wenn sie nicht in einer »verallgemeinernden« Beziehung zum Kind aufgehoben wird (s.u.) – die Tendenz zu einer »Privatisierung« der Gefühle gegenüber dem Kind, begünstigt damit die Entstehung von emotionalen Instrumentalverhältnissen zwischen Eltern und Kind, wie ich sie früher geschildert habe. Aus der beglückten Feststellung, daß das Kind einen mit seiner Existenz für Verzicht »entschädigt«, daß es die auf es gerichtete Mühe mit Zuwendung vergilt – »… man hat das Gefühl, daß das Kind die ganze in es hineingesteckte Freundlichkeit und Liebe erwidert…« – wird dann unvermerkt die dem Kind zugeschriebene Funktion, die Eltern durch Liebe und Zuwendung für ihren Verzicht und ihre Mühe zu entschädigen, womit die für Instrumentalverhältnisse grundlegende soziale Regulationsform der »Kompensation« (vgl. S. 17f.) hier von den Eltern in ihrer Beziehung zum Kind initiiert wird.

Unsere Problematisierung derartiger emotionaler Instrumentalisierungen des Verhältnisses der Eltern zum Kind ist nicht irgendwie »wertend« oder gar moralisch aburteilend gemeint, sondern ist begründet in unserer Auffassung, daß, sofern der Instrumentalaspekt für die Eltern-Kind -Beziehungen bestimmend wird und bleibt, dies notwendig schwerwiegende psychische Belastungen und Entwicklungsbehinderungen für die betroffenen Kinder und Eltern mit sich bringen muß. Besonders klar tritt dies hervor, wenn man den Umstand artikuliert, daß das Kind den elterlichen Forderungen nach emotionaler Kompensation nicht vollständig nachkommen wird und kann (s.u.). Hier verdeutlicht sich als Kehrseite der Dankbarkeitsforderung an das Kind der Exklusivitätsanspruch des Genusses der kindlichen Zuwendung – »Dagegen irritierte sie (die Mutter, K.H.) X.s Freundlichkeit gegenüber Leuten, die nicht zu unserem engeren Freundeskreis gehören« – wobei die darin sich ausdrückende Konkurrenz um die Zuwendung des Kindes häufig in Form der Ablehnung, das Kind »anderen Leuten« zu überlassen, insbesondere der emotionalen Sperre gegen die »Krippe«, auftritt: »Ist es nicht ein Abschieben des Kindes, können Leute, die X. tausendmal weniger liebhaben als wir so gut zu ihr sein wie wir?«, wobei aus derartigen Haltungen häufig eine ||32| emotionale Voreingenommenheit gegenüber den »Krippen«-Erzieherinnen resultiert und die emotionale Konkurrenzsituation sich etwa in dem (mit Erleichterung vermischten) Befremden darüber äußert, daß das Kind die doch so »unsympathische« Erzieherin offensichtlich mag, sich generell in der Krippe »wohlzufühlen« scheint, manchmal gar nicht nach Hause will, etc. Die früher geschilderten, mit der emotionalen Instrumentalbeziehung verbundenen emotionalen Qualitäten der Eifersucht, der Empfindlichkeit, des Verletztseins, der Enttäuschung, etc. treten dem Kind gegenüber dann besonders scharf hervor, wenn ein Elternteil erfahren muß, daß das Kind den anderen Elternteil, ja vielleicht generell andere Personen bevorzugt; man selbst also vom Kind »zurückgesetzt« oder gar abgelehnt wird: »Ein weiterer wichtiger Punkt, besonders für mich, ist X.s Bevorzugungsverhalten. Hat er die Wahl, also sind Y. (der Vater, K.H.) und ich zu gleicher Zeit im Zimmer, geht er immer zu Y. Soll er dann von Y.s Arm auf meinen, gibt es fast regelmäßig Knatsch bzw. bin ich selig, wenn X. nicht anfängt zu schreien… Ich reagiere auf solche Situationen meist hilflos traurig, manchmal auch ein bißchen aggressiv, was mich dann aber noch zerknirschter macht … Mich trifft es auch, daß X. wenn Z. (eine Bekannte, K.H.) kommt, er sofort auf sie zu will, auf ihren Arm möchte und auch von Y. weg. Ich finde das einfach ungerecht, sie wohnt zwar mit uns, ist aber fast nie da. … Y. ist nämlich auch ganz traurig, daß X. seine Liebe nicht gleichmäßig verteilt.« – »Am Dienstag hat X.s Reaktion mich tief verletzt… Wir holten ihn am Dienstag gemeinsam (von der Krippe, K.H.) ab. X. stürzt sich sofort auf Y., wie immer, wenn er die Wahl hat. Wir gehen zum Auto, ich setze mich nach hinten, um ihn auf den Schoß zu nehmen. In dem Moment, in dem Y. mir X. nach hinten reicht, fängt er an zu weinen, bäumt sich auf, schluchzt, als sei es das Schlimmste zu mir, wahrscheinlich richtiger von Y. weg zu kommen. Das hat mir sehr weh getan, so ein Gefühl des Verletztseins ganz tief im Bauch. Vielleicht ist es albern, überempfindlich, aber so war’s. X. war erst wieder zu beruhigen, als er zu Hause angekommen und von Y. hochgetragen wurde. Ich hätte ihn auch nicht hochtragen wollen… Ich finde bei mir keine Gründe, die X.s Reaktionen rechtfertigen.«

Aus den angeführten Beispielen verdeutlicht sich, wie mit der emotionalen Instrumentalisierung des Kindes durch die Eltern gleichzeitig und notwendig von diesen die Instrumentalisierung der Eltern durch des Kind gefordert und gefördert wird: Das Kind soll gemäß der kompensatorischen Regulationsform seine Zuwendung nur denen »schenken«, die es »verdienen«, also vor allem den Eltern, die das meiste »für es getan« haben; es soll mit seinen Liebesbeweisen »gerecht« sein, muß seine emotionalen Reaktionen »rechtfertigen«, soll seine Emotionen wenigstens »gleichmäßig verteilen« etc. Hier wird also beim Kind genau die verselb- ||33| ständigte Demonstration von Emotionalität alt Mittel der Belohnung und Bestrafung begünstigt, die wir weiter oben als wesentliches Charakteristikum der emotionalen Instrumentalverhältnisse herausgestellt hatten. Damit wird hier jener »instrumentelle« Stil wechselseitiger emotionaler Manipulation unterstützt, bei dem das Kind lernt, seine Zuwendung zur Realisierung seiner individuellen Interessen bewußt »einzusetzen«, nicht nur »süß« und »niedlich« zu sein, sondern seine »Süßigkeit« und »Niedlichkeit« auch zu demonstrieren und zu forcieren, um die Eltern »weich zu machen« und »einzuspannen« (was dann zu dem bekannten Zueinander der »Kindertümelei« der Erwachsenen und des »Kindlichkeitsgetues« der Kinder führt). Dies alles wirkt (sofern nicht durch andere Kräfte aufgehoben, s.u.) notwendig der Entwicklung der Subjektivität des Kindes durch reale Erweiterung der Verfügung über seine Lebensumstände in Überschreitung seiner Individualität entgegen, indem hier die Tendenz zum Sich-Einrichten in der Abhängigkeit durch das opportunistische Sich-Gut-Stellen mit den Autoritäten als Haltung gefördert wird und das Kind sich darauf einstellt, individuell »zurechtzukommen« und »sich durchzuschlagen«, indem es andere für seine Interessen ausnutzt und dabei seinen Vorteil durch Zugeständnisse erkauft, etc.

Hinzukommt die psychische Problematik, die daraus entsteht, daß das Kind den Anforderungen der Erwachsenen nach dem »Verdienst« entsprechender, »gerechter«, »gleichmäßiger« etc. Zuteilung seiner Emotionalität, selbst wenn es dies zur individuellen Verbesserung seiner Lage will, niemals erwartungsgemäß nachkommen kann – und zwar deswegen, weil Emotionalität die wirklichen Umweltbeziehungen des Individuums, damit auch das wirkliche Verhalten der jeweiligen Erwachsenen zum Kind in seiner Bedeutung für dieses widerspiegelt, also auch dann psychische Realität bleibt, wenn die gegenteiligen Emotionen zu demonstrieren zweckmäßig wäre. Die wirklichen Emotionen stehen also mit den demonstrierten und eingesetzten Emotionen in einem widersprüchlichen Verhältnis und können immer (u.U. gegen die vordergründigen Interessen des Individuums) in das Verhalten durchschlagen. In diesem Zusammenhang kann etwa auch das in den Tagebüchern geschilderte Bevorzugungs- bzw. Zurückweisungsverhalten des Kindes, das damit ja seine Lage aktuell keineswegs verbessert, und in welchem es sich möglicherweise gegen die emotionale Instrumentalisierung wehrt, gesehen werden, wie eine betroffene Mutter selbst herausanalysiert: »Meine Mutter hängt mit einer Affenliebe an X. … Aber so richtig kann sie seine Liebe nicht gewinnen. Und mir fällt auch auf warum. Sie will was für sich (gerade wie ich), ein Stückchen Zuneigung. Sie geht nicht wirklich auf ihn ein. So ähnlich muß es sein wie ich mich (manchmal?) X. gegenüber verhalte.« – Die Konstellation: Zuwendungs- und Dankbarkeitsforderung der Eltern, Demonstration von Zuwendung und Dankbarkeit vom Kind, aber ||34| gleichzeitig die Unfähigkeit, die demonstrierten Gefühle auch tatsächlich zu haben, verstärkt die (in ihrer Genese hier nicht umfassend analysierbaren) Schuldgefühle der Kinder gegenüber den Eltern und verleiht ihnen eine besondere Qualität dadurch, daß man sich selbst der Unaufrichtigkeit den Eltern gegenüber beschuldigen muß und diese einem als von einem selbst Hintergangene noch besonders leid tun, etc. Solche Schuldgefühle gegenüber den »armen Eltern«, denen man das, was sie für einen getan haben, nie vergelten kann, o.ä. ist in der weiteren Entwicklung m.E. eines der zentralen »Bindemittel« der Kinder an die Eltern, damit der oft lebenslangen emotionalen Abhängigkeit der erwachsenen Kinder von den Eltern: der mit Aggression gemischten sentimentalen Nachsichtigkeit, der Unfähigkeit, ihnen gegenüber legitime Lebensinteressen zu artikulieren und durchzusetzen, womit man die Eltern aus »Rücksichtnahme« von allem, was einem wichtig ist, fernhält, sie damit unter dem Vorwand zärtlicher Fürsorge in ihrer kooperativen Lebensentfaltung gravierend behindert, sie, indem man die Auseinandersetzung mit ihnen scheut, nicht ernst nimmt, abschiebt, ghettoisiert, sich so für die durch sie erlittenen unaufhebbaren Schuldgefühle rächt, was wiederum deren Verstärkung nach sich zieht, etc. Diese bigotte und quälende »Anhänglichkeit« der Kinder an die Eltern, die die Subjektentwicklung aller Beteiligten behindert und eine zentrale Grundlage wesentlicher Lebensschwierigkeiten ist, ist m.E. die gravierendste Spätfolge von frühkindlichen Eltern-Kind-Beziehungen, sofern sie durch die geschilderte wechselseitige emotionale Instrumentalisierung bestimmt sind und bleiben.

Wir haben bisher mit den »instrumentellen« nur einen Aspekt der Beziehung zwischen Eltern und Kindern in der Frühphase der kindlichen Entwicklung berücksichtigt. Gleichzeitig ist hier aber, wie dargelegt, in Rechnung zu stellen, daß, mindestens in Ansätzen, auch der andere, der »Subjektaspekt« der Beziehungen realisiert ist: die Tendenz zur »Verallgemeinerung« der wechselseitigen Bindung in Richtung auf eine Gemeinsamkeit unter dem Ziel der Verfügung über die eigenen relevanten Lebensbedingungen, damit einer »menschlichen« Entwicklung der Beteiligten. Solche Tendenzen können den Instrumentalaspekt der Eltern-Kind-Beziehungen zwar unter den bestehenden Verhältnissen kaum beseitigen, sie können aber langfristig sich in der Beziehung immer mehr als bestimmend durchsetzen, so auch die psychischen Implikationen der Instrumentalverhältnisse in der Entfaltung individueller Subjektivität »aufheben«. – Wie aber ist die Auffassung zu konkretisieren, daß sich bereits in der frühen Kindheit Allgemeininteressen, wie wir sie bestimmt haben, als gemeinsame Interessen, durch welche Eltern und Kinder miteinander verbunden sind, ansatzweise zur Geltung bringen können? Um diese Frage klären zu können, müssen wir zunächst unsere bisherige Akzentuierung der Analyse auf die elterliche Interessenlage überschreiten ||35| und das Problem der kindlichen Interessen und ihres »Schicksals« bei der Entwicklung der Eltern-Kind-Beziehungen explizit aufgreifen.

5. Rückbezogenheit auf unmittelbare Befriedigung und Gerichtetheit auf langfristige Verfügung über die eigenen Lebensumstände als widersprüchliche Tendenzen innerhalb der kindlichen Interessenlage

Am Problem des Wesens und der Entwicklung kindlicher Interessen und Bedürfnisse läßt sich – nach den Widersprüchen hinsichtlich der Eigenart der elterlichen Interessenkonstellation – eine weitere zentrale Differenz zwischen der kritisch-psychologischen und der traditionell psychologischen, insbesondere psychoanalytischen Konzeption aufweisen. Um diese Divergenz zu verdeutlichen, setzen wir an dem Tatbestand an, daß über frühkindliche Entwicklung in der psychoanalytischen Sozialisationstheorie mehr oder weniger deutlich davon ausgegangen wird, daß der Status des Neugeborenen einen Zustand totaler Bedürfnisbefriedigung impliziert, und daß die weitere Entwicklung des Kindes sodann notwendig in einer zunehmenden Versagung und Einschränkung der kindlichen Bedürfnisse bzw. Interessen besteht, wobei im Hinblick auf den Entwicklungsfortschritt dann nur die Alternative bleibt, ob das Kind diese Versagungen und Einschränkungen psychisch verarbeiten kann, was ihre der Verarbeitungskapazität des Kindes angemessene, »altersgemäße«, Dosierung voraussetzt, oder ob beim Kind, wenn die Versagungen zu gravierend werden, psychische Störungen und Fehlentwicklungen resultieren. Kohut (1976) hebt in diesem Zusammenhang die notwendige »schrittweise Enttäuschung bzw. »optimale Frustration« des Kindes durch die Eltern hervor (S. 70, Hervorh. K.H.) und stellt dazu fest: »Somit ist der wichtigste Aspekt der frühesten Mutter-Kind-Beziehung das Prinzip der optimalen Versagung, was entsprechend auch für die spätere Umwelt des Kindes gilt« (S. 86, Hervorh. K.H.). Lorenzer (1973) betont besonders die Härte und die Erzwungenheit dieses Prozesses der Bedürfniseinschränkung: »Die, im Beginn noch organismische, Lebensgeschichte des Kindes ist ein Vorgang zunehmender Kanalisierung der kindlichen Bedürfnisse. Die Brechung oder, milder ausgedrückt, die Beeinflussung der originären Bedürfnisse ist ein Weg, bei dem jeder Schritt den nachfolgenden determiniert. Umsetzung dieser Wünsche in Realität biegt so eine Entwicklungslinie zunehmender Formung der Körperbedürfnisse zurecht« (S. 33, Hervor. K.H.). Spitz (1969) wendet dies ins Prinzipielle: »Die Bedeutung der Versagung für die Fortschritte der Entwicklung kann gar nicht überschätzt werden … Die Versagung ist in die Entwicklung eingebaut, sie ist der mächtigste Katalysator der Evolution … das Wohl des Kindes erfordert Frustration …« (S. 166, Hervorh. K.H.).

Es ist auf dem Hintergrund unserer Gesamtkonzeption offensichtlich, daß in derartigen Auffassungen der psychoanalytischen Sozialisations- ||36| theorie die ontogenetische Entwicklung mit der Anpassung an in ihren wesentlichen, also gesellschaftlichen Aspekten unveränderbare Lebensbedingungen und ein erfolgreicher Entwicklungsprozeß mit dem Gelingen des Sich-Einrichtens in der Fremdbestimmung und Abhängigkeit gleichgesetzt wird. Der Forderung, die Mutter habe »im Dienst« des Kindes ihre eigenen Lebensinteressen zurückzustellen, entspricht also die Heraushebung des sukzessiven »Zurücksteckens« als zentralem Prinzip der ontogenetischen Entwicklung. Der wachsende »Realismus«, zu dem das Kind während dieses Entwicklungsprozesses kommen soll, ist gleichbedeutend mit der wachsenden Fähigkeit und Bereitschaft, sich mit den bestehenden Lebensverhältnissen, die eine Durchsetzung und Realisierung zentraler Lebensinteressen behindern, abzufinden.

Der wesentliche Grund für solche Vorstellungen von Ontogenese, in welchen die menschliche Subjektentwicklung, wie nachdrücklich sie auch verbal beschworen werden mag, begrifflich und in ihrer Wirklichkeit total verfehlt werden muß, liegt darin, daß hier menschliche Bedürfnisse und Interessen grundsätzlich nur als bloß individuell verstanden werden können, die Identität zwischen individuellen und allgemeingesellschaftlichen Interessen nicht zu den Denkmöglichkeiten der bürgerlichen Sozialwissenschaft gehört. Dadurch müssen dann gesellschaftliche Kräfte, auch soweit sich in ihnen Allgemeininteressen ausdrücken, ihnen also gesellschaftliche Subjektivität zukommt, als den individuellen Interessen und Bedürfnissen äußerliche, versagende und einschränkende Instanz aufgefaßt werden und die Funktion der Eltern kann nicht anders gesehen werden denn als schrittweise Einübung des Kindes in das Ertragen und psychische Verarbeiten der gesellschaftlichen Einschränkungen und Versagungen, damit es sich »realistisch« damit abfinden lernt und so »im Leben« zurechtkommt. Soziale Beziehungen jeder Größenordnung werden so mit Instrumentalverhältnissen gleichgesetzt; auch die Eltern-Kind-Beziehung wird mithin nur in ihrem instrumentellen Aspekt erfaßbar, also als Arrangement, in welchem günstigenfalls durch entsprechende Regulationen die Realisierbarkeit der je individuellen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten, also der wechselseitige individuelle Vorteil optimiert wird. Die Gemeinsamkeit beschränkt sich hier also auf das Interesse an der Aufrechterhaltung der Beziehung zur Wahrung dieses wechselseitigen Vorteils. Die Frage nach in Allgemeininteressen gegründeten gemeinsamen inhaltlichen Interessen der Eltern und des Kindes muß so schon als Frage unverständlich und sinnlos erscheinen.

Wenn wir nun dieser verfehlten Grundkonzeption die einschlägigen kritisch-psychologischen Auffassungen gegenüberstellen, so bedeutet dies nicht, daß wir die Existenz von bloß individuellen Bedürfnissen und Interessen oder das Faktum von Versagungen innerhalb der frühkindlichen Entwicklung leugnen. Aus den eingangs skizzierten funktional- ||37| historischen Analysen ergab sich jedoch, daß der Widerspruch zwischen allgemeingesellschaftlichen und individuellen Interessen generell nicht mit dem äußeren Widerspruch zwischen »Gesellschaft« und »Individuum« gleichgesetzt werden darf, sondern sich in der Bedürfnis- und Interessenstruktur des Individuums selbst widerspiegelt. Damit sind auch die bloß individuellen, auf kurzfristige Befriedigung gerichteten Impulse von Anfang an nur ein Aspekt der kindlichen Bedürfnis- und Interessenstruktur, der andere Aspekt sind Tendenzen zur Überwindung der Ausgeliefertheit an aktuelle Lebensbedingungen, d.h. der Angst, in Erweiterung der Verfügung über die eigenen relevanten Lebensumstände, damit Überschreitung der Individualität durch Zusammenschluß mit anderen. Die »kooperative Integration«, die wir früher erwähnten, impliziert mit mithin nicht nur die Entwicklung »produktiver« Fähigkeiten, sondern darin gleichzeitig auch die Entfaltung »produktiver« Bedürfnisse« nach Erweiterung der kollektiven Selbstbestimmung. Die Subjektentwicklung als kooperative Integration hat damit eine in der gesellschaftlichen Natur des Menschen begründete positive emotionale Wertigkeit für das Individuum. Das genannte Widerspruchsverhältnis besteht also zwischen Bedürfnissen und Interessen, die auf kurzfristige aktuelle Befriedigung, und solchen, die auf eine langfristige Verbesserung der eigenen Lebenslage, damit auch der Möglichkeiten unmittelbarer Befriedigung gerichtet sind. Dabei müssen – da die Verfügung über die eigenen Lebensumstände immer den Ausgriff in die gesellschaftliche Realität unter Entfaltung von für die Realisierung allgemeiner Ziele relevanter Fähigkeiten bedeutet – in der »produktiven« Entwicklung notwendig Risiken und Anstrengungen, die den aktuellen Impulsen widerstreiten, übernommen werden. Dieser Widerspruch wird jedoch dadurch als »innerer« Entwicklungswiderspruch auf immer höheren Ebenen aufgehoben, daß die kurzfristig-unmittelbaren Bedürfnisse selbst nur im Zusammenhang »produktiver« Fähigkeits- und Bedürfnisentwicklung, also im Kontext immer wachsender Angstfreiheit und langfristiger positiver Lebensperspektiven, in wirklich »menschlicher« Qualität zu entfalten und zu befriedigen sind, so daß man global von einem »produktiven« Entwicklungsbedürfnis des Menschen reden kann. – Der innere Widerspruch zwischen perspektivisch gesellschaftsbezogenen und aktuell-unmittelbaren Interessen und Bedürfnissen des Individuums erscheint unter solchen historisch bestimmten gesellschaftlichen Verhältnissen als äußerer Widerspruch, in denen durch Unterdrückung der realen Möglichkeiten durch Teilhabe an der gemeinsamen Selbstbestimmung der Betroffenen über ihre eigenen Angelegenheiten das Individuum nicht in kooperativer Integration seine »produktiven« Fähigkeiten und Bedürfnisse entfalten kann, sondern auf die kurzfristige Befriedigung unmittelbarer Bedürfnisse zurückgeworfen ist. Hier sind dann tatsächlich die vom Individuum unbeeinflußbare ein- ||38| schränkende und versagende Gesellschaft und die bloß individuellen Bedürfnisse und Interessen des einzelnen in einem scheinhaften Ausschließungsverhältnis gegenübergestellt und die Individualentwicklung wird nicht als Möglichkeit zur wachsenden Teilhabe an kollektiver Selbstbestimmung, sondern nur in dem Aspekt der wachsenden Fähigkeit zur bloß psychischen Verarbeitung unabänderlicher gesellschaftlicher Beeinträchtigungen wahrgenommen – ein (freilich unter kapitalistischen Klassenverhältnissen »normaler«) historischer Sonderfall objektiven gesellschaftlichen Scheins, der von den geschilderten Sozialisationstheorien als reales Paradigma menschlicher Entwicklung überhaupt stilisiert wird (zu diesem Abschnitt vgl. Ute H. -Osterkamp, 1976).

Wenn wir nun nach diesen Zwischendarlegungen zum Problem der Übereinstimmung/ Divergenz elterlicher und kindlicher Interessen zurückkehren, so läßt sich verdeutlichen: Die geschilderten unmittelbaren kindbezogenen Interessen der Eltern samt deren Widerspruch zu ihren sonstigen Lebensinteressen und die daraus resultierende »Privatisierung« der Gefühlsbindungen und emotionale Instrumentalisierung der Eltern-Kind-Beziehung etc., widersprechen weder total den Bedürfnissen und Interessen des Kindes, noch stimmen sie total damit überein. Es ist vielmehr die »unmittelbare« Seite der geschilderten widersprüchlichen Bedürfnis- und Interessenstruktur des Kindes, mit der sich die Seite der unmittelbaren Interessen der Eltern hier quasi verbündet. Es werden daher also von den Eltern jene realen Tendenzen des Kindes unterstützt, die auf kurzfristige Befriedigung, Anstrengungs- und Risikovermeidung, damit auf das Verharren im je gegenwärtigen Entwicklungsstand, bezogen sind. Nur, weil die Eltern mit ihrem Bestreben, das Kind gemäß ihren eigenen emotionalen Zuwendungsbedürfnissen etc. gefügig, freundlich, niedlich, klein, abhängig zu halten, in den genannten Tendenzen des Kindes selbst Widerhall finden, kann es tatsächlich zu den geschilderten Erscheinungen wechselseitiger emotionaler Instrumentalisierung kommen. Dies bedeutet aber natürlich gleichzeitig, daß die beim Kind ebenso realen Tendenzen, die Abhängigkeit und Ausgeliefertheit in Richtung auf die sozial vermittelte Verfügung über seine eigenen Lebensumstände zu überwinden, damit auch die Möglichkeit zur qualitativen Höherentwicklung der in den »produktiven« aufgehobenen unmittelbaren Bedürfnisse selbst, hier von den Eltern geschwächt werden. Die Eltern fördern durch die Art der zu den Kindern aufgenommenen Beziehungen also, indem sie die Entwicklungsinteressen des Kindes negieren, die geschilderte »Veräußerlichung« des inneren Entwicklungswiderspruchs zwischen »produktiven« und kurzfristig-unmittelbaren Bedürfnissen, unterstützen mithin die beim Kind auch vorhandene Neigung, um kurzfristiger Befriedigung, Konfliktlosigkeit, Anstrengungsvermeidung willen seine eigenen langfristigen Lebensinteressen und Ent- ||39| faltungsmöglichkeiten zu verraten, indem es sich in der Fremdbestimmung und Abhängigkeit einrichtet.

Aus diesen Überlegungen ergibt sich, daß die Eltern zum »Bündnispartner« der »produktiven« Bedürfnisse des Kindes werden müssen, wenn dabei eine Förderung der Subjektentwicklung des Kindes resultieren soll: Sie werden dadurch, da die unmittelbaren Bedürfnisse in den »produktiven« aufgehoben sind, zum Bündnispartner der Entwicklungsinteressen quasi des »ganzen Kindes«, womit hier eine inhaltliche Gemeinsamkeit der elterlichen und kindlichen Interessen sich herausbilden kann. Es ist unseren früheren Darlegungen klar, daß es nur die eigenen »produktiven« Entwicklungsinteressen der Eltern sein können, also ihre Tendenzen zur Erweiterung der Bestimmung über ihre Lebensbedingungen durch kooperative Integration, d.h. zur Entwicklung ihrer Subjektivität etc., aus denen eine Gemeinsamkeit mit den kindlichen Entwicklungsinteressen erwachsen kann; ebenso klar ist, daß dabei die unmittelbaren emotionalen Bindungen der Eltern an das Kind (und umgekehrt) nicht negiert werden, sondern in der Entfaltung der »produktiven« Gemeinsamkeit zwischen Eltern und Kindern aufgehoben, also auch erhalten sind. Keineswegs klar ist allerdings, wie die »produktiven« Entwicklungsinteressen der Eltern und der Kinder – da sie doch zunächst in gänzlich unterschiedlichen Lebensbereichen entstanden sind und sich entfalten, und da die allgemeinen gesellschaftlichen Ziele der Erwachsenenwelt mit den Zielen innerhalb der Lebenswelt eines Säuglings kaum etwas zu tun zu haben scheinen – zu realer Gemeinsamkeit miteinander vermittelbar sein sollen. Was sind es denn nun für »Allgemeininteressen«, die sich sowohl in den elterlichen wie in den kindlichen Individualinteressen so durchsetzen können, daß daraus tatsächlich die Verbundenheit einer Subjektbeziehung, damit Unterstützung der Subjektentwicklung des Kindes wie der Eltern, sich anbahnen kann?

6. Perspektiven der Verbundenheit zwischen Eltern und Kindern in gemeinsamer Subjektentwicklung

Wer darüber befremdet ist, daß man angesichts einer so persönlichen und privaten Angelegenheit wie den Beziehungen zwischen den Eltern und ihrem Säugling die Wirksamkeit allgemeingesellschaftlicher Interessen innerhalb der Familie überhaupt als Problem formulieren kann, der mag sich auf dem Weg zur Überwindung dieses Befremdens zunächst einmal fragen, woher eigentlich das dezidierte Interesse des bürgerlichen Staates an einer so »privaten« Sache wie der Familie stammt, warum es also ein »Familienministerium« gibt, warum man sich um »Familienpolitik« streitet, warum die Familie »unter den besonderen Schutz des Staates« gestellt wird, etc. Bei einer Ventilation dieser Frage mag einem dann u.a. ||40| auffallen, daß es gerade die konservativen bis reaktionären politischen Kräfte in unserer Gesellschaft sind, die ein besonderes Interesse gerade an der Aufrechterhaltung der »Privatheit« der Familie haben, die Rechte der Eltern an ihren Kindern betonen, die »Einmischung« des Staates in die Familienerziehung ablehnen, öffentliche Kleinkinderziehung als schädlich und verwerflich denunzieren, etc. Die »Privatheit« der Familienverhältnisse entpuppt sich hier also selbst als Politikum. Damit verdeutlicht sich auch unter diesem Aspekt, daß »Privatverhältnisse« eine besondere Form der Gesellschaftlichkeit, nämlich der sich selbst negierenden Gesellschaftlichkeit »in« den bürgerlichen Privatformen ist. Das politische Interesse an der Aufrechterhaltung der Privatheit der Familie wird so als politisches Partialinteresse im Sinne des Kapitals erkennbar, nämlich als Interesse an der naturwüchsigen Reproduktion von »privaten« Bewußtseinsformen und in der Fremdbestimmtheit kapitalistischer Verhältnisse fraglos sich einrichtender Individuen durch die Form der Familienbeziehungen und der daraus erwachsenen funktionalen und intentionalen Erziehung.

Sofern man dies akzeptiert, kann es nicht mehr weit zu der Einsicht sein, daß, wenn kapitalistische Partialinteressen auf die Erhaltung der Befangenheit der Familienbeziehungen in den Privatformen gerichtet sind, ein dieses Partialinteresse negierendes gesellschaftliches Allgemeininteresse daran bestehen muß, diese Befangenheit zu überwinden, also die Aspekte der Familienbeziehungen zu entfalten, durch welche die Entwicklung des Kindes in Richtung auf Teilhabe an gesellschaftlicher Subjektivität, damit Stärkung der auf die gesellschaftliche Durchsetzung der selbstbestimmten Verfügung aller über ihre eigenen Angelegenheiten gerichteten Kräfte, gefördert wird. Damit ist hier dem gesellschaftlichen Allgemeininteresse eine Fassung gegeben, durch welche verständlich wird, wie die geschilderten Entwicklungsinteressen des Kindes zum über das Allgemeininteresse vermittelten gemeinsamen Interesse der Eltern und des Kindes werden können. Ein solches Bündnis zwischen Eltern und Kindern unter dem Vorzeichen der kindlichen Subjektentwicklung ist ein Politikum allerersten Ranges, was eben aus der Gewalt und Unerbittlichkeit sichtbar wird, mit welcher die reaktionären Kräfte im Bündnis mit dem »privaten« Aspekt des Bewußtseins der Eltern eine derartige »Subjektivierung« der Familienbeziehungen zu unterbinden trachten: Wenn bisher die Berufsverbote gegen Lehrer nicht »logisch« durch »Berufsverbote« gegen Eltern ergänzt worden sind, so vermutlich nur deswegen, weil vorläufig über die geschilderten Mechanismen der emotionalen Instrumentalisierung und der »Privatisierung« der Gefühlsbindungen die Familie ihre Funktion der Einübung der Kinder in das Leben mit der Fremdbestimmtheit noch leidlich erfüllt.

Wenn man sich erst einmal verdeutlicht hat, daß die Eltern. soweit ihre ||41| eigene Lebensführung durch die Entfaltung ihrer Subjektivität bestimmt ist, damit gleichzeitig objektiv in Übereinstimmung mit dem »subjektiven« Entwicklungsinteresse des Kindes stehen, verfügt man über die begrifflichen Voraussetzungen, um bereits in den Frühstadien des Umgangs der Eltern mit ihrem Säugling Ansätze in Richtung auf die Entfaltung des »subjektiven« Aspekts der Eltern-Kind-Beziehungen herauszuanalysieren. – Wie die Subjektbeziehungen generell die Tendenz auf ihre volle Verallgemeinerung in sich tragen, also »Kampfbeziehungen« gegen Unterdrückung darstellen (vgl. S. 14), so ist auch mit dem »subjektiven« Aspekt der elterlichen Lebensführung die Hilflosigkeit, Abhängigkeit und »Unmündigkeit« des Kleinkindes unvereinbar. Daraus erklärt sich, daß – wie in den Tagebüchern unseres Projektes in mannigfacher Weise sichtbar wird – Eltern, die sich selbst in ihrer Subjektivität entwickeln wollen, nicht nur an dem unmittelbaren und spezifischen emotionalen Befriedungswert der »kindlichen« Existenz und Zuwendung interessiert sind, sondern im Widerspruch dazu auch ein emotional begründetes Ungenügen an der noch mangelnden »Subjekthaftigkeit« der kindlichen Aktivitäten erfahren und so mit den Entwicklungsinteressen des Kindes sich verbünden. In der folgenden Tagebuchpassage ist dieser Widerspruch direkt auf den Begriff gebracht: »Gegenüber ihrer (des Säuglings, K.H.) Weiterentwicklung haben wir manchmal ein zwiespältiges Verhältnis. Manchmal gefällt uns der je erreichte Entwicklungsstand so gut, daß wir – so Y. (die Mutter, K.H.) wörtlich – am liebsten ‚die Zeit anhalten würden‘ – womit dieser Wunsch im Widerspruch zur Freude über alles Neue steht. Ich könnte mir denken, daß eine solche Haltung der Eltern bei größeren Kindern zu einem echten Entwicklungshemmnis werden kann, wenn etwa gegen ein gewisses Selbständigkeitsstreben die ‚Süßigkeit‘ der Abhängigkeit bewahrt werden soll (womit sich dann die Eltern auf einem primitiven Niveau besonders wichtig nehmen können).«

Das Ungenügen der Eltern an der noch unentwickelten Subjekthaftigkeit des Kindes manifestiert sich in der emotionalen Beteiligung, mit der sie in den sozialen Umgangsweisen des Kindes Anzeichen dafür begrüßen, daß es immer mehr zu einem »richtigen Kind« bzw. zu einem »richtigen Menschen« zu werden beginnt. Gerade das Wiederlächeln des Kindes wird z.B. keineswegs nur als aktuelle Beglückung durch die Zuwendung des Kindes erlebt, sondern auch »perspektivisch« gesehen als erstes Anzeichen der Möglichkeit einer neuen, »menschlichen« Gemeinsamkeit zwischen Eltern und Kind: »Dieses ‚richtiges Kind‘-Erlebnis hatte ich auch vor einigen Tagen, als ich sie über meinen Kopf erhob, sie dabei nicht durchsackte, sondern sich im Rückgrat in die gegenteilige Richtung ‚durchbog‘ und juchzte und menschlich lachte …« – »Ausgesprochen toll finde ich, daß dieses menschliche Lachen jetzt häufiger auftritt. Im Augenblick ist es das, was ich am liebsten bei ihr provoziere …« – »Seit ||42| einigen Tagen sitzt sie, hält man sie mit beiden Händen um den Oberkörper herum fest, so sicher, sackt also nicht zusammen, daß man hoppe-hoppe-Reiter machen kann, sie dabei in einen Singsang gerät, dabei dieses menschliche Lachen, das hervorgerufen zu haben, für mich nach wie vor als Spitzenleistung gilt, von sich gibt. Daraus ergeben sich eben neue, für beide Seiten differenzierte Umgangsformen …«

Aus vielen Tagebuchaufzeichnungen wird ersichtlich, wie die Eltern, in dem Bestreben, daß »Noch-nicht« der kindlichen Subjektivität zu reduzieren, für das Kind quasi »Entwicklungsdifferenzen« setzen, » Vorgaben« machen, die das Kind in Richtung auf »Selbständigkeit« provozieren, und dies nicht nur im Hinblick auf die soziale Umgangsweise, sondern auch im Hinblick auf die Fähigkeitsentwicklung. Besonders differenziert geht dies in den Tagebüchern aus Schilderungen der verschiedenen Entwicklungsformen und -stufen des Greifens mit dem Ineinander von kindlichen Aktivitäten und an diesen orientierten und sie »idealsetzenden« Vorgaben und Anregungen der Eltern hervor (was ich hier, wie gesagt, noch nicht im einzelnen dokumentieren kann). Auch an dieser Stelle verdeutlicht sich die mögliche »Instrumentalisierung« des Kindes als Alternative zur Förderung der Subjektentwicklung, die hier stets dann vordergründig wird, wenn die »Vorgaben« nicht quasi in Extrapolation der kindlichen Möglichkeiten nach vorn, also im Einklang mit den Entwicklungsbedürfnissen des Kindes erfolgen, sondern die Anforderungen der Eltern, daß das Kind dies »doch schon können« möge (etwa aufgrund der Angst über eine etwaige »Zurückgebliebenheit« des Kindes, aus dem Vergleich mit anderen Kindern etc.) sich gegenüber den Fähigkeiten und Bedürfnissen des Kindes verselbständigen, »von außen« bzw. »über seinen Kopf hinweg« an es herangetragen werden: Hier resultieren dann sofort wieder die »Enttäuschungen«, Empfindlichkeiten etc. auf seiten der Eltern und das Schuldbewußtsein, die Beflissenheit etc. auf seiten des Kindes, wie sie charakteristisch für emotionale Instrumentalverhältnisse sind. – Die Möglichkeit von Akzenten in Richtung auf eine »produktive« Fähigkeitsentwicklung als Teil- und Bewegungsmoment der Subjektentwicklung in kooperativer Integration verdeutlicht sich in folgender Tagebuch-Passage: » … Dabei ist für einen selbst die eigentliche Ausweitung des Verhaltensinventars des Kindes sehr viel weniger bedeutsam als die Tatsache, daß dieses erweiterte Verhaltensinventar eine erweiterte Kommunikation ermöglicht, ein Beisammensein in Richtung auf Zusammensein, ein Nebeneinander (was es so stur natürlich nie gab) in Richtung auf ein Zueinander ermöglicht … Das ‚Zueinander‘ ist hier nicht nur so gemeint, daß sich – perspektivisch – die kommunikative Asymmetrie verringert, sondern ich meine ein beiderseitiges Zueinander insofern, als mit X.s zunehmender Differenziertheit die eigenen Möglichkeiten, mit ihr umzugehen, an Adäquanz gewinnen, vielfältiger werden, ||43| und zwar auf einer Art gemeinsamer Ebene. Ich kann mich natürlich auch früher sehr vielfältig gegenüber X. verhalten, im Grunde alles, was ich kann und weiß, produzieren. Das hat dann mit dem, was sie kann weiß, nichts zu tun, obwohl sie das, was ich mache, durchaus unterhaltsam findet (wenn ich ihr etwa vom »Schlittenführer« Khomeini – so ein Zeitungsdruckfehler – erzähle). Anders eben in verschiedenen Bereichen, wo ich im folgenden zeigen will, was ich mit ‚Zueinander‘ einer Ebene, ‚finden einer beiderseitigen Differenziertheit‘ meine. Dabei ist das mit der ,einen Ebene‘ natürlich nicht überzuinterpretieren, da ich mich natürlich bewußt auf eine andere als übliche Ebene begebe, aber eben auf eine, auf der sie auch ist, eine Ebene, auf der es für sie ein Unterschied ist, was ich mache. Beim Schlittenführer ist es egal, ob ich Schlittenführer oder hitütü sage. Da geht es nur darum, daß jemand da ist, der irgendwas sagt« (folgen Beispiele).

Besonders bedeutsam sind auch Tagebuch-Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, wie in den Ansätzen einer Subjektbeziehung sich die früher geschilderten Widersprüche zwischen kindbezogenen Anforderungen bzw. Interessen und den sonstigen Lebensinteressen der Eltern tendenziell aufheben, indem die Interessen des Kindes von den Eltern als eigene Interessen übernommen werden, womit die gesamte Beziehungsstruktur in der Familie eine neue Qualität gewinnt: »Von der 10. Woche an lassen wir sie nicht mehr weinen. Fängt sie im Bett an, wird sie sofort geholt und auf dem Arm beruhigt sie sich meist sofort. Wenn nicht, kann man sie durch sanftes Sprechen, Streicheln, Schaukeln und durch-die-Wohnung-tragen schnell beruhigen. Sie schläft dann meist auf dem Arm ein und wird erst dann wieder ins Bett gelegt. Ich (die Mutter, K.H.) glaube, diese Regelung bekommt uns allen am besten: wir vermeiden das nervtötende Geschrei (bei dem sich jedesmal mein Herz zusammenzieht vor Mitleid und Sorge) und die kleine Maus muß nicht länger ihr Unwohlsein mit sich selbst ausmachen. Dieses von mir sehr konsequent durchgeführte Nicht-Schreien-Lassen ist wie eine Erlösung für mich: ich nehme sie jetzt mit gutem Gewissen hoch, eben weil ich diese Entscheidung getroffen habe und nicht mehr ständig denke: eigentlich sollte sie liegenbleiben, schlafen, Geduld üben, merken, wer der Herr im Haus ist: – alles Quatsch!«. – Kommentar des Vaters zu der gleichen Situation: »Dieser Entschluß (das Kind nicht mehr schreien zu lassen, K.H.),erweist sich als folgenträchtig: X. weint und brüllt ab sofort kaum noch, wir sind beruhigt, weil in uns die Einsicht wächst, daß dem Kind etwas fehlt, wenn es schreit (entgegen den Beteuerungen so mancher ‚Experten‘) und daß wir durch Aufheben der kindlichen Notsituation ihm das Schreien ersparen können. … Das Kind ist auch in dem Sinne unser Kind, als daß seine Nöte unser Anliegen sind, es unsere Aufgabe ist, seine Bedürfnisse ernst zu nehmen und mit den unseren in Einklang zu ||44| bringen. Wir handeln und leben seitdem (spätestens) nicht mehr nur für unser Kind, sondern mit ihm; nur so, so stellen wir uns das vor, kann es eines Tages dazu kommen, auch mit uns zu handeln.« – Nach Darstellung gravierender Unvereinbarkeiten der eigenen Lebensinteressen mit den Notwendigkeiten des Kindhabens und einer daraus entstehenden persönlichen Krisensituation: »In Österreich kulminieren diese Sachen. Erst später verändert sich das. Und zwar dadurch, daß ich den Eindruck kriege, daß X. und ich anfangen, die Dinge gemeinsam zu erledigen; also: nicht ich wickle sie, sondern wir wickeln, für sie ebenso anstrengend und aufregend wie für mich. Mit dieser veränderten Einstellung, die natürlich von objektiven Verbesserungen, wie erweiterter Toleranz bezüglich nasser Hose oder sowas gegenüber, untermauert wird, geht es dann ganz anders. X.s Problem ist plötzlich mein Problem, unser Problem, damit habe ich keine Probleme mit X. mehr. Wenn ich dann eins meiner sonstigen Probleme, also was lesen, einkaufen oder so, nicht bearbeiten kann, weil gewickelt werden muß, so drängt sich nicht mehr das Kind in meine Angelegenheiten, sondern die Hierarchie meiner Probleme entscheidet, was zu tun ist. Und da rangiert eine nasse Hose eben ziemlich weit oben. Eine für mich sehr wichtige Entwicklung.«

Eine Konvergenz der elterlichen Interessen mit den kindlichen Interessen bahnt sich nicht nur dadurch an, daß die Eltern die Bedürfnisse des Kindes als Aspekt ihrer eigenen Bedürfnisse identifizieren, damit dem Kind erste Ansätze zu einer Erweiterung seiner Individualität in Richtung auf kooperativ-subjektive Bestimmung der eigenen Lebensbedingungen eröffnen, indem das Kind in der Beziehung zu den Eltern seine Ausgeliefertheit und Isolation reduzieren kann: Die Eltern können dabei auch ein Stück ihrer eigenen Entwicklung mit dem Kind gemeinsam vollziehen, eigene Erfahrungen neu gewichten, »Festgefahrenheiten« auflösen, in der Einbezogenheit in die Entwicklungsperspektive des Kindes die wesentlichen Bestimmungsmomente der eigenen Lebensführung wieder besser erkennen, damit gegenüber der blinden Involviertheit in den Alltag und seine Belastungen Abstand und Übersicht gewinnen – dabei auch die Welt »durch die Augen« des Kindes neu sehen lernen: »Schon auf dem Niveau des Zeitungzerpflückens eröffnet das beispielsweise mir sich vielleicht komisch anhörende Perspektiven: was passiert alles, wenn man eine Zeitung zerreißt? – Geräusche, Formen, Geschmack. Von X. weiß ich, wie seltsam und verschiedenartig Blätter aussehen, wenn die Sonne durch sie hindurchscheint. (Hat sie beim unter-Bäumen-Herfahren kennengelernt, was sie sehr liebt, und ich bin darauf gekommen, als ich ihr den Unterschied zwischen Herbst und Frühjahr ‚erklären‘ wollte.)«

Mit diesen Hinweisen konnten natürlich nur erste Impressionen über unsere Untersuchungen zur frühkindlichen Subjektentwicklung vermit- ||45| werden. Soviel aber sollte schon deutlich geworden sein: Das in Allgemeininteressen gegründete Sich-Durchsetzen gemeinsamer Entwicklungsinteressen von Eltern und Kindern ist die unabdingbare Voraussetzung für eine adäquate Entwicklung individueller Subjektivität des Kindes. Überall, wo auf der Seite der Eltern »Verzicht« und »Altruismus« als bestimmende Lebensthematik im Spiele ist, muß das Kind dies unweigerlich früher oder später büßen – durch Schuldgefühle, Unklarheit der Umweltbeziehungen, Befangenheit in der Abhängigkeit von Autoritäten. Auf der Seite des Kindes kann Subjektentwicklung niemals, wie die Psychoanalyse will, eine »Sozialisation« des ursprünglich und genuin ungesellschaftlichen Kindes durch »gesellschaftliche« Brechung seiner Bedürfnisse und Zurechtbiegung seiner Persönlichkeit bedeuten – aber auch nicht das »antiautoritäre« Ausleben bloß individueller Impulse im Freiraum der Familie: In beiden Fällen ist die »Privatheit« der Familienverhältnisse in der Erziehung des Kindes blind reproduziert. Förderung der kindlichen Subjektentwicklung bedeutet vielmehr in der Unterstützung der genuinen gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes in Richtung auf Überschreitung der Individualität in kollektiver Verfügung über die individuell relevanten gesellschaftlichen Lebensverhältnisse tendenziell die Sprengung der bloß privaten Existenzweise der Eltern wie des Kindes auf einem neuen Niveau der »Aufgehobenheit« der Individualinteressen im gesellschaftlichen Allgemeininteresse. – Das vielleicht schwierigste Problem – das auch eines der zentralen Themen der Diskussionen und Auseinandersetzungen im Projekt ist – ist dabei das Problem der »Entprivatisierung« der emotionalen Verbundenheit zwischen Eltern und Kindern: Wie sind emotionale Eltern-Kind-Beziehungen beschaffen, in denen nicht mehr nur jeder »ein Stück Zuneigung für sich« will, sondern die emotionale Bindung bei voller Aufbewahrung ihrer vitalen Intensität dennoch »verallgemeinert« ist, indem im Interesse am Wohlergehen und der Entwicklung des anderen das allgemeine Interesse an der Entwicklung der Menschheit zur Selbstbestimmung durchscheint – Beziehungen also, die nicht durch wechselseitige Instrumentalisierung zu lebenslanger emotionaler Abhängigkeit führen können, sondern die freie Entwicklung des Individuums zur Menschlichkeit ermöglichen?

 

Literatur

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Dreier, 0.: Familiales Sein und familiales Bewußtsein. Therapeutische Analyse einer Arbeiterfamilie. Texte zur Kritischen Psychologie Bd. 11. Frankfurt/M. (Campus), erscheint 1980

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H.-Osterkamp, U.: Grundlagen der psychologischen Motivationsforschung 1. Texte zur Kritischen Psychologie, Bd. 4,1. Frankfurt/M. (Campus) 1975, 2. Aufl. 1977

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Holzkamp, K. und H.-Osterkamp, U.: Psychologische Therapie als Weg von der blinden Reaktion zur bewußten Antwort auf klassenspezifische Lebensbedingungen in der bürgerlichen Gesellschaft. In: Kappeler, M., Holzkamp, K. und H.-Osterkamp, U.: Psychologische Therapie und politisches Handeln, S.148 – 293. Frankfurt/M. (Campus) 1977

Kohut, H.: Narzißmus. Eine Theorie der psychoanalytischen Behandlung narzißtischer Persönlichkeitsstörungen. Frankfurt / M. (suhrkamp taschenbuch wissenschaft) 1976

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